Terminkalender des Dr. Thomas Barth von KW 50 und 51 aus dem Jahr 2022

Terminkalender des Ministerialrat Dr. Thomas Barth von KW 50 und 51 aus dem Jahr 2022

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Dezember 2022
  • Frist
    24. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Terminkalender des Ministerialrat Dr.…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Terminkalender des Dr. Thomas Barth von KW 50 und 51 aus dem Jahr 2022 [#266018]
Datum
21. Dezember 2022 11:04
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Terminkalender des Ministerialrat Dr. Thomas Barth von KW 50 und 51 aus dem Jahr 2022
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 266018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266018/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0070 Sehr geehrte Herr Mühlenmeier, Sie bitten um den "Te…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG-Terminkalender des Dr. Thomas Barth von KW 50 und 51 aus dem Jahr 2022 [#266018]
Datum
23. Dezember 2022 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0070 Sehr geehrte Herr Mühlenmeier, Sie bitten um den "Terminkalender des Ministerialrats Dr. Thomas Barth von KW 50 und 51 aus dem Jahr 2022" und stützen Ihre Bitte auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Gemäß der Legaldefinition in § 2 Nummer 1 IFG handelt es sich bei "amtlicher Information" um "jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung". Ob der Terminkalender des Ministerialrats Dr. Thomas Barth nach dieser Definition amtliche Information im Sinne des IFG ist, ist nach erster Einschätzung zumindest zweifelhaft. Unabhängig davon teile ich Ihnen mit, dass für Herrn Dr. Barth ein amtlicher Terminkalender nicht geführt wird. Soweit darüber hinaus für einzelne termingebundene Ereignisse als bloße Gedächtnisstütze in elektronischen persönlichen bzw. Referatskalendern Einträge gemacht werden, handelt es sich jedenfalls um personenbezogene Daten im Sinne von § 5 Absatz 1 IFG derjenigen Personen, die diese Einträge betreffen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 IFG darf Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Zur Vorbereitung des Drittbeteiligungsverfahrens nach § 8 IFG bitte ich Sie um eine Begründung Ihres Antrags; vgl. § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG, wonach der Antrag u.a. begründet werden muss, wenn er Daten Dritter im Sinne von § 5 Absatz 1 IFG betrifft. Hilfreich ist in diesem Zusammenhang, wenn Sie spezifizieren, um welchen dienstlichen Termin es Ihnen geht. Sollte ich bis zum 23. Januar 2023 nichts von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag mit den vorstehenden Hinweisen erledigt. hat. Mit freundlichen Grüßen
Lennart Mühlenmeier
Guten Tag, vielen Dank für die Bearbeitung meiner IFG-Anfrage zu dem Terminkalender des Dr. Thomas Barth von den …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
AW: IFG-Terminkalender des Dr. Thomas Barth von KW 50 und 51 aus dem Jahr 2022 [#266018]
Datum
12. Januar 2023 13:36
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Bearbeitung meiner IFG-Anfrage zu dem Terminkalender des Dr. Thomas Barth von den KW 50 und 51 aus dem Jahr 2022. Ich bin irritiert, dass Sie anzweifeln, dass die angefragte Information eine amtliche Information im Sinne des IFG ist. Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 20.03.2012 - OVG 12 B 27.11) sieht diesen Aspekt als eindeutig gegeben. Ich erkläre mich mit der Schwärzung personenbezogener Daten in gewissem Maße einverstanden: Personenbezogene Daten von Menschen, die nicht in der Öffentlichkeit stehen, können gerne geschwärzt werden; Namen von Unternehmen sowie Personen der Öffentlichkeit bitte wiederum nicht. Ich recherchiere als Journalist zu der mündlichen Verhandlung in Sachen »Automatisierte Datenauswertung durch die Polizei in Hessen und Hamburg« vom 20. Dezember 2022 am Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20). Somit geht es mir explizit um mögliche Treffen von Herrn Dr. Barth mit dem Unternehmen Palantir oder Anderen im Zusammenhang zu der Verhandlung. Ich möchte zudem das öffentliche Interesse an meinem Anfragegegenstand und meine Tätigkeit als Journalist betonen. Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 266018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266018/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0070 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, zu Ihrem nachstehen…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mails vom 21. Dezember 2022/12. Januar 2023 - Terminkalender des Dr. Thomas Barth von KW 50 und 51 aus dem Jahr 2022 [#266018]
Datum
25. Januar 2023 15:51
Status
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0070 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie Ihrer Antragspräzisierung vom 12. Januar 2023, bei der Sie mitgeteilt haben, es gehe Ihnen explizit um mögliche Treffen von Herrn Dr. Barth in der 50. und 51. Kalenderwoche 2022 mit dem Unternehmen Palantir oder Anderen im Zusammenhang zu der Verhandlung vom 20. Dezember 2022 vor dem Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20), teile ich Ihnen mit, dass hierzu keine amtlichen Informationen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorliegen. Mit freundlichen Grüßen