Tesla Wasserversorgung Berlin

1. Hat Tesla die Berliner Wasserwerke vollständig über sämtliche Stoffe, ihre Eigenschaften und möglichen Gefahren informiert, die mit Sicherheit vom Werksgelände als Abwasser oder über Klärwerke in die Spree geleitet werden?

2. Hat Tesla die Berliner Wasserwerke vollständig über sämtliche Stoffe, ihre Eigenschaften und möglichen Gefahren informiert, die unter Umständen vom Werksgelände in die Spree oder das Grundwasser gelangen könnten (etwa durch Unwetter, Havarie oder Unfälle)?

3. Hat Tesla die Berliner Wasserwerke vollständig über sämtliche Stoffe, ihre Eigenschaften und möglichen Gefahren informiert, die unter Umständen auf Transportwegen von und zum Tesla-Werk in die Spree oder das Grundwasser gelangen könnten (etwa durch Unwetter, Havarie oder Unfälle)?

4. Wie wahrscheinlich ist eine Gefährdung des Berliner Trinkwassers insoweit (Nr. 1 bis 3)? Welche Kosten fallen im Rahmen der Gefahrenvorsorge für die Berliner Wasserwerke an und wie wirkt sich das bisher voraussehbar auf die Rechnung des Gebührenzahlers aus? Wer trägt die Kosten?

5. Hat Tesla die Berliner Wasserwerke vollständig jeweils über Sicherheitsmassnahmen informiert, die insoweit (Nr. 1 bis 3) Tesla ergreifen wird?

6. Ist es möglich, dass wegen dem hohen Wasserverbrauch des Tesla-Werkes in Trockenzeiten die Trinkwasserversorgung Berlins eingeschränkt wird oder gefährdet sein kann? Welche Massnahmen werden in diesem Fall ergriffen? Welche Pläne gibt es insoweit?

7. Angenommen es würden erhebliche Mengen von Lack- oder Schmierstoffen aus dem Teslawerk in die Spree gelangen. Welche Notfallpläne gibt es zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Berlin und zur Wiederherstellung der Geniessbarkeit des Berliner Trinkwassers? Wer trägt die Kosten?

8. Angenommen es würden erhebliche Mengen von Lack- oder Schmierstoffen bei Unfällen auf Transportwegen von und zum Tesla-Werk in die Spree gelangen. Welche Notfallpläne gibt es zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Berlin und zur Wiederherstellung der Geniessbarkeit des Berliner Trinkwassers? Wer trägt die Kosten?

9. Angenommen es würden erhebliche Mengen von Stoffen, die bei der Batterieherstellung verwendet werden (vom Tesla-Werk oder bei Unfällen auf Transportwegen) in die Spree gelangen (etwa durch Unwetter, Havarie oder Unfall)? Welche Notfallpläne gibt es zur Sicherstellung des Trinkwassers in Berlin und zur Wiederherstellung der Geniessbarkeit des Berliner Trinkwassers? Wer trägt die Kosten?

10. Wie wahrscheinlich ist eine Gefährdung des Berliner Trinkwassers insoweit (Nr. 6 bis 9)? Welche Kosten fallen im Rahmen der Gefahrenvorsorge für die Berliner Wasserwerke an und wie wirkt sich das bisher voraussehbar auf die Rechnung des Gebührenzahlers aus? Wer trägt die Kosten?

11. Wie wahrscheinlich ist eine Gefährdung des Berliner Trinkwassers (einschliesslich der Spree und ihren Zuflüssen) insoweit (Nr. 6 bis 9) in Relation zu anderen Industrieanlagen im Einzugsbereich des Berliner Trinkwassers?

12. Welche Industrieanlage im Einzugsbereich des Berliner Trinkwassers (einschliesslich der Spree und ihren Zuflüssen) wird nach derzeitiger Gefährdungsbeurteilung der Berliner Wasserwerke als am gefährlichsten für die Geniessbarkeit des Berliner Trinkwassers gesehen? Und wie wahrscheinlich ist eine solche Gefährdung?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Wasserbetriebe (BWB) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tesla Wasserversorgung Berlin [#236048]
Datum
21. Dezember 2021 16:25
An
Berliner Wasserbetriebe (BWB)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Hat Tesla die Berliner Wasserwerke vollständig über sämtliche Stoffe, ihre Eigenschaften und möglichen Gefahren informiert, die mit Sicherheit vom Werksgelände als Abwasser oder über Klärwerke in die Spree geleitet werden? 2. Hat Tesla die Berliner Wasserwerke vollständig über sämtliche Stoffe, ihre Eigenschaften und möglichen Gefahren informiert, die unter Umständen vom Werksgelände in die Spree oder das Grundwasser gelangen könnten (etwa durch Unwetter, Havarie oder Unfälle)? 3. Hat Tesla die Berliner Wasserwerke vollständig über sämtliche Stoffe, ihre Eigenschaften und möglichen Gefahren informiert, die unter Umständen auf Transportwegen von und zum Tesla-Werk in die Spree oder das Grundwasser gelangen könnten (etwa durch Unwetter, Havarie oder Unfälle)? 4. Wie wahrscheinlich ist eine Gefährdung des Berliner Trinkwassers insoweit (Nr. 1 bis 3)? Welche Kosten fallen im Rahmen der Gefahrenvorsorge für die Berliner Wasserwerke an und wie wirkt sich das bisher voraussehbar auf die Rechnung des Gebührenzahlers aus? Wer trägt die Kosten? 5. Hat Tesla die Berliner Wasserwerke vollständig jeweils über Sicherheitsmassnahmen informiert, die insoweit (Nr. 1 bis 3) Tesla ergreifen wird? 6. Ist es möglich, dass wegen dem hohen Wasserverbrauch des Tesla-Werkes in Trockenzeiten die Trinkwasserversorgung Berlins eingeschränkt wird oder gefährdet sein kann? Welche Massnahmen werden in diesem Fall ergriffen? Welche Pläne gibt es insoweit? 7. Angenommen es würden erhebliche Mengen von Lack- oder Schmierstoffen aus dem Teslawerk in die Spree gelangen. Welche Notfallpläne gibt es zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Berlin und zur Wiederherstellung der Geniessbarkeit des Berliner Trinkwassers? Wer trägt die Kosten? 8. Angenommen es würden erhebliche Mengen von Lack- oder Schmierstoffen bei Unfällen auf Transportwegen von und zum Tesla-Werk in die Spree gelangen. Welche Notfallpläne gibt es zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Berlin und zur Wiederherstellung der Geniessbarkeit des Berliner Trinkwassers? Wer trägt die Kosten? 9. Angenommen es würden erhebliche Mengen von Stoffen, die bei der Batterieherstellung verwendet werden (vom Tesla-Werk oder bei Unfällen auf Transportwegen) in die Spree gelangen (etwa durch Unwetter, Havarie oder Unfall)? Welche Notfallpläne gibt es zur Sicherstellung des Trinkwassers in Berlin und zur Wiederherstellung der Geniessbarkeit des Berliner Trinkwassers? Wer trägt die Kosten? 10. Wie wahrscheinlich ist eine Gefährdung des Berliner Trinkwassers insoweit (Nr. 6 bis 9)? Welche Kosten fallen im Rahmen der Gefahrenvorsorge für die Berliner Wasserwerke an und wie wirkt sich das bisher voraussehbar auf die Rechnung des Gebührenzahlers aus? Wer trägt die Kosten? 11. Wie wahrscheinlich ist eine Gefährdung des Berliner Trinkwassers (einschliesslich der Spree und ihren Zuflüssen) insoweit (Nr. 6 bis 9) in Relation zu anderen Industrieanlagen im Einzugsbereich des Berliner Trinkwassers? 12. Welche Industrieanlage im Einzugsbereich des Berliner Trinkwassers (einschliesslich der Spree und ihren Zuflüssen) wird nach derzeitiger Gefährdungsbeurteilung der Berliner Wasserwerke als am gefährlichsten für die Geniessbarkeit des Berliner Trinkwassers gesehen? Und wie wahrscheinlich ist eine solche Gefährdung?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236048/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Berliner Wasserbetriebe (BWB)
Sehr Antragsteller/in vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden. Wir werden es so schnell wie mö…
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Betreff
Antw: Tesla Wasserversorgung Berlin [#236048]
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21. Dezember 2021 16:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden. Wir werden es so schnell wie möglich bearbeiten und Ihnen dann antworten. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es aufgrund der aktuellen Situation etwas länger dauert. Sie erreichen uns auch telefonisch unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 292 75 87 montags bis freitags von 7-20 Uhr. Unser Entstörungsdienst ist rund um die Uhr unter der oben genannten Rufnummer zu erreichen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es auch hier zu längeren Wartezeiten kommen kann. Auf unserer Website finden Sie aktuelle Informationen zu möglichen Einschränkungen unserer Standorte und Dienstleistungen: www.bwb.de/corona Freundliche Grüße
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Aktuell kommt es leider zu längeren Bearbeitungszeiten. Dafü…
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Antw: AW: Antw: Tesla Wasserversorgung Berlin [#236048]
Datum
23. März 2022 21:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Aktuell kommt es leider zu längeren Bearbeitungszeiten. Dafür bitten wir um Entschuldigung. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen so zeitnah wie möglich und informieren Sie selbstverständlich sobald die Bearbeitung erfolgte. Weitere Nachfragen Ihrerseits sind daher nicht notwendig. Unser Entstörungsdienst ist rund um die Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 292 75 87 zu erreichen. Auf unserer Website finden Sie aktuelle Informationen zu möglichen Einschränkungen unserer Standorte und Dienstleistungen: www.bwb.de/corona Freundliche Grüße
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20. September 2022 11:09
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