Testungen und Erkenntnisse zu Corona im Landkreis

Anfrage an: Landratsamt München

Mit der Bitte um Stellungnahme in Bezug auf Ihren Verantwortungsbereich (Landkreis München):
o Weist ein PCR-Test eine Erkrankung gemäß dem Infektionsschutzgesetz nach?
o Welche PCR-Tests mit welchen Ct-Werten werden bei als „Corona positiv“ registrierten Testungen eingesetzt?
o Bis zu welchem Ct-Wert wird ein positiv Getesteter als Infizierter registriert?
o Wie hoch ist die Sensitivität und die Spezifität der eingesetzten PCR-Tests?
o Wie hoch ist die Anzahl der untersuchten Sequenzen bei als „Corona positiv“ registrierten Testungen?
o Wird bei jedem „Corona positiv“ Getesteten ein 2. Test durchgeführt?
o Wird bei jedem „Corona positiv“ Getesteten vor der Registrierung als Infizierter eine klinische (also ärztliche) Begutachtung durchgeführt?
o Erfolgt eine Mehrfachzählung, sofern der gleiche Mensch mehrfach positiv getestet wurde?
o Wie wird eine Erkrankung im Sinnes des Infektionsschutzgesetzes festgestellt?
o Bitte stellen Sie tabellarisch, je Kalenderwoche seit Beginn der erklärten pandemischen Lage zur Verfügung:
 die Anzahl der durchgeführten Tests, differenziert nach:
i. den verwendeten PCR-Tests (mit Sensitivität und Spezifität)
ii. den zur Feststellung einer Infektion verwendeten Ct-Werten
iii. die Anzahl der zur Feststellung einer Infektion verwendeten Sequenzen
iv. die Anzahl der erfolgten 2. Testungen, sofern der 1. Test positiv war
v. die Anzahl der erfolgten klinischen Begutachtungen mit der Feststellung einer Erkrankung
 die Anzahl der festgestellten Erkrankungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes
o Bitte nehmen Sie Stellung, ob und falls existent wie hoch die durchschnittliche Falsch-Positiv-Quote bei als infiziert Registrierten in ihrem Verantwortungsbereich ist bzw. anzunehmen ist.
o Bitte nehmen Sie Stellung zu der Tatsache, dass sowohl das Ärzteblatt, die WHO, das Medizinjournal The Lancet, als auch eine Antwort auf eine kleine Anfrage aussagen, dass ein PCR-Test kein Nachweis einer Infektion ist.
o Bitte nehmen Sie Stellung zum medizinischen Nachweis der Unbedenklichkeit der angeordneten Mund-Nasen Bedeckung bei Erwachsenen und Kindern.
o Bitte nennen Sie die von Ihnen getroffene Risiko-Nutzen-Abwägung zur Maskenpflicht, ersatzweise die von Ihnen hierzu herangezogene Abwägung.
o Bitte nennen Sie die Stelle, wo der medizinische Nachweis zur Existenz des Corona-Virus nachzulesen ist, entsprechend der seit 1998 durch die DFG festgelegten Regeln für wissenschaftliches Arbeiten (lege artis)

Zu meiner Betroffenheit: Meine Kinder gehen im Landkreis München zur Schule und sind von der Maskenpflicht, sowie vom Testangebot an der Schule betroffen. Im Rahmen der von der Bundesregierung im März 2020 verkündeten und bis dato aufrecht erhalten epidemischen Lage, wurden Rechte/Grundrechte außer Kraft gesetzt, mindestens jedoch in ihrem Wesensgehalt tangiert. Mindestens gesundheitlich relevant sind dabei die Abstandspflicht, soziale Distanzierungen/Einschränkungen, Maskenpflicht, schulische Lüftungen egal bei welchem Wetter, Tests und ggfs. sogar Impfungen - kurzum, ich bin ganz sicher betroffen.

Mit bestem Dank im Voraus zur Veröffentlichung der Ihnen vorliegenden Erkenntnisse.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit der Bitte um Stellun…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Testungen und Erkenntnisse zu Corona im Landkreis [#217532]
Datum
6. April 2021 15:04
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit der Bitte um Stellungnahme in Bezug auf Ihren Verantwortungsbereich (Landkreis München): o Weist ein PCR-Test eine Erkrankung gemäß dem Infektionsschutzgesetz nach? o Welche PCR-Tests mit welchen Ct-Werten werden bei als „Corona positiv“ registrierten Testungen eingesetzt? o Bis zu welchem Ct-Wert wird ein positiv Getesteter als Infizierter registriert? o Wie hoch ist die Sensitivität und die Spezifität der eingesetzten PCR-Tests? o Wie hoch ist die Anzahl der untersuchten Sequenzen bei als „Corona positiv“ registrierten Testungen? o Wird bei jedem „Corona positiv“ Getesteten ein 2. Test durchgeführt? o Wird bei jedem „Corona positiv“ Getesteten vor der Registrierung als Infizierter eine klinische (also ärztliche) Begutachtung durchgeführt? o Erfolgt eine Mehrfachzählung, sofern der gleiche Mensch mehrfach positiv getestet wurde? o Wie wird eine Erkrankung im Sinnes des Infektionsschutzgesetzes festgestellt? o Bitte stellen Sie tabellarisch, je Kalenderwoche seit Beginn der erklärten pandemischen Lage zur Verfügung:  die Anzahl der durchgeführten Tests, differenziert nach: i. den verwendeten PCR-Tests (mit Sensitivität und Spezifität) ii. den zur Feststellung einer Infektion verwendeten Ct-Werten iii. die Anzahl der zur Feststellung einer Infektion verwendeten Sequenzen iv. die Anzahl der erfolgten 2. Testungen, sofern der 1. Test positiv war v. die Anzahl der erfolgten klinischen Begutachtungen mit der Feststellung einer Erkrankung  die Anzahl der festgestellten Erkrankungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes o Bitte nehmen Sie Stellung, ob und falls existent wie hoch die durchschnittliche Falsch-Positiv-Quote bei als infiziert Registrierten in ihrem Verantwortungsbereich ist bzw. anzunehmen ist. o Bitte nehmen Sie Stellung zu der Tatsache, dass sowohl das Ärzteblatt, die WHO, das Medizinjournal The Lancet, als auch eine Antwort auf eine kleine Anfrage aussagen, dass ein PCR-Test kein Nachweis einer Infektion ist. o Bitte nehmen Sie Stellung zum medizinischen Nachweis der Unbedenklichkeit der angeordneten Mund-Nasen Bedeckung bei Erwachsenen und Kindern. o Bitte nennen Sie die von Ihnen getroffene Risiko-Nutzen-Abwägung zur Maskenpflicht, ersatzweise die von Ihnen hierzu herangezogene Abwägung. o Bitte nennen Sie die Stelle, wo der medizinische Nachweis zur Existenz des Corona-Virus nachzulesen ist, entsprechend der seit 1998 durch die DFG festgelegten Regeln für wissenschaftliches Arbeiten (lege artis) Zu meiner Betroffenheit: Meine Kinder gehen im Landkreis München zur Schule und sind von der Maskenpflicht, sowie vom Testangebot an der Schule betroffen. Im Rahmen der von der Bundesregierung im März 2020 verkündeten und bis dato aufrecht erhalten epidemischen Lage, wurden Rechte/Grundrechte außer Kraft gesetzt, mindestens jedoch in ihrem Wesensgehalt tangiert. Mindestens gesundheitlich relevant sind dabei die Abstandspflicht, soziale Distanzierungen/Einschränkungen, Maskenpflicht, schulische Lüftungen egal bei welchem Wetter, Tests und ggfs. sogar Impfungen - kurzum, ich bin ganz sicher betroffen. Mit bestem Dank im Voraus zur Veröffentlichung der Ihnen vorliegenden Erkenntnisse.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217532/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt München
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wesentliche Informationen zu Ihren Fragen finden Sie auf den…
Von
Landratsamt München
Betreff
WG: Testungen und Erkenntnisse zu Corona im Landkreis [#217532]
Datum
8. April 2021 11:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wesentliche Informationen zu Ihren Fragen finden Sie auf den Webseiten des RKI, des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bayerischen Staatsministeriums: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... https://www.bundesgesundheitsminister... https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus Bei unseren Vorgaben halten wir uns stets an die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung, denen eine sorgfältiger Abwägungsprozess zwischen Infektionsschutz und anderen Rechtsgütern zugrunde liegt. Diese werden von uns im konkreten Einzelfall nach bestem Wissen umgesetzt. Bezüglich des Tragens einer Maske während des Unterrichts und beim Sport und den gesundheitlichen Auswirkungen im konkreten Fall Ihres 13 jährigen Sohnes kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt bzw. Kinderarzt. Dieser kennt die medizinische Vorgeschichte ihres Sohnes und kann ihn ggf. noch einmal untersuchen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Unbekannt, vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort. Zu bemängeln ist, dass Sie als …
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Testungen und Erkenntnisse zu Corona im Landkreis [#217532]
Datum
9. April 2021 18:55
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Unbekannt, vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort. Zu bemängeln ist, dass Sie als für den Landkreis München verantwortliche Behörde KEINE einzige Frage beantwortet haben! Sofern Sie keine Antworten liefern können, darf doch wohl davon ausgegangen werden, dass damit die epidemische Lage sofort beendet ist, korrekt? Denn ansonsten müssten Sie sämtliche Daten als für den Landkreis München verantwortliche Behörde umgehend griffbereit haben. Der Umfang der die Freiheitsrechte einschränkenden Maßnahmen in Ihrem Verantwortungsbereich lässt überhaupt keine alternative Antwort hier zu. Sie haben die von Ihnen (als Behörde) zu verantwortenden Maßnahmen zu begründen! Da die Dringlichkeit ebenso offensichtlich ist wie die persönliche Betroffenheit, möchte ich Sie bitten auf die ganz konkret gestellten Fragen, ganz konkret zu antworten. Um die Wesentlichkeit von einigen der gestellten Fragen noch deutlicher und damit in ihrer Bedeutung noch klarer zu machen, ergänze ich folgende klare Aussagen und verweise auf entsprechende Quellen: Ein PCR-Test weist keine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes nach(siehe 1: Berliner Senat für Gesundheit). Wie auch? Ein PCR-Test weist lediglich einzelne Erregergene, jedoch keine intakten Erreger und damit eben keinerlei vermehrungsfähigen Virus nach (siehe 2: Ärzteblatt)! D.h. die behauptete Gefährdungslage muss durch reale Infektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes nachgewiesen werden. Da zudem der PCR-Test als diagnostisches Hilfsmittel (siehe 3: WHO) entscheidend von weiteren Faktoren wie z.B. der Anzahl der untersuchten Sequenzen, der Höhe des Ct-Wertes etc. abhängt, sind diese zur Beurteilung der Gefährdungslage ebenso auszuweisen, wie die Anzahl der Falsch-Positiven-Tests, sowie der Anzahl der tatsächlich verbleibenden Infizierten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. 1: https://www.berliner-zeitung.de/news/... 2: https://www.aerzteblatt.de/nachrichte... 3: https://www.who.int/news/item/20-01-2... 4: Ergänzend empfehle ich einen Artikel eines der führenden medizinischen Journale, The Lancet: https://www.thelancet.com/journals/la... Von einer Verständnislosigkeit meinerseits dürfen Sie ausgehen bzgl. Ihres Hinweises zum Tragen einer Maske den Hausarzt bzw. Kinderarzt zu kontaktieren. Nein, die im Landkreis München anordnende Behörde sind Sie! Sie haben den Nachweis der Unbedenklichkeit des Tragens ebenso zu erbringen, wie eine Risiko-/Nutzen-Betrachtung vorzulegen. Sie greifen hier in Ihrem Verantwortungsbereich unmittelbar und schwerwiegend in Freiheitsrechte ein. Ein paar bedenkliche Beispiel ergänze ich hierzu: 5: https://www.fr.de/politik/corona-mask... 6: https://www.ecdc.europa.eu/en/publica... 7: Ein Eigentest mit einem CO2-Messgerät ergab nach wenigen Atemzügen >2.000ppm, nach kurzer Zeit wurde mit 10.000ppm die Grenze meines Messgerätes erreicht, hier dürften Ihnen die Grenzwerte des Umweltbundesamtes für Umweltschutz für Raumluft bekannt sein 8: Untersuchungen z.B. über die Auswirkung der verminderten Sauerstoffaufnahme bzw. der schlechteren Ausatmung von CO2, welche die Auswirkungen bei einem 6km Spaziergang betrachten oder Beschränkungen, welche selbst für Kerngesunde bei einer Doktorarbeit der TU München galten, setze ich als bekannt voraus - suche diese für Sie auf Anfrage aber auch gern wieder heraus Zur Fragwürdigkeit der epidemischen Lage ergänze ich: 9: https://www.welt.de/politik/deutschla... 10: https://www.tichyseinblick.de/daili-e... 11: https://www.stablab.stat.uni-muenchen... (nicht vorhandenene Übersterblichkeit in 2020) 12: https://grippeweb.rki.de/Default.aspx (weniger Atemwegserkrankungen in 2020 als in Vorjahren) 13: https://www.intensivregister.de/#/akt... (zu keinem Zeitpunkt in 2020 gefährdete Kapazitäten der Intensivbetten - warum Betten zudem abgebaut wurden, fragen Sie bitte Herrn Spahn) Mit einem von Ihnen vermuteten 13 jährigen Sohn habe ich nichts zu tun - freue mich aber, dass offensichtlich auch Andere an Antworten interessiert sind. Meine Fragestellungen sind dem Gesundheitsamt des Landkreises München, sowie dem Landrat, bereits am 06.03.2021 via Mail zugegangen, mit aufgrund der Dringlichkeit gebotenen Fristsetzung 22.03.2021 - eine Antwort hierauf gab es nicht. Meine dann ergänzte Fragestellung via Mail ging Ihnen am 27.03.2021 zu, nach ebenso antwortlosem Ablauf der erweiterten Fristsetzung habe ich den Weg über fragdenstaat, also in aller Öffentlichkeit, gewählt. Meine ergänzende Fragestellung am 27.03.2021 war die Bitte um Zusendung, wo der wissenschaftliche Nachweis der Existenzbehauptung des Corona-Virus nachzulesen ist - selbstverständlich unter Einhaltung der seit 1998 festgelegten Regeln für wissenschaftliches Arbeiten (lege artis) durch die DFG, denen sich auch das RKI im Mai 2002 unterworfen hat - d.h. enthalten sein müssen die Kontrollversuche mit ebenso vollständiger Offenlegung des Versuchsaufbaus als zentraler Bestandteil der wissenschaftlichen Methodik, um angewandte Methoden zu verifizieren und Störfaktoren auszuschließen Auch diese Frage sollte einfach zu beantworten sein, von einer Antwort Ihrerseits gehe ich aus. Keine meiner an den Landkreis München gestellten Fragen ist neu. Sämtlich Fragen, inkl. aller hier aufgeführter Links, einschließlich Zitierung relevanter Stellen aus den Links und Kommentierungen meinerseits liegen dem Landkreis München seit dem 06.03.2021 vor. Besten Dank im Voraus für die offiziellen und konkreten Antworten des Landkreises München zu den von mir gestellten Fragen. In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit einem Zitat von Hans-Jürgen Papier: „Grundrechte kann man nicht beliebig entziehen und neu vergeben“ - „Die Werteordnung unserer Verfassung war schon vor der Pandemie einer jedenfalls partiellen, schleichenden Erosion ausgesetzt, es waren Diskrepanzen zwischen Verfassung und politischer wie gesellschaftlicher Wirklichkeit zu verzeichnen“, kritisiert der Ex-Präsident des obersten Gerichts im Land: „Aber seit einem Jahr müssen wir infolge der Pandemie Abweichungen von dieser Werteordnung feststellen, die sich niemand zuvor hat vorstellen können. Das gilt sowohl im Hinblick auf die Geltung der Grund- und Menschenrechte, als auch im Hinblick auf die Strukturen der parlamentarischen Demokratie.“, welt. de, 10.03.2021, „Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen“. Freiheit ist kein Privileg, sondern ist Recht - und weder bin ich bereit ein Untertan zu sein, noch ein Untertan zu werden ! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217532/
Landratsamt München
Sehr Antragsteller/in wie bereits mitgeteilt, halten wir uns bei unseren Vorgaben an die Vorgaben der Bayerischen…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: WG: Testungen und Erkenntnisse zu Corona im Landkreis [#217532]
Datum
13. April 2021 10:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie bereits mitgeteilt, halten wir uns bei unseren Vorgaben an die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung, denen eine sorgfältiger Abwägungsprozess zwischen Infektionsschutz und anderen Rechtsgütern zugrunde liegt. Mögliche ergänzende Informationsquellen wurden Ihnen ebenfalls bereits mitgeteilt. Soweit Sie veröffentlichte Informationen der Bundesregierung, der Landesregierung oder des Robert Koch Institutes in Zweifel ziehen, wäre die Anfrage an die jeweilige Institution zu richten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Unbekannt, besten Dank für die wiederum schnelle Antwort. Ich halte damit fest: Der La…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Testungen und Erkenntnisse zu Corona im Landkreis [#217532]
Datum
13. April 2021 12:01
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Unbekannt, besten Dank für die wiederum schnelle Antwort. Ich halte damit fest: Der Landkreis München als anordnende Behörde im Landkreis hat keine eigenen Erkenntnisse und verfügt nicht über die Möglichkeit die gestellten Fragen zu beantworten. Nun, damit kann sich jetzt jeder selbst ein Bild darüber machen auf welcher Grundlage im Landkreis München Anordnungen bzw. Verordnungen erlassen werden. Zumindest für diese Klarstellung möchte ich mich abschließend bedanken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217532/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Testungen und Erkenntnisse zu Corona im Landkre…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Testungen und Erkenntnisse zu Corona im Landkreis [#217532]
Datum
8. Mai 2021 07:15
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Testungen und Erkenntnisse zu Corona im Landkreis“ vom 06.04.2021 (#217532) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217532/
Landratsamt München
Sehr Antragsteller/in wie Sie aus dem E-Mail Verkehr entnehmen können wurde Ihre Anfrage bereits am 13.04.2021 vo…
Von
Landratsamt München
Betreff
WG: AW: WG: Testungen und Erkenntnisse zu Corona im Landkreis [#217532]
Datum
20. Mai 2021 12:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie Sie aus dem E-Mail Verkehr entnehmen können wurde Ihre Anfrage bereits am 13.04.2021 von uns beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wie jeder aus dem E-Mail Verkehr entnehmen kann, wurden sehr konkrete Fragen gestel…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: WG: Testungen und Erkenntnisse zu Corona im Landkreis [#217532]
Datum
21. Mai 2021 16:39
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie jeder aus dem E-Mail Verkehr entnehmen kann, wurden sehr konkrete Fragen gestellt - und keine einzige Frage wurde beantwortet. Ohne jeden Zweifel stelle ich in Zweifel, z.B.: - die Aussagekraft eines Inzidenzwertes in Bezug auf eine Gefährdungslage, da dieser von der Anzahl der Tests abhängt, also über die Testanzahl manipulierbar ist - die Aussagefähigkeit von PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion, da ein PCR-Test nicht in der Lage ist vermehrungsfähige Erreger nachzuweisen und selbst die WHO seit dem 20.01.2021 von einem 2. Test, einer klinischen Begutachtung, dem Ct-Wert etc. spricht. Anmerkung: Ebenso sind dazu u.a. das Ärzteblatt und der Berliner Senat für Gesundheit in ihren Aussagen eindeutig - u.a. die Links hierzu, samt relevanter Zitierung liegen Ihnen bereits seit Anfang März vor, eine Antwort ihrerseits gab es nicht, darauf stellte ich diese Anfrage. Zur Erinnerung und allgemeinen Nachprüfbarkeit, füge ich die Links gern bei: - https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/120745 - https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05 - https://www.berliner-zeitung.de/news/anfrage-an-berliner-senat-weckt-zweifel-an-aussagekraft-von-pcr-test-li.117128?lid=true Das jemals eine epidemische Lage existierte ist u.a. in Frage zu stellen, z.B. auf Grund: https://www.welt.de/politik/deutschland/article226755565/BMI-Sprachpruefer-verfasste-zentrale-Teile-eines-Corona-Strategiepapiers.html Da ich Betroffener von den Maßnahmen des Landkreises München bin, dürfte mein Auskunftsrecht unzweifelhaft gegeben sein. Kann ich ausschließen, dass der Landkreis München über detailliertere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung verfügt? Nein! Deswegen bitte ich ja gerade um die Bereitstellung der relevanten Informationen. Wie der Landkreis München aber leider nachweist, ist der Landkreis München offenbar für seinen Verantwortungsbereich nicht in der Lage u.a. eine Statistik nachzuweisen aus der die Gefährdungslage hervorgeht. Im Mindestens wäre dazu aufzuschlüsseln: - Anzahl der durchgeführten PCR-Tests - für jeden Positiv-Getesteten das Ergebnis des 2. PCR-Tests - für jeden 2x Positiv-Getesteten das Ergebnis der klinischen Begutachtung - die Tests sind aufzuteilen nach Ct-Wert - ebenso sind die Tests aufzuteilen nach der Anzahl der getesteten Erregergene - abschließend die Anzahl der festgestellten Infizierten i.S. des Infektionsschutzgesetzes Meine gestellten Fragen sind dieser Anfrage zu entnehmen, weiterhin wurde keine einzige Frage beantwortet. Das sich damit deutliche Fragen stellen, ist nicht nur offensichtlich - nein - es ist offenkundig! Daher die letztmalige Bitte um Bereitstellung der angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217532/

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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Mai 2021 20:45
Status

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