Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr
Antragsteller/in
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
1. Was an der »baulichen und organisatorischen Situation« des Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrums, wie Sie auf der Website schreiben, macht auch für die Ausleihe von Büchern den »Nachweis des vollen Impfschutzes, der Genesung oder eines negativen Testergebnisses« notwendig? Das Grimm-Zentrum besitzt im Vergleich zu anderen Zweigbibliotheken der Humboldt-Universität weitaus breitere Gänge und ist dennoch die einzige Bibliothek, in der Tests zur Ausleihe gefordert werden.
2. Werden die Studierenden ab dem 11. Oktober 2021 ihre Tests selbst zahlen müssen, um Bücher zu entleihen? Oder plant die HU, die entstehenden Kosten zu tragen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 226912
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