Termine für Kirchenaustritte

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Wie viele Terminslots für Kirchenauszritte werden pro Monat den Bürgerinnen und Bürgern angeboten?
Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit?
Wenn im online Terminkalender kein Termin angeboten werden kann, auf welchem anderen Weg, kann man einen Termin bekommen? (Warum wird im online Terminkalender kein entsprechender Hinweis angezeigt?)
Planen Sie, mehr Termine für Kirchenaustritte anzubieten?
Ist der Terminmangel auf Corona zurück zu führen? (Wie genau ist das begründet?)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Term…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Termine für Kirchenaustritte [#239244]
Datum
30. Januar 2022 23:10
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Terminslots für Kirchenauszritte werden pro Monat den Bürgerinnen und Bürgern angeboten? Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit? Wenn im online Terminkalender kein Termin angeboten werden kann, auf welchem anderen Weg, kann man einen Termin bekommen? (Warum wird im online Terminkalender kein entsprechender Hinweis angezeigt?) Planen Sie, mehr Termine für Kirchenaustritte anzubieten? Ist der Terminmangel auf Corona zurück zu führen? (Wie genau ist das begründet?)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239244/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Karlsruhe
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Email vom 20.01.2022 bei der Stadt Karlsruh…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Termine für Kirchenaustritte
Datum
2. Februar 2022 08:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Email vom 20.01.2022 bei der Stadt Karlsruhe, in welcher Sie einen Antrag auf Erhalt von Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) stellen. Selbstverständlich kommen wir Ihrem Auskunftsanspruch gemäß § 7 LIFG nach. 1. Wie viele Terminslots für Kirchenaustritte werden pro Monat den Bürgerinnen und Bürgern angeboten? Beim Standesamt Karlsruhe werden pro Woche 36 Termine für Kirchenaustritte angeboten. 2. Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit? 6-8 Wochen 3. Wenn im online Terminkalender kein Termin angeboten werden kann, auf welchem anderen Weg, kann man einen Termin bekommen? (Warum wird im online Terminkalender kein entsprechender Hinweis angezeigt?) Zusätzliche werden Termine auf E-Mail-Anfrage oder telefonische Anfrage vergeben. Im online-Terminkalender wird diese Möglichkeit nicht angezeigt, da die Standesbeamtinnen daneben andere wichtige Beurkundungen vorzunehmen haben, für die Terminkapazitäten freigehalten werden müssen. Sie können nur dann weitere Termine für Kirchenaustritte vergeben, wenn sie sehen, dass kurzfristig Termine frei sind. 4. Planen Sie, mehr Termine für Kirchenaustritte anzubieten? Das Standesamt Karlsruhe bietet mittlerweile pro Woche weitere 20 Termine an. Weitere Terminmöglichkeiten werden derzeit geprüft 5. Ist der Terminmangel auf Corona zurück zu führen? (Wie genau ist das begründet?) Nein, der Terminmangel ist nicht auf Corona zurückzuführen. Das Angebot wird durch die Ressourcen Personal und Schalter begrenzt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragste…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Termine für Kirchenaustritte [#239244]
Datum
2. Februar 2022 09:37
An
Stadt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239244/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>