Terminvereinbarung zum Besuch der Kundenzentren

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

wie Ihrer Website zu entnehmen ist (https://www.stadt-koeln.de/service/besuch-der-kundenzentren-ohne-termin) ist für einige Dienstleistungen in Ihren Bürgerämtern (Kundenzentrum) keine Terminvereinbarung notwendig. In den dafür vorgesehenen Zeiten ist das Bürgeramt jedoch (je nach Standort des Amts) stark frequentiert, sodass es zu langen Wartezeiten kommt.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente die den Entscheidungsfindungsprozess darstellen, warum für die Terminfreien Dienstleistungen nicht doch freiwillig ein Termin gebucht werden kann und somit dem Bürger Zeit gespart werden kann.
Dokumente die die Gründe hierfür darstellen
Dokumente die eine eventuelle Planung zur Änderung des Prozesses darstellen

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    8. März 2024
  • Frist
    10. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, wie Ihrer Website zu entnehmen ist (ht…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Terminvereinbarung zum Besuch der Kundenzentren [#302492]
Datum
8. März 2024 15:41
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, wie Ihrer Website zu entnehmen ist (https://www.stadt-koeln.de/service/besuch-der-kundenzentren-ohne-termin) ist für einige Dienstleistungen in Ihren Bürgerämtern (Kundenzentrum) keine Terminvereinbarung notwendig. In den dafür vorgesehenen Zeiten ist das Bürgeramt jedoch (je nach Standort des Amts) stark frequentiert, sodass es zu langen Wartezeiten kommt. bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente die den Entscheidungsfindungsprozess darstellen, warum für die Terminfreien Dienstleistungen nicht doch freiwillig ein Termin gebucht werden kann und somit dem Bürger Zeit gespart werden kann. Dokumente die die Gründe hierfür darstellen Dokumente die eine eventuelle Planung zur Änderung des Prozesses darstellen Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302492/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Köln
Guten Morgen << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail ist im allgemeinen Postfach der Stadtverwaltung Köln …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
BEC/AW: Terminvereinbarung zum Besuch der Kundenzentren [#302492]
Datum
11. März 2024 08:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Morgen << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail ist im allgemeinen Postfach der Stadtverwaltung Köln eingegangen. Zur weiteren Bearbeitung habe ich Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an die Kundenzentren weitergeleitet. Für weitere Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich wünsche einen guten Start in die neue Woche. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Weiterleitung. Nach weiterer Recherche ziehe ich…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BEC/AW: Terminvereinbarung zum Besuch der Kundenzentren [#302492]
Datum
11. März 2024 13:01
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Weiterleitung. Nach weiterer Recherche ziehe ich die aufgrund einer missverständlichen bzw falsch verstandenen telefonischen Auskunft gestellte IFG-Anfrage hiermit zurück, da sie sich inhaltlich erledigt hat. Ich bitte um Entschuldigung, falls ich dadurch unnötig Ihre Zeit in Anspruch genommen habe. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302492/