Teststrecken für Elektro-LKWs

Was haben die beiden Autobahn-Teststrecken für Elektro-LKW auf der A1 und A5 gekostet? Bitte nennen Sie Einmalkosten und laufende Betriebskosten proJahr.
Meines Wissens gibt es genau einen Test-Elektro-LKW, der regelmäßig auf der A5 fährt, und bisher Keinen, der auf der A1 fährt. Ist das richtig?
Welche Erkenntnisse sind aus diesem Probebetrieb bereits abgeleitet worden?
Welche Erkenntnisse erhofft man sich darüber hinaus?
Wie lange soll der Testbetrieb noch dauern?
Werden diese Erkenntnisse erreichbar sein und wann?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was haben die beide…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Teststrecken für Elektro-LKWs [#181614]
Datum
28. Februar 2020 13:27
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was haben die beiden Autobahn-Teststrecken für Elektro-LKW auf der A1 und A5 gekostet? Bitte nennen Sie Einmalkosten und laufende Betriebskosten proJahr. Meines Wissens gibt es genau einen Test-Elektro-LKW, der regelmäßig auf der A5 fährt, und bisher Keinen, der auf der A1 fährt. Ist das richtig? Welche Erkenntnisse sind aus diesem Probebetrieb bereits abgeleitet worden? Welche Erkenntnisse erhofft man sich darüber hinaus? Wie lange soll der Testbetrieb noch dauern? Werden diese Erkenntnisse erreichbar sein und wann?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181614 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse. Ihre Fragen betreffen Teststrecken für Oberleitungs-L…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Teststrecken für Elektro-LKWs [#181614]
Datum
2. April 2020 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse. Ihre Fragen betreffen Teststrecken für Oberleitungs-Lkw, die in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit liegen. Ich bitte Sie daher, sich direkt dorthin zu wenden. Mit freundlichen Grüßen