Terminliste Lobbyverbände

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr << Antragsteller:in >>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Anzahl der Termine im BMFSFJ für die folgenden Verbände, die im Lobbyregister des Bundestages als Lobbyorganisationen für Familienpolitik gelistet sind:

- Alltagsheld:innen - Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden
- MIA - Mütterinitiative für Alleinerziehende e.V. i.G.
- Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Angefragt ist der Zeitraum 2020 bis 2022 (drei Jahre). Bitte schlüsseln Sie nach Orgainsation und Kalenderjahr auf und weisen Sie die Anzahl der Termine auf Ebene der Bundesministerin oder der Staatssekretär:innen gesondert aus.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das Ministerium hat die Termine der angefragten Verbände im Zeitraum 2020 bis 2022 entsprechend der Anfrage veröffentlicht. Mit dem VAMV gibt es einen Austausch im Umfang von zwei Terminen pro Jahr.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2022
  • Frist
    24. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl d…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Terminliste Lobbyverbände [#265958]
Datum
20. Dezember 2022 10:54
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der Termine im BMFSFJ für die folgenden Verbände, die im Lobbyregister des Bundestages als Lobbyorganisationen für Familienpolitik gelistet sind: - Alltagsheld:innen - Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden - MIA - Mütterinitiative für Alleinerziehende e.V. i.G. - Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. Angefragt ist der Zeitraum 2020 bis 2022 (drei Jahre). Bitte schlüsseln Sie nach Orgainsation und Kalenderjahr auf und weisen Sie die Anzahl der Termine auf Ebene der Bundesministerin oder der Staatssekretär:innen gesondert aus. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265958/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 20. Dezember 2022 stellen Sie nach dem Informationsfreihei…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Terminliste Lobbyverbände [#265958]
Datum
13. Januar 2023 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 20. Dezember 2022 stellen Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) den Antrag auf Zugang zu folgenden Informationen: "Anzahl der Termine im BMFSFJ für die folgenden Verbände, die im Lobbyregister des Bundestages als Lobbyorganisationen für Familienpolitik gelistet sind: - Alltagsheld:innen - Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden - MIA - Mütterinitiative für Alleinerziehende e.V. i.G. - Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. Angefragt ist der Zeitraum 2020 bis 2022 (drei Jahre)." Ihrem Antrag kann stattgegeben werden. Folgende Termine fanden mit den abgefragten Verbänden statt: VAMV - Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.: Teilnahme an dem Sammelterminen mit damaliger Frau Bundesministerin Giffey am 26. Juni 2020 zu "Gemeinsam getrennt erziehen" und am 29. März 2022 ein Termin zum Kennenlernen von Frau Bundesministerin Spiegel. Auf Fachreferatsebene fanden verschiedene Kooperationsgespräche mit VAMV statt am 23. November 2020, 29. November 2021, am 13. Oktober 2022 und 18. November 2022. MIA - Mütterinitiative für Alleinerziehende e.V.: Teilnahme an dem Sammeltermin mit damaliger Frau Bundesministerin Giffey am 26. Juni 2020. Mit Alltagsheld:innen - Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden fanden keine Termine statt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach den Vorgaben des § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen