Testpflicht im Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum

1. Was an der »baulichen und organisatorischen Situation« des Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrums, wie Sie auf der Website schreiben, macht auch für die Ausleihe von Büchern den »Nachweis des vollen Impfschutzes, der Genesung oder eines negativen Testergebnisses« notwendig? Das Grimm-Zentrum besitzt im Vergleich zu anderen Zweigbibliotheken der Humboldt-Universität weitaus breitere Gänge und ist dennoch die einzige Bibliothek, in der Tests zur Ausleihe gefordert werden.
2. Werden die Studierenden ab dem 11. Oktober 2021 ihre Tests selbst zahlen müssen, um Bücher zu entleihen? Oder plant die HU, die entstehenden Kosten zu tragen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Humboldt-Universität zu Berlin Universitätsbibliothek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Testpflicht im Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum [#226912]
Datum
17. August 2021 13:44
An
Humboldt-Universität zu Berlin Universitätsbibliothek
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Was an der »baulichen und organisatorischen Situation« des Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrums, wie Sie auf der Website schreiben, macht auch für die Ausleihe von Büchern den »Nachweis des vollen Impfschutzes, der Genesung oder eines negativen Testergebnisses« notwendig? Das Grimm-Zentrum besitzt im Vergleich zu anderen Zweigbibliotheken der Humboldt-Universität weitaus breitere Gänge und ist dennoch die einzige Bibliothek, in der Tests zur Ausleihe gefordert werden. 2. Werden die Studierenden ab dem 11. Oktober 2021 ihre Tests selbst zahlen müssen, um Bücher zu entleihen? Oder plant die HU, die entstehenden Kosten zu tragen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226912/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Humboldt-Universität zu Berlin Universitätsbibliothek
Sehr Antragsteller/in laut der aktuellen Verordnung (https://www.berlin.de/corona/massnahm...) darf die UB nur …
Von
Humboldt-Universität zu Berlin Universitätsbibliothek
Betreff
Fwd: Testpflicht im Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum [#226912]
Datum
18. August 2021 16:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in laut der aktuellen Verordnung (https://www.berlin.de/corona/massnahm...) darf die UB nur Arbeitsplätze für diejenigen anbieten, die ein negatives Testergebnis bzw. ein Nachweis über eine abgeschlossene Impfung oder Genesung vorlegen können. Die Besonderheiten des Grimm-Zentrums liegen darin, dass wir aufgrund der Größe des Hauses und der großen Anzahl der Nutzer*innen keine Möglichkeiten haben, die Personen, die in das Innere der Bibliothek wollen, um einen Arbeitsplatz zu nutzen wollen von denjenigen zu unterscheiden, die dort nur Bücher zur Ausleihe abholen wollen. Der Wachschutz, der den Einlass und die Nutzer*innenströme im Foyer regelt, kann diese Aufgabe nicht übernehmen. Deshalb verlangen wir von allen, die das Innere der Bibliothek betreten wollen und sich nicht einfach nur im Foyer aufhalten, einen entsprechenden Nachweis. Ihre zweite Frage kann ich leider nicht beantworten. Das Testzentrum im Grimm-Zentrum wird von der Humboldt-Universität, nicht von der UB betrieben. Mir liegen hierzu keine Planungen vor. Viele Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Meines Wissens nach werden die Studierend…
An Humboldt-Universität zu Berlin Universitätsbibliothek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: Testpflicht im Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum [#226912]
Datum
20. August 2021 13:34
An
Humboldt-Universität zu Berlin Universitätsbibliothek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Meines Wissens nach werden die Studierenden sowieso eingeteilt und bekommen entweder eine Wegekarte zugewiesen, wenn sie nur Bücher suchen und ausleihen wollen, oder eine Platzkarte, falls sie einen Arbeitsplatz nutzen wollen. Warum kann der Nachweis nicht einfach bei denjenigen geprüft werden, die eine Platzkarte bekommen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226912/