Testungen und Erkenntnisse zu Corona im Landkreis

Mit der Bitte um Stellungnahme in Bezug auf Ihren Verantwortungsbereich (Landkreis Starnberg):
o Weist ein PCR-Test eine Erkrankung gemäß dem Infektionsschutzgesetz nach?
o Welche PCR-Tests mit welchen Ct-Werten werden bei als „Corona positiv“ registrierten Testungen eingesetzt?
o Bis zu welchem Ct-Wert wird ein positiv Getesteter als Infizierter registriert?
o Wie hoch ist die Sensitivität und die Spezifität der eingesetzten PCR-Tests?
o Wie hoch ist die Anzahl der untersuchten Sequenzen bei als „Corona positiv“ registrierten Testungen?
o Wird bei jedem „Corona positiv“ Getesteten ein 2. Test durchgeführt?
o Wird bei jedem „Corona positiv“ Getesteten vor der Registrierung als Infizierter eine klinische (also ärztliche) Begutachtung durchgeführt?
o Erfolgt eine Mehrfachzählung, sofern der gleiche Mensch mehrfach positiv getestet wurde?
o Wie wird eine Erkrankung im Sinnes des Infektionsschutzgesetzes festgestellt?
o Bitte stellen Sie tabellarisch, je Kalenderwoche seit Beginn der erklärten pandemischen Lage zur Verfügung:
 die Anzahl der durchgeführten Tests, differenziert nach:
i. den verwendeten PCR-Tests (mit Sensitivität und Spezifität)
ii. den zur Feststellung einer Infektion verwendeten Ct-Werten
iii. die Anzahl der zur Feststellung einer Infektion verwendeten Sequenzen
iv. die Anzahl der erfolgten 2. Testungen, sofern der 1. Test positiv war
v. die Anzahl der erfolgten klinischen Begutachtungen mit der Feststellung einer Erkrankung
 die Anzahl der festgestellten Erkrankungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes
o Bitte nehmen Sie Stellung, ob und falls existent wie hoch die durchschnittliche Falsch-Positiv-Quote bei als infiziert Registrierten in ihrem Verantwortungsbereich ist bzw. anzunehmen ist.
o Bitte nehmen Sie Stellung zu der Tatsache, dass sowohl das Ärzteblatt, die WHO, das Medizinjournal The Lancet, als auch eine Antwort auf eine kleine Anfrage aussagen, dass ein PCR-Test kein Nachweis einer Infektion ist.
o Bitte nehmen Sie Stellung zum medizinischen Nachweis der Unbedenklichkeit der angeordneten Mund-Nasen Bedeckung bei Erwachsenen und Kindern.
o Bitte nennen Sie die von Ihnen getroffene Risiko-Nutzen-Abwägung zur Maskenpflicht, ersatzweise die von Ihnen hierzu herangezogene Abwägung.
o Bitte nennen Sie die Stelle, wo der medizinische Nachweis zur Existenz des Corona-Virus nachzulesen ist, entsprechend der seit 1998 durch die DFG festgelegten Regeln für wissenschaftliches Arbeiten (lege artis)

Zu meiner Betroffenheit: Im Rahmen der von der Bundesregierung im März 2020 verkündeten und bis dato aufrecht erhalten epidemischen Lage, wurden Rechte/Grundrechte außer Kraft gesetzt, mindestens jedoch in ihrem Wesensgehalt tangiert. Mindestens gesundheitlich relevant sind dabei die Abstandspflicht, soziale Distanzierungen/Einschränkungen, Maskenpflicht, schulische Lüftungen egal bei welchem Wetter, Tests und ggfs. sogar Impfungen - kurzum, ich bin ganz sicher betroffen.

Mit bestem Dank im Voraus zur Veröffentlichung der Ihnen vorliegenden Erkenntnisse.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Landkreises Starnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) …
An Landratsamt Starnberg - Gewerbe, Jagd, Gesundheit (Team 341) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Testungen und Erkenntnisse zu Corona im Landkreis [#217537]
Datum
6. April 2021 15:05
An
Landratsamt Starnberg - Gewerbe, Jagd, Gesundheit (Team 341)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Landkreises Starnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit der Bitte um Stellungnahme in Bezug auf Ihren Verantwortungsbereich (Landkreis Starnberg): o Weist ein PCR-Test eine Erkrankung gemäß dem Infektionsschutzgesetz nach? o Welche PCR-Tests mit welchen Ct-Werten werden bei als „Corona positiv“ registrierten Testungen eingesetzt? o Bis zu welchem Ct-Wert wird ein positiv Getesteter als Infizierter registriert? o Wie hoch ist die Sensitivität und die Spezifität der eingesetzten PCR-Tests? o Wie hoch ist die Anzahl der untersuchten Sequenzen bei als „Corona positiv“ registrierten Testungen? o Wird bei jedem „Corona positiv“ Getesteten ein 2. Test durchgeführt? o Wird bei jedem „Corona positiv“ Getesteten vor der Registrierung als Infizierter eine klinische (also ärztliche) Begutachtung durchgeführt? o Erfolgt eine Mehrfachzählung, sofern der gleiche Mensch mehrfach positiv getestet wurde? o Wie wird eine Erkrankung im Sinnes des Infektionsschutzgesetzes festgestellt? o Bitte stellen Sie tabellarisch, je Kalenderwoche seit Beginn der erklärten pandemischen Lage zur Verfügung:  die Anzahl der durchgeführten Tests, differenziert nach: i. den verwendeten PCR-Tests (mit Sensitivität und Spezifität) ii. den zur Feststellung einer Infektion verwendeten Ct-Werten iii. die Anzahl der zur Feststellung einer Infektion verwendeten Sequenzen iv. die Anzahl der erfolgten 2. Testungen, sofern der 1. Test positiv war v. die Anzahl der erfolgten klinischen Begutachtungen mit der Feststellung einer Erkrankung  die Anzahl der festgestellten Erkrankungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes o Bitte nehmen Sie Stellung, ob und falls existent wie hoch die durchschnittliche Falsch-Positiv-Quote bei als infiziert Registrierten in ihrem Verantwortungsbereich ist bzw. anzunehmen ist. o Bitte nehmen Sie Stellung zu der Tatsache, dass sowohl das Ärzteblatt, die WHO, das Medizinjournal The Lancet, als auch eine Antwort auf eine kleine Anfrage aussagen, dass ein PCR-Test kein Nachweis einer Infektion ist. o Bitte nehmen Sie Stellung zum medizinischen Nachweis der Unbedenklichkeit der angeordneten Mund-Nasen Bedeckung bei Erwachsenen und Kindern. o Bitte nennen Sie die von Ihnen getroffene Risiko-Nutzen-Abwägung zur Maskenpflicht, ersatzweise die von Ihnen hierzu herangezogene Abwägung. o Bitte nennen Sie die Stelle, wo der medizinische Nachweis zur Existenz des Corona-Virus nachzulesen ist, entsprechend der seit 1998 durch die DFG festgelegten Regeln für wissenschaftliches Arbeiten (lege artis) Zu meiner Betroffenheit: Im Rahmen der von der Bundesregierung im März 2020 verkündeten und bis dato aufrecht erhalten epidemischen Lage, wurden Rechte/Grundrechte außer Kraft gesetzt, mindestens jedoch in ihrem Wesensgehalt tangiert. Mindestens gesundheitlich relevant sind dabei die Abstandspflicht, soziale Distanzierungen/Einschränkungen, Maskenpflicht, schulische Lüftungen egal bei welchem Wetter, Tests und ggfs. sogar Impfungen - kurzum, ich bin ganz sicher betroffen. Mit bestem Dank im Voraus zur Veröffentlichung der Ihnen vorliegenden Erkenntnisse.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Landkreises Starnberg (Informationsfreiheitssatzung Starnberg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217537/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Testungen und Erkenntnisse zu Corona im Landkre…
An Landratsamt Starnberg - Gewerbe, Jagd, Gesundheit (Team 341) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Testungen und Erkenntnisse zu Corona im Landkreis [#217537]
Datum
8. Mai 2021 07:15
An
Landratsamt Starnberg - Gewerbe, Jagd, Gesundheit (Team 341)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Testungen und Erkenntnisse zu Corona im Landkreis“ vom 06.04.2021 (#217537) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217537/
Landratsamt Starnberg - Gewerbe, Jagd, Gesundheit (Team 341)
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 06.04.2021 kann leider nicht beantwortet werden. Das Landratsamt Starnberg…
Von
Landratsamt Starnberg - Gewerbe, Jagd, Gesundheit (Team 341)
Betreff
AW: Testungen und Erkenntnisse zu Corona im Landkreis [#217537]
Datum
11. Juni 2021 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 06.04.2021 kann leider nicht beantwortet werden. Das Landratsamt Starnberg macht hier von seinem Auskunftsverweigerungsrecht gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BayDSG Gebrauch. Mit Freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> spät aber immerhin offenbaren sie damit, dass ihnen relevante Informationen für die…
An Landratsamt Starnberg - Gewerbe, Jagd, Gesundheit (Team 341) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Testungen und Erkenntnisse zu Corona im Landkreis [#217537]
Datum
20. Juni 2021 07:41
An
Landratsamt Starnberg - Gewerbe, Jagd, Gesundheit (Team 341)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> spät aber immerhin offenbaren sie damit, dass ihnen relevante Informationen für die Bewertung einer epedemischen Lage bzw. der Gefährdung durch eine epidemische Lage nicht vorliegen. Gäbe es eine epidemische Lage und würden sie Gewissenhaft damit umgehen, dann wäre die Vorhaltung und Veröffentlichung dieser Informationen selbstverständlich. Ich empfehle mit einer Entschuldigung anzufangen und unmittelbar zurückzutreten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217537/