Termine für Kirchenaustritte

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Termine für Kirchenaustritte sind schon seit mehreren Jahren schwer zu bekommen. Eine LFG-Anfrage [1] aus dem Februar 2022 hatte sich damit schon beschäftigt.

- Wie viele Termine für Kirchenaustritte werden pro Monat den Bürgerinnen und Bürgern angeboten?
- Wurde die Zahl von 36 Terminen pro Woche beim Standesamt seit 2022 wegen Mangel der Verfügbarkeit erhöht?
- Wieviele dieser Termine werden über die Online-Anmeldung gebucht und wieviele telefonisch oder in Absprache?
- Wieviel Personal ist in den Standesämtern für die Bearbeitung von Kirchenaustritte vorgesehen? Wurde das Personal seit Februar 2022 erhöht?
- Ist feststellbar wie oft Termine online angefragt werden ohne verfügbare Termine?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
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Jonas Heinrich
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Termine für Kirchenaustritte sind …
An Stadt Karlsruhe Details
Von
Jonas Heinrich
Betreff
Termine für Kirchenaustritte [#297656]
Datum
18. Januar 2024 14:42
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Termine für Kirchenaustritte sind schon seit mehreren Jahren schwer zu bekommen. Eine LFG-Anfrage [1] aus dem Februar 2022 hatte sich damit schon beschäftigt. - Wie viele Termine für Kirchenaustritte werden pro Monat den Bürgerinnen und Bürgern angeboten? - Wurde die Zahl von 36 Terminen pro Woche beim Standesamt seit 2022 wegen Mangel der Verfügbarkeit erhöht? - Wieviele dieser Termine werden über die Online-Anmeldung gebucht und wieviele telefonisch oder in Absprache? - Wieviel Personal ist in den Standesämtern für die Bearbeitung von Kirchenaustritte vorgesehen? Wurde das Personal seit Februar 2022 erhöht? - Ist feststellbar wie oft Termine online angefragt werden ohne verfügbare Termine?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jonas Heinrich Anfragenr: 297656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297656/ Postanschrift Jonas Heinrich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jonas Heinrich

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Stadt Karlsruhe
Sehr geehrter Herr Heinrich, gerne beantworten wir Ihre Anfrage. Das Standesamt Karlsruhe bietet den in Karlsruhe…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
WG: Termine für Kirchenaustritte [#297656]
Datum
26. Januar 2024 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heinrich, gerne beantworten wir Ihre Anfrage. Das Standesamt Karlsruhe bietet den in Karlsruhe lebenden Personen ca. 60 Termine für Kirchenaustritte pro Woche an. Nach wie vor sind 36 online-Buchungen möglich, da auch Terminzeiten für andere Beurkundungen (zum Beispiel Vaterschaftsanerkennungen oder Namenserklärungen) freigehalten werden müssen. Diese online-Termine sind regelmäßig ausgebucht. Daneben werden auf Nachfrage Einzeltermine vergeben, was je nach verfügbarer personeller Kapazität individuell gesteuert wird. Beim Standesamt Karlsruhe wurde vor wenigen Wochen eine zusätzliche 50%-Stelle eingerichtet und besetzt. Die Kollegin befindet sich in der Einarbeitung. Die Standesbeamtinnen nehmen neben den Kirchenaustritten jede Menge andere Aufgaben wahr. Rechnet man die Zeitanteile aller Standesbeamtinnen zusammen, kommt man auf ca. eine Stelle, die nur Kirchenaustritte beurkundet und die damit verbundenen Aufgaben übernimmt. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass leider ca. 30% der Kundinnen und Kunden ihren vereinbarten Termin ohne abzusagen nicht wahrnehmen und damit anderen Personen die Termine blockieren. Mit freundlichen Grüßen