Sehr geehrter Herr Semsrott,
mit o. g. E-Mail beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes die Zusendung des Terminkalenders des ehemaligen Bundesministers der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble der gesamten 18. Legislaturperiode.
Über Ihren Antrag entscheide ich nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG wie folgt:
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Bescheid ergeht gebührenfrei.
Begründung:
Bei der von Ihnen beantragten Zusendung des gesamten offiziellen Terminkalenders der 18. Legislaturperiode (22. Oktober 2013- 24. Oktober 2017) des ehemaligen Bundesministers der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble handelt es sich um amtliche Informationen im Sinne des § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG. Es besteht - soweit es sich bei den Eintragungen im Terminkalender nicht um private Termine handelt - ein grundsätzlicher Informationsanspruch gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG. Dem Informationsanspruch steht jedoch der Ausschlussgrund des § 3 Nummer 1 c IFG entgegen, das Bekanntwerden der Information kann nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren Sicherheit haben. Von den Belangen der inneren Sicherheit umfasst ist der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 9). Der gesetzliche Schutz schließt den Schutz der Funktionsfahigkeit des Staates und seiner Einrichtungen mit ein. Damit sind auch die persönlichen Sicherheitsbelange des ehemaligen Bundesministers der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble, der nun Präsident des Deutschen Bundestages ist, als Belange der inneren Sicherheit zu berücksichtigen (vgl. OVG Berlin-Erandenburg vom 20. März 2012-B 27.11). Ihr Informationsbegehren erstreckt sich auf die Gesamtheit der dienstlichen Tätigkeit des Bundesministers der Finanzen vom 22. Oktober 2013 bis zum 24. Oktober 2017.
Aus den Informationen des Terminkalenders kann sich ein Bewegungsprofil des Bundesministers für die Vergangenheit ableiten lassen, das es auch für die Zukunft ermöglicht, Bewegungsroutinen, Aufenthaltsorte und Aufenthaltszeiten einerseits des bisherigen Ministers und jetzigen Präsidenten des Deutschen Bundestages, andererseits aber auch im Hinblick auf regelmäßige dienstliche Termine des Bundesministers der Finanzen, des neuen Bundesministers der Finanzen Olaf Scholz zu ermitteln. Dies gilt umso mehr, als ein Zeitraum von vier Jahren abgefragt wird. Das Bekanntwerden dieser Informationen kann daher nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheitslage sowohl des amtierenden Bundesministers der Finanzen als auch des Präsidenten des Deutschen Bundestages haben. Beide gehören aufgrund ihrer Ämter zum Kreis der durch Anschläge gefahrdeten Personen. Das Bekanntwerden bestimmter regelmäßig aufgesuchter Orte, die Dauer einzelner Aufenthalte, regelmäßig wahrgenommener Flüge oder Fahrtwege erschweren die Maßnahmen des Personenschutzes.
Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass nach einer Veröffentlichung der Informationen durch "
FragdenStaat.de" interessierte Personen die Daten mit ihnen bereits vorliegenden Informationen kombinieren und weitere Antragsteller neue entsprechende Anträge stellen, um schon gewonnene Erkenntnisse mit aktuellen Daten vergleichen zu können. Unter Berücksichtigung dieser Sicherheitslage muss ich Ihr Informationsersuchen gemäß § 3 Nummer 1 c IFG somit ablehnen.
Soweit sich Ihr Interesse ggf. auf aktuelle Einzeltermine des Bundesministers der Finanzen richtet, erlaube ich mir, Sie auf die Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen aufmerksam zu machen. Unter dem Internetlink www.bundesfinanzministerium.de_finden Sie in der Rubrik Termine regelmäßig einen Überblick über wichtige Einzeltermine des Bundesfinanzministers und des Ministeriums. Der Bescheid ergeht als einfache Auskunft gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei.
[Rechtsbehelfsbelehrung]
Mit freundlichen Grüßen