Terrorismusfinanzierung durch die Deutsche Bank AG, Frankfurt, gem. §1 (2) 1 GWG: Zahlungen an das Emirat Katar

Die Deutsche Bank AG, Frankfurt, wird sich ab 2015 in Höhe von jährlich 45.000.000 Euro gemeinsam mit dem Emirat Katar an der Finanzierung des internationalen Terrorismus beteiligen.

Terrorismusfinanzierung gem. § 1 (2) 1 Geldwäsche-Gesetz (GWG) ist unter anderem: " 1. die Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass sie ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, a) eine Tat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b des Strafgesetzbuchs, oder b) eine andere der in Artikel 1 bis 3 des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. EG Nr. L 164 S. 3) umschriebenen Straftaten zu begehen oder zu einer solchen Tat anzustiften oder Beihilfe zu leisten".

Die Deutsche Bank AG wird damit mindestens gegen § 261 StGB, § 25f ff. KWG, § 31b AO sowie das GWG verstoßen.

Bitte teilen Sie mir mit, wann die Bafin in dieser Sache Ermittlungen aufnehmen wird bzw. ob diese aufgenommen worden sind und was der Sachstand des Verfahrens ist. Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit, in welchen Fällen Kunden der Deutschen Bank AG Gefahr laufen, sich durch Unterhaltung der Bankbeziehung der Beihilfe zur Terrorismusfinanzierung durch die Deutsche Bank AG schuldig zu machen.

Hintergrund:

1. Errechnung des Zahlungsvolumens

Am 18. Mai 2014 gab die Deutsche Bank bekannt, daß sie dem Emirat Katar ein Paket von 60.000.000 Aktien übertragen hat,
Quelle: https://www.db.com/ir/de/download/Adhoc_18_Mai_2014.pdf .

Die empfangende Investmentgesellschaft Paramount Services Holdings Ltd. steht nach Angaben der Bank "im Besitz und unter Kontrolle von Scheich Hamad Bin Jassim Bin Jabor Al-Thani aus Katar". Dieser war als Mitglied der königlichen Familie Premierminister und Außenminister des Landes,
http://de.wikipedia.org/wiki/Hamad_ibn_Dschasim_ibn_Dschabir_Al_Thani .

Das Aktienpaket wird ab 2015 zu einer jährlichen Zahlung von etwa 45.000.000 Euro an Katar führen (Basis: Dividendenzahlungen in den Jahren 2010 bis 2014 jeweils 0,75 Euro pro Aktie).

2. Finanzierung des internationalen Terrorismus durch das Emirat Katar

Nach einem Bericht der ARD vom 27.3.2003 unterstützt das Emirat Katar das Terrornetzwerk Al-Qaida "Presseerklärung: Innenminister von Katar unterstützt Al-Qaida",
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2003/erste8370.html .

Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 31.1.2013 unterstützt Katar ebenfalls den bewaffneten Umsturz in Syrien,
http://www.fr-online.de/politik/al-kaida-in-mali-und-syrien-die-terror-zyniker,1472596,21596690.html .

Dort sind nach Angaben der UN bis 2013 über 100.000 Menschen getötet worden,
Quelle: ARD, 7.1.2014, http://www.tagesschau.de/ausland/syrien3346.html.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2014
  • Frist
    11. November 2014
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Christoph Marloh
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Deutsche Ban…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
Terrorismusfinanzierung durch die Deutsche Bank AG, Frankfurt, gem. §1 (2) 1 GWG: Zahlungen an das Emirat Katar [#7716]
Datum
8. Oktober 2014 21:30
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Deutsche Bank AG, Frankfurt, wird sich ab 2015 in Höhe von jährlich 45.000.000 Euro gemeinsam mit dem Emirat Katar an der Finanzierung des internationalen Terrorismus beteiligen. Terrorismusfinanzierung gem. § 1 (2) 1 Geldwäsche-Gesetz (GWG) ist unter anderem: " 1. die Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass sie ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, a) eine Tat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b des Strafgesetzbuchs, oder b) eine andere der in Artikel 1 bis 3 des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. EG Nr. L 164 S. 3) umschriebenen Straftaten zu begehen oder zu einer solchen Tat anzustiften oder Beihilfe zu leisten". Die Deutsche Bank AG wird damit mindestens gegen § 261 StGB, § 25f ff. KWG, § 31b AO sowie das GWG verstoßen. Bitte teilen Sie mir mit, wann die Bafin in dieser Sache Ermittlungen aufnehmen wird bzw. ob diese aufgenommen worden sind und was der Sachstand des Verfahrens ist. Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit, in welchen Fällen Kunden der Deutschen Bank AG Gefahr laufen, sich durch Unterhaltung der Bankbeziehung der Beihilfe zur Terrorismusfinanzierung durch die Deutsche Bank AG schuldig zu machen. Hintergrund: 1. Errechnung des Zahlungsvolumens Am 18. Mai 2014 gab die Deutsche Bank bekannt, daß sie dem Emirat Katar ein Paket von 60.000.000 Aktien übertragen hat, Quelle: https://www.db.com/ir/de/download/Adhoc_18_Mai_2014.pdf . Die empfangende Investmentgesellschaft Paramount Services Holdings Ltd. steht nach Angaben der Bank "im Besitz und unter Kontrolle von Scheich Hamad Bin Jassim Bin Jabor Al-Thani aus Katar". Dieser war als Mitglied der königlichen Familie Premierminister und Außenminister des Landes, http://de.wikipedia.org/wiki/Hamad_ibn_Dschasim_ibn_Dschabir_Al_Thani . Das Aktienpaket wird ab 2015 zu einer jährlichen Zahlung von etwa 45.000.000 Euro an Katar führen (Basis: Dividendenzahlungen in den Jahren 2010 bis 2014 jeweils 0,75 Euro pro Aktie). 2. Finanzierung des internationalen Terrorismus durch das Emirat Katar Nach einem Bericht der ARD vom 27.3.2003 unterstützt das Emirat Katar das Terrornetzwerk Al-Qaida "Presseerklärung: Innenminister von Katar unterstützt Al-Qaida", http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2003/erste8370.html . Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 31.1.2013 unterstützt Katar ebenfalls den bewaffneten Umsturz in Syrien, http://www.fr-online.de/politik/al-kaida-in-mali-und-syrien-die-terror-zyniker,1472596,21596690.html . Dort sind nach Angaben der UN bis 2013 über 100.000 Menschen getötet worden, Quelle: ARD, 7.1.2014, http://www.tagesschau.de/ausland/syrien3346.html.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Christoph Marloh <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Marloh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh
Christoph Marloh
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Terrorismusfinanzierung durch die Deutsch…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
AW: Terrorismusfinanzierung durch die Deutsche Bank AG, Frankfurt, gem. §1 (2) 1 GWG: Zahlungen an das Emirat Katar [#7716]
Datum
11. November 2014 00:03
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Terrorismusfinanzierung durch die Deutsche Bank AG, Frankfurt, gem. §1 (2) 1 GWG: Zahlungen an das Emirat Katar" vom 08.10.2014 (#7716) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Christoph Marloh Anfragenr: 7716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Marloh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr geehrter Herr Marloh, anbei übersende ich meinen Bescheid zu Ihrem Auskunftsersuchen vom 08.10.2014. Die ger…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Terrorismusfinanzierung durch die Deutsche Bank AG, Frankfurt, gem. §1 (2) 1 GWG: Zahlungen an das Emirat Katar [#7716]
Datum
11. November 2014 16:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Marloh, anbei übersende ich meinen Bescheid zu Ihrem Auskunftsersuchen vom 08.10.2014. Die geringfügige Überschreitung der Monatsfrist gemäß § 7 Abs. 5 IFG bitte ich zu entschuldigen. Eine Papierfassung des Bescheids wird Ihnen parallel zu dieser Nachricht an die von Ihnen angegebene << Adresse entfernt >>, zugestellt. Mit freundlichen Grüßen