Testpflicht bei Corona positiv?

Im Laden, in dem meine Frau angestellt ist (EDEKA), wurde bei dem Mann einer Kolleginn Corona
festgestellt. die Kolleginn bleibt nun ohne Test !? Daheim .
Ist das so Rechtens oder wäre da nicht besser ein Test vorzuschreiben da die Kollegin nicht nur Kontakt zu Mitarbeitern auch zu Kunden hat (sie auch Maskenverweigerin)
und ihr Mann nicht der einzige Fall in ihrer Familie ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2021
  • Frist
    30. März 2021
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mis Mic
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Laden,…
An Landratsamt Gotha - Gesundheitsamt Details
Von
mis Mic
Betreff
Testpflicht bei Corona positiv? [#213790]
Datum
26. Februar 2021 13:33
An
Landratsamt Gotha - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Laden, in dem meine Frau angestellt ist (EDEKA), wurde bei dem Mann einer Kolleginn Corona festgestellt. die Kolleginn bleibt nun ohne Test !? Daheim . Ist das so Rechtens oder wäre da nicht besser ein Test vorzuschreiben da die Kollegin nicht nur Kontakt zu Mitarbeitern auch zu Kunden hat (sie auch Maskenverweigerin) und ihr Mann nicht der einzige Fall in ihrer Familie ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen mis Mic Anfragenr: 213790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213790/ Postanschrift mis Mic << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen mis Mic

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Landratsamt Gotha - Gesundheitsamt
Sehr geehrte Damen und Herren, am 26.02.2021 ist Ihr "Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG" im Landratsam…
Von
Landratsamt Gotha - Gesundheitsamt
Betreff
Testpflicht bei Corona positiv?
Datum
4. März 2021 13:09
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
2,1 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, am 26.02.2021 ist Ihr "Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG" im Landratsamt Gotha per E-Mail eingegangen. Ihre anonym gehaltene Anfrage zu einer möglichen Testverpflichtung auf das Coronavirus ist nicht hinreichend bestimmt. Eine konkrete Beurteilung der Situation durch das Gesundheitsamt im Landratsamt Gotha ist nicht möglich, da zu dem von Ihnen geschilderten Fall keine Namen bekannt sind. Grundsätzlich sind nur direkte Kontaktpersonen eines Infizierten ansteckungsverdächtig und damit in Quarantäne zu versetzen. Getestet werden diese Kontaktpersonen, sobald sie Symptome entwickeln oder am Ende der Quarantäne. Mit freundlichen Grüßen