Testung auf Corona von Angehörigen im Altenzentrum des Caritasverbandes Wuppertal/Solingen e.V. derzeit durch die Bundeswehr

Wir Angehörige (ich als Ehefrau) von Bewohnern in der o.g. Einrichtung werden vor dem Besuch regelmäßig alle 2 Tage einer Testung unterzogen. Diese nimmt z.Zt. die Bundeswehr vor. Sinnvoll und angesichts der Nöte in der Pandemie angemessen wäre es, wenn wir über eine Negativtestung die Bescheinigung/den Nachweis zur weiteren Verwendung in der Öffentlichkeit erhalten würden. Der Caritasverband verweigert dies mit der Begründung, dass er "von einer Registrierung als öffentliche Teststelle durch Ihre Behörde" absieht. In Zeiten der Pandemiebekämpfung dürften solche Alleingänge der Pflegeeinrichtungen nicht geduldet werden (wobei der Caritasverband sich ansonsten stets auf sein "Hausrecht" beruft). Bei Bedarf und auf Verlangen müssten die Negativ-Testergebnisse den Angehörigen zur Verfügung gestellt werden. Zumal die Bundeswehr aus unseren Steuergeldern finanziert wird sowie die Heimunterbringung meines Mannes monatlich 4.781,73 € kostet. Die Ergebnisse einer Testung dürften nicht allein nur der Einrichtung dienen. Es sollte im öffentlichen Interesse liegen, dass erhöhte Kosten, weiteres Testmaterial und Müll vermieden werden. Ich habe der Heimleitung ein vollkommen unbürokratisches Modell schon vorgeschlagen.
Um Überprüfung dieses unsozialen Alleinganges bitte ich im Interesse aller Angehörigen. Betonen möchte ich, dass ich die schnelle Hilfe des Bundes durch die Bereitstellung der Bundeswehr total unterstütze und hervorragend finde. Bitte helfen Sie mir in dieser Sache, sie dient der Pandemiebekämpfung, die uns alle angeht. Schnelle Entscheidungen und kluges Handeln sind derzeit gefragt. Es darf in dieser Zeit kein "klein-klein-Denken" zugelassen werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Testung auf Corona von Angehörigen im Altenzentrum des Caritasverbandes Wuppertal/Solingen e.V. derzeit durch die Bundeswehr [#218918]
Datum
21. April 2021 12:55
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir Angehörige (ich als Ehefrau) von Bewohnern in der o.g. Einrichtung werden vor dem Besuch regelmäßig alle 2 Tage einer Testung unterzogen. Diese nimmt z.Zt. die Bundeswehr vor. Sinnvoll und angesichts der Nöte in der Pandemie angemessen wäre es, wenn wir über eine Negativtestung die Bescheinigung/den Nachweis zur weiteren Verwendung in der Öffentlichkeit erhalten würden. Der Caritasverband verweigert dies mit der Begründung, dass er "von einer Registrierung als öffentliche Teststelle durch Ihre Behörde" absieht. In Zeiten der Pandemiebekämpfung dürften solche Alleingänge der Pflegeeinrichtungen nicht geduldet werden (wobei der Caritasverband sich ansonsten stets auf sein "Hausrecht" beruft). Bei Bedarf und auf Verlangen müssten die Negativ-Testergebnisse den Angehörigen zur Verfügung gestellt werden. Zumal die Bundeswehr aus unseren Steuergeldern finanziert wird sowie die Heimunterbringung meines Mannes monatlich 4.781,73 € kostet. Die Ergebnisse einer Testung dürften nicht allein nur der Einrichtung dienen. Es sollte im öffentlichen Interesse liegen, dass erhöhte Kosten, weiteres Testmaterial und Müll vermieden werden. Ich habe der Heimleitung ein vollkommen unbürokratisches Modell schon vorgeschlagen. Um Überprüfung dieses unsozialen Alleinganges bitte ich im Interesse aller Angehörigen. Betonen möchte ich, dass ich die schnelle Hilfe des Bundes durch die Bereitstellung der Bundeswehr total unterstütze und hervorragend finde. Bitte helfen Sie mir in dieser Sache, sie dient der Pandemiebekämpfung, die uns alle angeht. Schnelle Entscheidungen und kluges Handeln sind derzeit gefragt. Es darf in dieser Zeit kein "klein-klein-Denken" zugelassen werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218918/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: IfG-Antrag Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir zur Beantwortung zugeleitet wurde. I…
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir zur Beantwortung zugeleitet wurde. Ihr Anliegen ist nachvollziehbar. Das Ministerium hat bereits für die Einrichtungen, die Leistungserbringer im Sinne des § 2 CoronaTestQuarantäneVO sind und entsprechend dieser Verordnung Personal, Bewohner und Besucher testen die Möglichkeit geregelt, dass diese für die Testungen Bescheinigungen ausstellen. Zudem herrscht mit den Verbänden in der Pflege Einigkeit, dass zur Schonung der Testressourcen zusätzliche Tests vermieden werden sollen und Testnachweise erstellt und ausgehändigt werden, so dass der Testnachweis auch zum Einkauf etc. verwendet werden kann. Das Ministerium hat daher ein Formular erarbeitet, das den Pflegeverbänden entsprechend zur Verfügung gestellt wurde. Sollte es in Ihrem konkreten Fall Umsetzungsprobleme geben, möchte ich Sie bitten, sich zunächst direkt an die Einrichtung oder den Verband, oder sodann ggf. an die WTG-Behörde (Heimaufsicht) vor Ort zu wenden. Mit freundlichen Grüßen