Terminkalender folgender Personen von KW 50 und 51 aus dem Jahr 2022

Terminkalender folgender Personen von KW 50 und 51 aus dem Jahr 2022

- Ministerialrätin Dr. Michaela Schultze
- Stephan Schmidbauer

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Dezember 2022
  • Frist
    24. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Terminkalender folgender Personen von…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Terminkalender folgender Personen von KW 50 und 51 aus dem Jahr 2022 [#266017]
Datum
21. Dezember 2022 11:03
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Terminkalender folgender Personen von KW 50 und 51 aus dem Jahr 2022 - Ministerialrätin Dr. Michaela Schultze - Stephan Schmidbauer
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 266017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266017/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
Lennart Mühlenmeier
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Terminkalender folgender Personen von KW 50 und 51 aus dem Jahr 20…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
AW: Terminkalender folgender Personen von KW 50 und 51 aus dem Jahr 2022 [#266017]
Datum
24. Januar 2023 17:19
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Terminkalender folgender Personen von KW 50 und 51 aus dem Jahr 2022“ vom 21.12.2022 (#266017) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#128 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, ich verweise hierzu auf meine Zwischennachricht vom 21.12.2022 …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Terminkalender folgender Personen von KW 50 und 51 aus dem Jahr 2022 [#266017]
Datum
24. Januar 2023 17:32
Status
ZII4.13002/28#128 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, ich verweise hierzu auf meine Zwischennachricht vom 21.12.2022 an die von Ihnen angegebene Postanschrift. Ein Rücklauf des Schreibens an das BMI ist bisher nicht erfolgt, so dass ich von einer Zustellung ausgehen muss. Mit freundlichen Grüßen

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Lennart Mühlenmeier
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Brief vom 22. Dezember 2022 zu der IFG-Anfrage, die bei Ihnen unter dem Az Z1I4.1…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
AW: Terminkalender folgender Personen von KW 50 und 51 aus dem Jahr 2022 [#266017]
Datum
29. Januar 2023 17:30
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Brief vom 22. Dezember 2022 zu der IFG-Anfrage, die bei Ihnen unter dem Az Z1I4.13002/28#51 geführt wird. Bitte entschuldigen Sie, dass Ihr Brief bisher bei mir unterging. Ich bin irritiert, dass Sie anzweifeln, dass die angefragte Information eine amtliche Information im Sinne des IFG ist. Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 20.03.2012 - OVG 12 B 27.11) sieht diesen Aspekt als eindeutig gegeben. Ich erkläre mich mit der Schwärzung personenbezogener Daten in gewissem Maße einverstanden: Personenbezogene Daten von Menschen, die nicht in der Öffentlichkeit stehen, können gerne geschwärzt werden; Namen von Unternehmen sowie Personen der Öffentlichkeit bitte wiederum nicht. Ich recherchiere als Journalist zu der mündlichen Verhandlung in Sachen »Automatisierte Datenauswertung durch die Polizei in Hessen und Hamburg« vom 20. Dezember 2022 am Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20). Somit geht es mir explizit um mögliche Treffen von Dr. Michaela Schultze und Stephan Schmidbauer mit dem Unternehmen Palantir oder Anderen im Zusammenhang zu der Verhandlung. Ich möchte zudem das öffentliche Interesse an meinem Anfragegegenstand und meine Tätigkeit als Journalist betonen. Bitte teilen Sie mir mit, sollten Sie diese E-Mail in Postform benötigen. Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier