Tests auf Covid19 im LK Reutlingen

1) die Anzahl von im Landkreis durchgeführten Tests auf Covid 19, täglich und kumulativ. (Zeitraum 01.09.20-31.01.2021)
2) die Anzahl von im Landkreis getesteten Personen auf Covid 19, täglich und kumulativ. (Zeitraum 01.09.20-31.01.2021)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2021
  • Frist
    27. Februar 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) die Anzahl von…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisgesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tests auf Covid19 im LK Reutlingen [#209392]
Datum
23. Januar 2021 14:33
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisgesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) die Anzahl von im Landkreis durchgeführten Tests auf Covid 19, täglich und kumulativ. (Zeitraum 01.09.20-31.01.2021) 2) die Anzahl von im Landkreis getesteten Personen auf Covid 19, täglich und kumulativ. (Zeitraum 01.09.20-31.01.2021)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209392 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209392/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Tests auf Covid19 im LK Reutlingen“ vom 23.01.2…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisgesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tests auf Covid19 im LK Reutlingen [#209392]
Datum
2. März 2021 08:58
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisgesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Tests auf Covid19 im LK Reutlingen“ vom 23.01.2021 (#209392) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209392 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209392/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Reutlingen - Kreisgesundheitsamt
Ihre Anfrage: Test auf Covid 19 im LK Reutlingen Sehr Antragsteller/in in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt …
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisgesundheitsamt
Betreff
Ihre Anfrage: Test auf Covid 19 im LK Reutlingen
Datum
3. März 2021 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt teilen wir Ihnen auf Ihre Anfrage mit, dass das Landratsamt (Gesundheitsamt) seit Juni 2020 nicht mehr für die durchgeführten Tests (Abstriche) zuständig ist und somit über keine Zahlen in dem von Ihnen angefragten Zeitraum verfügt. Die Zuständigkeit liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Auch über die Anzahl der getesteten Personen können wir Ihnen leider keine Auskunft geben. Die Gesundheitsämter bekommen lediglich die Meldung bei begründetem Verdacht oder im Falle eines positiven Befundes. Auch hier könnte ggf. die Kassenärztliche Vereinigung weiterhelfen. Freundliche Grüße