Terminliste Lobbyverbände

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Anzahl der Termine im BMFSFJ für die folgenden Verbände, die im Lobbyregister des Bundestages als Lobbyorganisationen für Familienpolitik gelistet sind:

- Deutscher Frauenrat e.V.
- Deutscher Juristinnenbund e.V.
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Angefragt ist der Zeitraum 2020 bis 2022 (drei Jahre). Bitte schlüsseln Sie nach Orgainsation und Kalenderjahr auf und weisen Sie die Anzahl der Termine auf Ebene der Bundesministerin oder der Staatssekretär:innen gesondert aus.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die angefragten Lobby-Organisation (Frauenrat, Deutscher Verein und Juristinnenbund) haben regelmäßigen Zugang zur Führungsebene des BMFSFJ. Es wurden nur die Daten für 2022 zur Verfügung gestellt, weil der Aufwand für die beiden Jahre zuvor angeblich unverhältnismäßig und daher kostenpflichtig sei.
Dies verwundert sehr, da eigentlich jedes Ministerium ein leistungsfähiges CRM vorhält und eine gleichlautende Anfrage zu anderen Organisationen problemlos für drei Jahre beantwortet wurde (siehe https://fragdenstaat.de/a/265958).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der Termin…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Terminliste Lobbyverbände [#284832]
Datum
27. Juli 2023 12:43
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der Termine im BMFSFJ für die folgenden Verbände, die im Lobbyregister des Bundestages als Lobbyorganisationen für Familienpolitik gelistet sind: - Deutscher Frauenrat e.V. - Deutscher Juristinnenbund e.V. - Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Angefragt ist der Zeitraum 2020 bis 2022 (drei Jahre). Bitte schlüsseln Sie nach Orgainsation und Kalenderjahr auf und weisen Sie die Anzahl der Termine auf Ebene der Bundesministerin oder der Staatssekretär:innen gesondert aus. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284832/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 27. Juli 2023 beantragen Sie über die Plattform frag-den-s…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Terminliste Lobbyverbände [#284832]
Datum
1. August 2023 09:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 27. Juli 2023 beantragen Sie über die Plattform frag-den-staat.de u. a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Zusendung der "Anzahl der Termine im BMFSFJ" auf Ebene der Bundesministerin oder der Staatssekretär*innen für die folgenden Verbände, die im Lobbyregister des Bundestages als Lobbyorganisationen für Familienpolitik gelistet sind: - Deutscher Frauenrat e.V. - Deutscher Juristinnenbund e.V. - Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Angefragt haben Sie für den Zeitraum 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Organisation und Kalenderjahr. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nach § 7 Abs. 1 S. 1 IFG nicht hinreichend bestimmt ist. Zudem wird eine Recherche, wie es voraussichtlich für die Bearbeitung Ihres Antrages notwendig sein wird, gebührenpflichtig sein. 1. Ihr Antrag ist nach § 7 Abs. 1 S. 1 IFG nicht hinreichend bestimmt. Es werden an die Bestimmtheit eines Antrags auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 7 Abs. 1 S. 1 IFG inhaltliche Mindestanforderungen gestellt, die den Zweck haben, dass die öffentliche Stelle, hier das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ), den Antrag bearbeiten kann. Der in Ihrem Antrag benannte Antragsgegenstand "Termine" ist nicht hinreichend bestimmt. Wie Ihnen bekannt sein wird, gab es in dem Zeitraum mehrere Wechsel in der Hausleitung des BMFSFJ. Ohne konkreten Sach- bzw. Themenbezug kann Ihr Antrag nicht recherchiert werden. Mithilfe der Registraturmittel des BMFSFJ ist lediglich eine sachthemenbezogene Recherche möglich. Sofern Informationen für die inhaltliche Bearbeitung eines Verwaltungsvorgangs relevant sind, werden sie in geeigneter Form entsprechend der Registraturrichtlinie veraktet. Grundsätzlich bleiben Daten für nachweislich notwendige dienstliche Bedarfe in einer Übergangsfrist über die Rückspeicherung von Datensicherungen technisch zugriffsfähig. Gemäß den Anforderungen des Datenschutzes müssen Postfächer anschließend gelöscht werden. Dies gilt für alle Personen, die nicht mehr im BMFSFJ tätig sind. Für eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags bitten wir Sie daher, uns mitzuteilen, was für Informationen Sie unter "Termine" begehren, d.h. welche Art von Termine, und benennen Sie diese bitte themenbezogen. Nur dann können wir recherchieren und klären, welche aktenrelevanten Informationen zur Verfügung stehen. 2. Die weitere Bearbeitung Ihres Antrages wird voraussichtlich gebührenpflichtig sein, da der Verwaltungsaufwand den für eine einfache Antwort übersteigen wird. Einfache Anfragen sind vor allem mündliche Auskünfte ohne Rechercheaufwand oder auch einfache schriftliche Auskünfte. Für das Merkmal „einfach“ ist allein der notwendige Verwaltungsaufwand entscheidend, jedoch nicht der Umfang der Auskunft. Im vorliegenden Fall dürfte der zeitliche Aufwand erheblich über dem einer einfachen Anfrage von bis zu 30 Minuten liegen (Teil A Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der IFGGebV), sodass grundsätzlich der Gebührenrahmen gemäß Teil A Nr. 1.2 der IFGGebV von 30 EUR bis 250 EUR eröffnet wäre. Die konkreten Kosten können allerdings erst mit Abschluss des Verfahrens berechnet werden. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/BJNR000600006.html einsehen können und nach der die Übersendung, der von Ihnen begehrten Informationen, keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen und durch die Recherche ein erhöhter Verwaltungsmehraufwand entsteht, erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid an die uns mitgeteilte Postanschrift. Bitte teilen Sie uns bis zum 14. August 2023 mit, ob und mit welchem Inhalt Sie Ihren Antrag trotz ggfs. anfallender Gebühren aufrecht halten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> zunächst vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort auf meine Anfrage. Inhaltlich bin ic…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Terminliste Lobbyverbände [#284832]
Datum
2. August 2023 12:50
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zunächst vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort auf meine Anfrage. Inhaltlich bin ich über mehrere Punkte erstaunt: 1.) Eine wortgleiche Anfrage zu anderen Verbänden konnte von Ihrem Hause kurzfrsitig, detailliert und vor allem kostenfrei beantwortet werden. Nachweis: https://fragdenstaat.de/a/265958 Es ist nicht nachvollziehbar, wo der Unterschied im Aufwand zwischen beiden Anfragen liegen soll und wie sich vor diesem Hintergrund eine Gebührenpflicht begründet. 2.) Ich gehe davon aus, dass in den Bundesministerien - wie bei anderen Unternehmen und Organisationen vergleichbarer Größe - eine leistungsfähige CRM-Software vorhanden ist, mit der Kontakte, Termine und Projekte nachgehalten werden. Die angefragten Daten sollten hiermit einfach zu ermitteln sein. 3.) Ein Lobbyregister ist faktisch sinnlos, wenn die staatlichen Institutionen nicht mal die Anzahl der Termine mit einzelnen Lobbyorganisationen benennen können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein grün-geführtes Ministerium hier dem Anschein der Instransparenz aussetzen möchte. Auf Ihre Bitte hin konkretisiere ich meine Anfrage vor diesem Hintergrund gerne wie folgt: Bitten nennen Sie mir die Anzahl der wahrgenommenen Termine der angefragten Lobbyorganisationen für die Jahre 2020 bis 2022 nach Jahr. Bitte teilen weiter auf: - Ministerin (1) - Staatssekretärinnen und Staatssekretär (3) - Leitungsebene der Abteilungen "Familie", "Gleichstellung" sowie "Kinder und Jugend" (3) Das entspricht sieben Zahlen pro Jahr. Falls auch dies völlig unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Aufwand darstellbar sein sollte, so bitte ich zumindest um die aktuellen Zahlen für das Jahr 2022. Ich halte meine Anfrage in dieser Form aufrecht. Einen Aufwand, der eine Gebührenpflicht begründen würde, kann ich aus den genannten Gründen nicht nachvollziehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284832/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Terminliste Lobbyverbände“ vom 27.07.2023 (#284…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Terminliste Lobbyverbände [#284832]
Datum
5. September 2023 23:15
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Terminliste Lobbyverbände“ vom 27.07.2023 (#284832) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Mail vom 27.07.2023 beantragen Sie auf Grundlage des Informati…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
WG: Terminliste Lobbyverbände [#284832]
Datum
6. September 2023 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Mail vom 27.07.2023 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Informationen zur beiliegenden Anfrage. Mit Mail vom 02.08.2023 haben Sie Ihren IFG-Antrag angepasst und stellen nach dem IFG den Antrag auf Zugang zu folgenden Informationen: "Bitten nennen Sie mir die Anzahl der wahrgenommenen Termine der angefragten Lobbyorganisationen für die Jahre 2020 bis 2022 nach Jahr. Bitte teilen weiter auf: - Ministerin (1) - Staatssekretärinnen und Staatssekretär (3) - Leitungsebene der Abteilungen "Familie", "Gleichstellung" sowie "Kinder und Jugend" (3) Das entspricht sieben Zahlen pro Jahr. Falls auch dies völlig unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Aufwand darstellbar sein sollte, so bitte ich zumindest um die aktuellen Zahlen für das Jahr 2022." Bescheid 1. Ihrem Antrag in der geänderten Fassung vom 02.08.2023 kann stattgegeben werden. Die Termine für das Jahr 2022 sind im Anhang aufgelistet. 2. Für das Jahr 2022 können wir Ihnen gebührenfrei die Informationen übersenden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach den Vorgaben des § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen