Terminkontingente für Kirchenaustritte aus der katholischen Kirche

Anfrage an: Amtsgericht Köln

Aktuellen Presseberichten von WDR und NDR ist zu entnehmen, dass man für den Kirchenaustritt in Köln einen Termin benötigt und deren monatlich insgesamt verfügbare Anzahl aber begrenzt wurde.

Ebenso habe ich beim WDR gefunden, dass die Grenzen von 500 auf 1500 Termine pro Monat angehoben wurden.

Ist diese Kontingentierung in dieser Höhe denn noch aktuell oder wurden die Grenzen verändert?
Ist in Anbetracht des Ansturms geplant, diese Kontingente in Zukunft weiter anzupassen oder das Verfahren zu vereinfachen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2021
  • Frist
    30. März 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amtsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Terminkontingente für Kirchenaustritte aus der katholischen Kirche [#213759]
Datum
26. Februar 2021 08:52
An
Amtsgericht Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuellen Presseberichten von WDR und NDR ist zu entnehmen, dass man für den Kirchenaustritt in Köln einen Termin benötigt und deren monatlich insgesamt verfügbare Anzahl aber begrenzt wurde. Ebenso habe ich beim WDR gefunden, dass die Grenzen von 500 auf 1500 Termine pro Monat angehoben wurden. Ist diese Kontingentierung in dieser Höhe denn noch aktuell oder wurden die Grenzen verändert? Ist in Anbetracht des Ansturms geplant, diese Kontingente in Zukunft weiter anzupassen oder das Verfahren zu vereinfachen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 213759 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Köln
Ihre Mail ans Amtsgericht Köln Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erz…
Von
Amtsgericht Köln
Betreff
Ihre Mail ans Amtsgericht Köln
Datum
26. Februar 2021 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Der Präsident des Amtsgerichts Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln Tel. 0221 477-0, Fax: 0221 477-3333 E-Mail: poststelle@ag-koeln.nrw.de<mailto:poststelle@ag-koeln.nrw.de> Internet: www.ag-koeln.nrw.de<http://www.ag-koeln.nrw.de> - Diese E-Mail wurde automatisch erstellt -

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Amtsgericht Köln
Ihre E-Mail vom 26.02.2021 an das Amtsgericht Köln
Von
Amtsgericht Köln
Betreff
Ihre E-Mail vom 26.02.2021 an das Amtsgericht Köln
Datum
11. März 2021 12:11
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
751,9 KB