Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
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Sehr
Antragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, wir sind eine Familie, die in Bocholt lebt.
Da wir am 06.04.2021 aus Rumänien nach Deutschland einreisen, benötigen wir nach den neuesten Bestimmungen (veröffentlicht am 30.03.2021 im Bundesgesundheitsministerium) einen Covid-Test 19.
Laut der Website des Bundesgesundheitsministeriums können wir den Test 48 Stunden nach der Einreise nach Deutschland ablegen.
Wir werden die Quarantäne für 10 Tage betreten, die Quarantäne, die wir unterbrechen können, indem wir nach weiteren 5 Tagen einen neuen Test vorlegen. Aber in der Hausarztpraxis wurden wir abgelehnt. Uns wurde gesagt, dass wir zum ersten Mal nach 5 Tagen getestet werden könnten.
Meine Frage ist, ob wir diesen Test in weniger als 48 Stunden in einem der DRK-Testzentren durchführen können.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG
<< Adresse entfernt >>), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG
<< Adresse entfernt >> von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG
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Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG
<< Adresse entfernt >>, § 2 UIG
<< Adresse entfernt >> und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG
<< Adresse entfernt >> bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 217197
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Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
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