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Test-Ergebnis bei allen Coronaviren positiv?

Anfrage an: Robert Koch-Institut

1. lt. dem Labor in Augsburg MVZ (http://labor-augsburg-mvz.de/de/aktuelles/geaendertes-befundlayout-der-sars-cov2-pcr-ergebnisse) werden bei den Coronaviren-test seit dem 03.04.2020 alle Test mit positiv gewertet, wenn entweder der ORF1-Gen oder der E-Gen positiv anschlägt. Wobei das E-Gen die "alten" Viren betrifft.

a. Wird hierbei eine ungenaue Darstellung der SARS-Cov2-Infektionen in Kauf genommen?
b. Wird dies bei der Schätzung des R-Faktors mit berücksichtigt?

2. Aus den britischen Medien lässt sich entnehmen, dass der Lockdown auf Basis der Berechnungen und den daraus resultierenenden Warnungen von Herrn Ferguson als Grundlage herangezogen wurde. bzw. diese dahingehend berät.

a. Auf Basis welcher Berechnungen bzw. von wem basieren die Einschätzungen des RKI?
b. Sind diese einsehbar?
c. Wenn nein, können Sie mir diese zur Ansicht zur Verfügung stellen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. lt. dem …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Test-Ergebnis bei allen Coronaviren positiv? [#186682]
Datum
14. Mai 2020 11:14
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. lt. dem Labor in Augsburg MVZ (http://labor-augsburg-mvz.de/de/aktuelles/geaendertes-befundlayout-der-sars-cov2-pcr-ergebnisse) werden bei den Coronaviren-test seit dem 03.04.2020 alle Test mit positiv gewertet, wenn entweder der ORF1-Gen oder der E-Gen positiv anschlägt. Wobei das E-Gen die "alten" Viren betrifft. a. Wird hierbei eine ungenaue Darstellung der SARS-Cov2-Infektionen in Kauf genommen? b. Wird dies bei der Schätzung des R-Faktors mit berücksichtigt? 2. Aus den britischen Medien lässt sich entnehmen, dass der Lockdown auf Basis der Berechnungen und den daraus resultierenenden Warnungen von Herrn Ferguson als Grundlage herangezogen wurde. bzw. diese dahingehend berät. a. Auf Basis welcher Berechnungen bzw. von wem basieren die Einschätzungen des RKI? b. Sind diese einsehbar? c. Wenn nein, können Sie mir diese zur Ansicht zur Verfügung stellen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 186682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186682
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Mai 2020 11:14
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Robert Koch-Institut
Ihre Anfragen vom 14.05.2020 Sehr <Information-entfernt> zu Ihren o. g. Anträgen auf Informationszugang tei…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfragen vom 14.05.2020
Datum
24. Juni 2020 19:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> zu Ihren o. g. Anträgen auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Da Ihr zweiter Antrag auch alle Fragen des ersten Antrags enthält, werden wir nur den zweiten Antrag bescheiden. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfragen vom 14.05.2020 Sehr <Information-entfernt> zu Ihren o. g. Anträgen auf Informationszugang tei…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfragen vom 14.05.2020
Datum
24. Juni 2020 19:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> zu Ihren o. g. Anträgen auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Da Ihr zweiter Antrag auch alle Fragen des ersten Antrags enthält, werden wir nur den zweiten Antrag bescheiden. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag vom 14.05.2020 Sehr <Information-entfernt> zu Ihrem o.g. Antrag auf Informationszugang teilen wi…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag vom 14.05.2020
Datum
24. Juli 2020 16:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> zu Ihrem o.g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Frage 1 : lt. dem Labor in Augsburg MVZ (http://labor-augsburg-mvz.de/de/aktuelles/geaendertes-befundlayout-der-sars-cov2-pcr-ergebnisse) werden bei den Coronavirentest seit dem 03.04.2020 alle Test mit positiv gewertet, wenn entweder der ORF1-Gen oder der E-Gen positiv anschlägt. Wobei das E-Gen die "alten" Viren betrifft. Antwort: Falls mit "alten" CoV die bisher saisonalen CoV gemeint sind, ist das nicht der Fall. Betroffen wäre SARS, von dem eine aktuelle Zirkulation nicht bekannt ist. a. Wird hierbei eine ungenaue Darstellung der SARS-Cov2-Infektionen in Kauf genommen? Antwort: Nein, siehe obige Antwort. b. Wird dies bei der Schätzung des R-Faktors mit berücksichtigt? Antwort: Es liegt unseres Wissens keine derartige Ungenauigkeit vor. Frage 2. Aus den britischen Medien lässt sich entnehmen, dass der Lockdown auf Basis der Berechnungen und den daraus resultierenden Warnungen von Herrn Ferguson als Grundlage herangezogen wurde. bzw. diese dahingehend berät. a. Auf Basis welcher Berechnungen bzw. von wem basieren die Einschätzungen des RKI? Antwort: Es gibt vom RKI eine Modellierung von Beispielszenarien des Verlaufs der COVID-19 Epidemie in Deutschland, die am 20. März auf der RKI-Webseite veröffentlicht wurde, siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Modellierung_Deutschland.html Die Empfehlungen des RKI zum Umgang mit der der COVID-19 Epidemie basieren auf den Ergebnissen dieser Modellierung und einer Reihe weiterer Evidenz, darunter die Beobachtung der internationalen epidemiologischen Situation, dem kontinuierlichen Monitoring und der Auswertung der wissenschaftlichen Literatur (s. SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19): https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html) , den Daten zur Verfügbarkeit von intensivmedizinischer Versorgung (DIVI-Register), eigenen Analysen zur Schwere (s. z. B. https://www.eurosurveillance.org/content/10.2807/1560-7917.ES.2020.25.11.2000258 ), der Informationen zur Übertragung in Ausbruchuntersuchungen (z. B. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7228725/ ) sowie den Maßnahmenoptionen aus dem Nationalen Pandemieplan Teil 1 und 2 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Pandemieplan.html ) und der hierauf aufbauenden COVID-Ergänzung (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Ergaenzung_Pandemieplan_Covid.html). Darüber hinaus wird das RKI durch eine Reihe von Fachexpert*innen beraten, u. a. durch die KRINKO und durch Expertenbeirat Influenza. b. Sind diese einsehbar? Antwort: Ja, siehe oben. c. Wenn nein, können Sie mir diese zur Ansicht zur Verfügung stellen? Antwort: Trifft nicht zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 14.05.2020 [#186682] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 14.05.2020 [#186682]
Datum
28. Juli 2020 13:44
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Anbei übersende ich Ihnen den Artikel vom Labor Augsburg MVZ GmbH. Hierin wird allerdings meine Frage 1 bestätigt. "Frage 1 : lt. dem Labor in Augsburg MVZ (http://labor-augsburg-mvz.de/de/aktuell…) werden bei den Coronavirentest seit dem 03.04.2020 alle Test mit positiv gewertet, wenn entweder der ORF1-Gen oder der E-Gen positiv anschlägt. Wobei das E-Gen die "alten" Viren betrifft. Antwort: Falls mit "alten" CoV die bisher saisonalen CoV gemeint sind, ist das nicht der Fall. Betroffen wäre SARS, von dem eine aktuelle Zirkulation nicht bekannt ist." Ich bitte um Rückmeldung, ob meine Frage weiterhin mit nein zu beantworten ist. Ich lese aus diesem Artikel ein klaren "JA" heraus. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - geandertes-befundlayout-der-sars-cov2-pcr-ergebnisse-_-labor-augsburg-mvz-gmbh.pdf Anfragenr: 186682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186682/
Robert Koch-Institut
AW: Ihr Antrag vom 14.05.2020 [#186682] Sehr <Information-entfernt> zu Ihrem o.g. Antrag auf Informationszu…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 14.05.2020 [#186682]
Datum
28. Juli 2020 17:35
Status
Sehr <Information-entfernt> zu Ihrem o.g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Nachfrage zur Antwort: "Falls mit "alten" CoV die bisher saisonalen CoV gemeint sind, ist das nicht der Fall. Betroffen wäre SARS, von dem eine aktuelle Zirkulation nicht bekannt ist." Gemeint ist damit, dass auch das zweite Zielgen nur positiv auf SARS-CoV-2 reagiert. Sonst käme theoretisch lediglich ein positiver Befund bei SARS in Frage, von dem, wie oben erwähnt, keine Zirkulation bekannt ist. Im Übrigen verweise ich auf die öffentlich zugängliche Seite des RKI zum Thema Testungen. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 14.05.2020 [#186682] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 14.05.2020 [#186682]
Datum
17. August 2020 11:14
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Test-Ergebnis bei allen Coronaviren positiv?“ vom 14.05.2020 (#186682) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 186682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186682/
Robert Koch-Institut
AW: Ihr Antrag vom 14.05.2020 [#186682] Sehr <Information-entfernt> zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationsz…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 14.05.2020 [#186682]
Datum
17. August 2020 11:28
Status
Sehr <Information-entfernt> zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Ihr IFG Anfrage wurde umfassend mit den Antwortschreiben vom 24.07.2020 beantwortet. Dem können wir inhaltlich keine weiteren amtlichen Informationen hinzufügen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde bitten wir um Verständnis, dass wir auf weitere Nachfragen in derselben Sache künftig nicht mehr reagieren werden. Zur weiteren Information empfehlen wird die regelmäßig aktualisierten FAQs. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html?nn=13490888 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 14.05.2020 [#186682] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leide…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 14.05.2020 [#186682]
Datum
19. August 2020 14:46
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider ist das nicht die Antwort auf meine gestellte Frage. In dem zur Verfügung gestellten Artikel ist klar die Aussage, dass eben auf alle Coronaviren getestet wird. Wie bekannt ist, sind in unserem Körper ca. 7,5% - 15% die bisherig bekannten Coronaviren. Ich möchte Sie daher nochmals höflichst anfragen (auch wenn das Zirkulieren der bisherig bekannten Corona-Viren nicht bekannt ist), ob auf alle Corona-Viren getest wird. Wenn ja: Wenn dann ein positiver Test ermittelt wird: Wir wird damit umgegangen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 186682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186682/

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Robert Koch-Institut
AW: Ihr Antrag vom 14.05.2020 [#186682] Sehr <Information-entfernt> zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationsz…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 14.05.2020 [#186682]
Datum
20. August 2020 12:01
Status
Sehr <Information-entfernt> zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang und ihrer Nachfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: Nein, es gibt keine bekannte Kreuzreaktivität mit anderen Erregern. Das zweite Zielgen reagiert nur positiv auf SARS-CoV-2. Bei dem ersten würde theoretisch auch ein positiver Befund bei SARS in Frage kommen, von dem, wie bereits erwähnt, keine Zirkulation bekannt ist. Ihr IFG Anfrage wurde umfassend mit den Antwortschreiben beantwortet. Dem können wir inhaltlich keine weiteren amtlichen Informationen hinzufügen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde bitten wir um Verständnis, dass wir auf weitere Nachfragen in derselben Sache künftig nicht mehr reagieren werden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.