Testat Bahnhof Hamburg-Altona

Anfrage an: DB Netz AG

Das vollständige Gutachten "Bahnhof Hamburg-Altona – Testat und Leistungsfähigkeitsnachweis für die Spitzenstunde" erstellt von der SMA und Partner AG

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
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Peter Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das vollstä…
An DB Netz AG Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
Testat Bahnhof Hamburg-Altona [#183826]
Datum
1. April 2020 21:57
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das vollständige Gutachten "Bahnhof Hamburg-Altona – Testat und Leistungsfähigkeitsnachweis für die Spitzenstunde" erstellt von der SMA und Partner AG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger Anfragenr: 183826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183826 Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger

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DB Netz AG
Sehr geehrter Herr Schönberger, den Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang gemäß § 1 des Informationsfreih…
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Testat Bahnhof Hamburg-Altona [#183826]
Datum
24. April 2020 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönberger, den Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang gemäß § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes, § 3 des Umweltinformationsgesetzes und § 1 in Verbindung mit § 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vom 1. April 2020, der bei uns am selben Tag eingegangen ist, bestätigen wir Ihnen gern. In der Sache lehnen wir Ihren Antrag ab. Ihnen steht kein Anspruch auf Informationszugang zu den Unterlagen, zu denen Sie den Zugang beantragt haben, zu. Ein Anspruch auf Informationszugang gemäß § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes gegen die DB Netz AG besteht nicht, weil sie keine Behörde im Sinne des § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes ist. Ein Anspruch auf Informationszugang gemäß § 3 des Umweltinformationsgesetzes und § 1 in Verbindung mit § 2 des Verbraucherinformationsgesetzes besteht nicht, weil es sich bei den Unterlagen, zu denen Sie den Zugang beantragt haben, weder um Umweltinformationen im Sinne des § 1 in Verbindung mit § 2 des Umweltinformationsgesetzes noch um Informationen über Erzeugnisse und Verbraucherprodukte im Sinne des § 1 des Verbraucherinformationsgesetzes handelt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschten Informationen daher nicht zur Verfügung stellen können. Mit freundlichen Grüßen