Terminvergabe und -abarbeitung in der Auslandsvertretung Tunesien

1. Wie viele Terminanfragen von Antragstellenden für ein nationales Visum zur Arbeitsplatzsuche (Fachkräfte mit Hochschulabschluss) erfolgten im Juli 2022 online über das "Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Tunis" der Deutschen Botschaft Tunis?
2. Wie viele dieser Terminanfragen aus dem Juli 2022 wurden bis heute (07. Januar 2024) von der Botschaft erledigt, d. h. konkrete Termine für die Beantragung des Visums versandt?
3. Wie viele Klagen wurden im Zusammenhang mit der Terminvergabe für die Deutsche Botschaft Tunis insgesamt für die Jahre 2022 und 2023 erhoben (bitte monatlich aufstellen).
4. Wie viele dieser Klagen wurden im Zusammenhang mit Anträgen auf ein nationales Visum zur Arbeitsplatzsuche (Fachkräfte mit Hochschulabschluss) erhoben?
5. Wie viele dieser Klagen zu 4. wurden positiv abgeschlossen (inkl. Abhilfe durch sofortige Terminvergabe)?

Vielen Dank im Voraus für die Mitteilung.

Ergebnis der Anfrage

Das AA lehnte meine Anfrage mangels inländischer Postadresse ohne RBB ab. Netterweise hat eine Person mit inländischer Postadresse die Anfrage übernommen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Terminanfragen von Antra…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Terminvergabe und -abarbeitung in der Auslandsvertretung Tunesien [#296517]
Datum
7. Januar 2024 16:41
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Terminanfragen von Antragstellenden für ein nationales Visum zur Arbeitsplatzsuche (Fachkräfte mit Hochschulabschluss) erfolgten im Juli 2022 online über das "Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Tunis" der Deutschen Botschaft Tunis? 2. Wie viele dieser Terminanfragen aus dem Juli 2022 wurden bis heute (07. Januar 2024) von der Botschaft erledigt, d. h. konkrete Termine für die Beantragung des Visums versandt? 3. Wie viele Klagen wurden im Zusammenhang mit der Terminvergabe für die Deutsche Botschaft Tunis insgesamt für die Jahre 2022 und 2023 erhoben (bitte monatlich aufstellen). 4. Wie viele dieser Klagen wurden im Zusammenhang mit Anträgen auf ein nationales Visum zur Arbeitsplatzsuche (Fachkräfte mit Hochschulabschluss) erhoben? 5. Wie viele dieser Klagen zu 4. wurden positiv abgeschlossen (inkl. Abhilfe durch sofortige Terminvergabe)? Vielen Dank im Voraus für die Mitteilung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296517/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), …
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Betreff
WG: Terminvergabe und -abarbeitung in der Auslandsvertretung Tunesien [#296517]; Vg. 15-2024
Datum
9. Januar 2024 15:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten wurde zum 1. Januar 2021 errichtet und befindet sich noch in der Aufbauphase. Der Dienstposten für die Bearbeitung von IFG-Anfragen ist noch nicht besetzt, so dass die Bearbeitung zurzeit durch Referat 505 im Auswärtigen Amt für das BfAA erfolgt. Bitte teilen Sie uns noch Ihre zustellungsfähige Postanschrift mit, da ein rechtsbehelfsfähiger Bescheid zu erstellen sein wird. Es muss sich hierbei um eine inländischen (deutsche) Postanschrift handeln. Alternativ können Sie einen Zustellungsbevollmächtigten nebst Postanschrift in Deutschland bestimmen. Das Auswärtige Amt wird sich sodann bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Sollte mir bis zum 22. Januar 2024 keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass an der Weiterverfolgung des Antrags kein Interesse mehr besteht. Ich würde das Verfahren dann gebührenfrei einstellen. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre schnelle Eingangsbestätigung. Können Sie mir f…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Terminvergabe und -abarbeitung in der Auslandsvertretung Tunesien [#296517]; Vg. 15-2024 [#296517]
Datum
9. Januar 2024 19:14
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre schnelle Eingangsbestätigung. Können Sie mir freundlicherweise noch die Rechtsgrundlage im IFG bzgl. einer Postanschrift nennen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296517/
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das Auswärtige Amt erteilt IFG-Beschei…
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Betreff
Terminvergabe und -abarbeitung in der Auslandsvertretung Tunesien [#296517]; Vg. 15-2024
Datum
10. Januar 2024 15:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das Auswärtige Amt erteilt IFG-Bescheide in Übereinstimmung mit der Rechtslage auf dem Postweg. Dies gilt insbesondere dann, wenn für den Bescheid Gebühren erhoben, belastende Entscheidungen getroffen bzw. Schwärzungen der amtlichen Informationen vorgenommen werden, da hiergegen ebenso wie gegen Stattgaben nach dem IFG Rechtsmittel vorgesehen sind. In diesem konkreten IFG-Verfahren bitte ich Sie daher erneut um Nennung einer zustellfähigen Anschrift. Sofern Sie nicht im Bundesgebiet wohnen, können Sie auch einen Empfangsbevollmächtigten benennen. Sofern dem Auswärtigen Amt bis zum 24. Januar 2024 keine zustellfähige Anschrift vorliegt, werde ich das IFG-Verfahren gebührenfrei einstellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> zunächst vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hatte Sie in meiner letz…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Terminvergabe und -abarbeitung in der Auslandsvertretung Tunesien [#296517]; Vg. 15-2024 [#296517]
Datum
10. Januar 2024 18:01
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> zunächst vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hatte Sie in meiner letzten Anfrage gebeten, mir die Rechtsgrundlage zu nennen, nach der Sie eine postalische Anschrift als Grundlage für die weitere Bearbeitung meiner Anfrage sehen. Sie nennen ja "in Übereinstimmung mit der Rechtslage", hier wäre es wirklich hilfreich, diese auch zu nennen. Ist hierbei bereits die obergerichtliche Rechtsprechung des OVG NRW berücksichtigt? Auch Ihre Auskunft zu einer inländischen Postadresse hinterlässt bei mir mehr als Verwirrung. Können Sie mir auch hierfür die Rechtsgrundlage nennen? Ich kann aus dem IFG nicht erkennen, warum - wenn eine Postadresse überhaupt notwendig wäre - ich Ihnen nicht z. B. meine tunesische Adresse nennen dürfte. Jede Anfrage kann zunächst einmal über die Plattform "Frag den Staat" entgegengenommen und bearbeitet werden. Dafür benötigt man keine Postanschrift - und auch von der Erhebung sonstiger personenbezogener Daten ist unter Datenschutzgesichtspunkten eher abzuraten. Eine Antwort oder ein stattgebender Bescheid können auch nach Auffassung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ohne weiteres über die Plattform versendet werden. Ich kann insbesondere nicht erkennen, warum Sie zum jetzigen Verfahrensstand bereits davon ausgehen, einen ablehnenden Bescheid bzw. einen Bescheid mit Gebühren zu erstellen. Es handelt sich bei meiner Anfrage eine rein statistische Anfrage, die Sie in ähnlicher Form schon etliche Male in sehr kurzer Zeit beantwortet haben (z. B. in Kleinen Anfragen). Ich schlage daher vor, dass Sie zunächst meine Anfrage bearbeiten, um eine Bevorratung mit meinen Daten zu vermeiden, wenn dies im Rahmen der Bearbeitung überhaupt nicht notwendig ist. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296517/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Terminvergabe und -abarbeitung in der Auslandsvertretung Tunesien“ [#296517]
Datum
12. Januar 2024 22:50
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde bisher zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Für [geschwärzt] ist nicht nachvollziehbar, warum zum jetzigen Verfahrenszeitpunkt eine Postadresse angegeben werden muss, obwohl mein Anliegen offensichtlich noch nicht einmal bearbeitet wurde. Es ist weder ersichtlich, ob Gebühren anfallen noch ob ein Ablehnungsschreiben erstellt wird. Ich habe nach der entsprechenden Rechtsgrundlage gefragt, diese wurde mir bisher nicht mitgeteilt, es wurde lediglich angekündigt, einen gebührenfreien Einstellungsbescheid zu erlassen - komischerweise kann dieser [geschwärzt] auch ohne Postadresse per Mail an das Portal "Frag den Staat" übersandt werden. Selbst wenn ich eine Postadresse übermitteln müsste, ist für mich nicht ersichtlich, warum es sich um eine inländische Adresse handeln müsste. Ich hatte angeboten - falls überhaupt eine Adresse [geschwärzt] - meine tunesische Adresse zu übermitteln. Leider habe ich hierauf keine Antwort mehr erhalten. Ich befürchte nun, dass das Auswärtige Amt nur deshalb keine Rechtsgrundlagen übersenden möchte, damit die Anfrage auf schnellstem Weg eingestellt werden kann. Als Bürgerin fühle ich mich hier nicht ausreichend beraten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 296517.pdf Anfragenr: 296517 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Januar 2024 14:42
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
4318-2024.pdf
107,3 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? Vielen…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei dem AA wegen Ihrer Anfrage zu „Terminvergabe und -abarbeitung in der Auslandsvertretung Tunesien“ [#296517] # IFG-722/002 II#0469 [#296517]
Datum
16. Januar 2024 17:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 296517 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Januar 2024 14:16
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
5210-2024.pdf
105,2 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Zu Ihrer Frage nach dem Erfordernis eine…
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Betreff
AW: Terminvergabe und -abarbeitung in der Auslandsvertretung Tunesien [#296517]; Vg. 15-2024 [#296517]
Datum
6. Februar 2024 14:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Zu Ihrer Frage nach dem Erfordernis einer zustellungsfähigen Postanschrift teile ich Ihnen Folgendes mit: Sie haben einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Bei IFG-Verfahren handelt es sich um Verwaltungsverfahren, für die die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Verwaltungsverfahren enden regelmäßig durch Verwaltungsakt in der Form eines Bescheides, der erst mit seiner Bekanntgabe wirksam wird (§ 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG). Das Auswärtige Amt bescheidet Anträge nach dem IFG daher ausschließlich auf dem Postwege. Das von Ihnen in Bezug genommene Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 2022 (16 A 857/21), wonach eine standardmäßige Erhebung der Postanschrift unzulässig sei, ist nicht rechtskräftig. Das betroffene Ministerium hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Mindestens bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung wird daher das bisherige Verfahren beibehalten. Ich bitte Sie daher erneut, mir Ihre vollständige und zustellfähige Postanschrift mitzuteilen. Sollte mir bis zum 20. Februar 2024 keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass an der Weiterverfolgung des Antrags kein Interesse mehr besteht. Ich würde das Verfahren dann gebührenfrei einstellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> jetzt bin ich doch etwas erstaunt, in der Angelegenheit nochmals von…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Terminvergabe und -abarbeitung in der Auslandsvertretung Tunesien [#296517]; Vg. 15-2024 [#296517]
Datum
7. Februar 2024 17:25
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> jetzt bin ich doch etwas erstaunt, in der Angelegenheit nochmals von Ihnen zu hören, hatten Sie nicht angekündigt, mir einen Bescheid bzgl. der Einstellung per Mail zu übersenden? Ihre Frist vom 24.01.2024 ist doch schon lange abgelaufen? Sie können mir den Einstellungsbescheid gerne per Mail zukommen lassen, Ihre erneute Frist müssen Sie nicht abwarten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296517/
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich werde das IFG-Verfahren jetzt gebühr…
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Betreff
AW: Terminvergabe und -abarbeitung in der Auslandsvertretung Tunesien [#296517]; Vg. 15-2024 [#296517]
Datum
8. Februar 2024 15:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich werde das IFG-Verfahren jetzt gebührenfrei einstellen, ein gesondertes Schreiben erfolgt nicht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> mit ging es nur darum, dass wit uns jetzt im Widerspruchsverfahren b…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Terminvergabe und -abarbeitung in der Auslandsvertretung Tunesien [#296517]; Vg. 15-2024 [#296517]
Datum
8. Februar 2024 15:58
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> mit ging es nur darum, dass wit uns jetzt im Widerspruchsverfahren befinden. Ich werde innerhalb der Jahresfrist auf Sie zukommen, insbesondere in Bezug auf Ihre Begründungim Einstellungsbescheid. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296517/