Testung von Personen auf den Coronavirus, die im Rahmen der Rückholaktion des Auswärtigen Amtes einreisen

Das Auswärtige Amt holt seit zwei Wochen gestrandete Deutsche aus dem Ausland zurück. Das Programm läuft unter dem Namen "Rückholaktion". Hierzu habe ich einige Fragen:
- Werden die Personen bei der Einreise ärztlich (vor-)untersucht (Bspw. Fieber messen)?
- Werden Tests auf Corona durchgeführt?
- Werden sie gebeten, sich in Quarantäne zu begeben?
- Wie stellt der Bund sicher, dass keine der Personen, die einreisen, infiziert ist?

Hinsichtlich der Zuständigkeit verweise ich bereits jetzt auf einen Instagrampost vom 30.03.2020, in dem das AA unter einem Beitrag postete, dass für die Beantwortung von Fragen zu einer möglichen Quarantäne das Gesundheitsministerium Auskunft gibt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Auswärtige Amt …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Testung von Personen auf den Coronavirus, die im Rahmen der Rückholaktion des Auswärtigen Amtes einreisen [#183701]
Datum
30. März 2020 23:05
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Auswärtige Amt holt seit zwei Wochen gestrandete Deutsche aus dem Ausland zurück. Das Programm läuft unter dem Namen "Rückholaktion". Hierzu habe ich einige Fragen: - Werden die Personen bei der Einreise ärztlich (vor-)untersucht (Bspw. Fieber messen)? - Werden Tests auf Corona durchgeführt? - Werden sie gebeten, sich in Quarantäne zu begeben? - Wie stellt der Bund sicher, dass keine der Personen, die einreisen, infiziert ist? Hinsichtlich der Zuständigkeit verweise ich bereits jetzt auf einen Instagrampost vom 30.03.2020, in dem das AA unter einem Beitrag postete, dass für die Beantwortung von Fragen zu einer möglichen Quarantäne das Gesundheitsministerium Auskunft gibt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183701
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Anfrage und teile Ihne…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Testung von Personen auf den Coronavirus, die im Rahmen der Rückholaktion des Auswärtigen Amtes einreisen [#183701]
Datum
31. März 2020 08:51
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Anfrage und teile Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände voraussichtlich nicht sofort beantwortet werden kann und möchte Sie um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30. März 2020, in der Sie das neuartige Coronavirus …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 30. März 2020 / Testung von Personen auf den Coronavirus, die im Rahmen der Rückholaktion des Auswärtigen Amtes einreisen [#183701]
Datum
1. April 2020 17:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30. März 2020, in der Sie das neuartige Coronavirus und insbesondere das Rückholprogramm des Auswärtigen Amtes für deutsche Reisende ansprechen. Das Auswärtige Amt stellt auf seiner Internetseite Informationen zum Rückholprogramm zur Verfügung, die Sie unter folgendem Link abrufen können: https://www.auswaertiges-amt.de/de/Re.... Für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und damit auch für die Risikobewertung sowie für mögliche Quarantänemaßahmen sind die Bundesländer sowie ihre Kommunen und Städte verantwortlich. Ansprechpartner ist folglich aufgrund der föderalen Struktur unseres Landes nicht das Bundesministerium für Gesundheit sondern das jeweilige Landesministerium. Die Umsetzung der landesrechtlichen Entscheidungen obliegt dem für den Zielflughafen zuständigen Gesundheitsamt. Ich empfehle Ihnen daher, sich ggf. mit Ihrem Anliegen an die zuständige Stelle zu wenden. Informationen der Länder finden Sie auf den folgenden Webseiten: Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/... Bayern: https://www.bayern.de/service/coronav... Berlin: https://www.berlin.de/corona/ Brandenburg: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/start/ Bremen: https://www.bremen.de/corona Hamburg: https://www.hamburg.de/coronavirus/ Hessen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/ak... Mecklenburg-Vorpommern: https://www.regierung-mv.de/ Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/startseite/ Saarland: https://corona.saarland.de/DE/home/ho... Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/ Sachsen-Anhalt: https://stk.sachsen-anhalt.de/service... Schleswig-Holstein: https://schleswig-holstein.de/DE/Schw... Thüringen: https://corona.thueringen.de/ Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) informiert laufend auf seinen Webseiten https://www.bundesgesundheitsminister... und https://www.zusammengegencorona.de/. Informationen der Bundesregierung zu neuen Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps finden Sie auf der Webseite https://www.bundesregierung.de/breg-d.... Relevante Fragen hat zudem das zum BMG gehörende fachlich zuständige Robert Koch-Institut zusammengestellt und umfassend beantwortet. Sie finden diese im Internet unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCO.... Darüber hinaus finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen auch auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die ebenfalls zum BMG-Geschäftsbereich gehört: https://www.infektionsschutz.de/coron.... Weitere Informationsquellen: Reisen: Auswärtiges Amt https://www.auswaertiges-amt.de/de/Re... Arbeitsrecht: Bundesministerium für Arbeit und Soziales https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/I.... Weiterhin können Sie sich mit Ihrem arbeitsrechtlichen Anliegen an eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder - falls Sie gewerkschaftlich organisiert sind - an Ihre Gewerkschaft wenden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat ergänzend einen FAQ- Bereich für arbeitsschutzrechtliche Fragestellungen unter https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeits... eingerichtet. Finanzielle Unterstützungsangebote, zur Kinderbetreuung oder Hilfsangeboten in Krisensituationen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/c... Reisebeschränkungen/Grenzkontrollen etc.: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/fa... wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus (z.B. finanzielle Unterstützung für Unternehmen): Bundesministerium für Wirtschaft und Energie https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Doss... Lebensmittel, Landwirtschaft, Haustiere: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Ministerium/_T... Luft-, Straßen-, Schienenverkehr, Seeschifffahrt: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Art... Trinkwasser: https://www.umweltbundesamt.de/themen... Schwimm- oder Badebecken: https://www.umweltbundesamt.de/sites/... Weitergehende Antworten sind nicht möglich. Was jeder selbst tun kann, um Ansteckungen zu vermeiden: 1. Regelmäßig gründliches Händewaschen mit Seife 2. Niesen und Husten in die Armbeuge 3. Abstand von anderen halten. Mit freundlichen Grüßen