Testungen

Da es ja nun ein erhöhtes Aufkommen an sogenannten Selbst-, Schnell- bzw Laientests gibt, meine Frage:
Wie fliessen diese in die Statistik des RKI ein? Werden nur die positiven Fälle registriert, wenn sich Betroffene bei Ihnen melden? Wie wird sichergestellt, dass auch die Positiven mit erfasst und somit ins Verhältnis gesetzt werden können?
Werden die nachgezogenen PCR-Tests mitgezählt - bzw. wie werden hier Doppelzählungen vermieden?
Welche Empfehlungen gibt das Gesundheitsamt im Umgang mit dem Schnelltestkit-Müll nach einer positiven Testung?
Wie muss dieser entsorgt werden?
Wie wertet das Gesundheitsamt die möglicherweise falsch negativen Ergebnisse in diesem Zusammenhang?
Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Gesundheitsamt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Testungen [#218480]
Datum
15. April 2021 20:22
An
Gesundheitsamt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da es ja nun ein erhöhtes Aufkommen an sogenannten Selbst-, Schnell- bzw Laientests gibt, meine Frage: Wie fliessen diese in die Statistik des RKI ein? Werden nur die positiven Fälle registriert, wenn sich Betroffene bei Ihnen melden? Wie wird sichergestellt, dass auch die Positiven mit erfasst und somit ins Verhältnis gesetzt werden können? Werden die nachgezogenen PCR-Tests mitgezählt - bzw. wie werden hier Doppelzählungen vermieden? Welche Empfehlungen gibt das Gesundheitsamt im Umgang mit dem Schnelltestkit-Müll nach einer positiven Testung? Wie muss dieser entsorgt werden? Wie wertet das Gesundheitsamt die möglicherweise falsch negativen Ergebnisse in diesem Zusammenhang? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218480/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Bielefeld
Hallo Antragsteller/in es werden alle Schnelltests im zuständigen Gesundheitsamt gezählt. Ans RKI wird über das …
Von
Gesundheitsamt Bielefeld
Betreff
Testungen
Datum
19. April 2021 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
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22,6 KB


Hallo Antragsteller/in es werden alle Schnelltests im zuständigen Gesundheitsamt gezählt. Ans RKI wird über das LZG (Landeszentrum Gesundheit in Bochum) nur die positiven PCR-Tests. Insofern werden Doppelzählungen automatisch vermeiden. Der Schnellkitmüll: Abfälle aus der Diagnostik von COVID-19 sind, wenn sie nicht nur als einzelne Tests vorliegen, genau wie alle anderen Abfälle aus der mikrobiologischen und virologischen Diagnostik vor Ort mit einem anerkannten Verfahren zu desinfizieren oder der Abfallschlüsselnummer ASN 18 01 03* zuzuordnen. Praktisch heißt das der Abfall einschließlich persönliche Schutzausrüstung muss in einem reissfesten dicken Platiksack zur MVA gebracht werden. Die falsch negativen Testergebnisse können naturgemäß nicht gewertet werden, da negative Tests nicht notwendigerweise vollständig gemeldet werden und nicht immer danach PCR-Testung erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie schreiben "es werden alle Schnelltests im zuständigen Gesundheitsamt gezäh…
An Gesundheitsamt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Testungen [#218480]
Datum
19. April 2021 09:08
An
Gesundheitsamt Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie schreiben "es werden alle Schnelltests im zuständigen Gesundheitsamt gezählt. Ans RKI wird über das LZG (Landeszentrum Gesundheit in Bochum) nur die positiven PCR-Tests. Insofern werden Doppelzählungen automatisch vermeiden" Verstehe ich es richtig, dass aus durchgeführten Selbst-, Schnell- bzw Laientests (egal ob positiv oder negativ), lediglich die daraus resultierenden positiven PCR Testungen an das RKI gemeldet werden und nicht die Auswertungen aller Test? Angenommen es werden 100 Selbst-, Schnell- bzw Laientests durchgeführt und daraus ergeben sich 10 negative Testungen. Die anschließenden 10 negativen Testungen, werden nochmals durch einen PCR Test kontrolliert. Daraus entstehen dann eventuell 5 negative PCR-Tests. Dann werden lediglich diese an das RKI gemeldet? Die anderen Tests finden gar keine Beachtung? Ist das so richtig? Und werden die positiven PCR Tests dann nochmals einer zweiten Kontroll-Testung unterzogen, da auch diese falsch positiv sein können? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in S. Anfragenr: 218480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218480/

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Gesundheitsamt Bielefeld
Sehr Antragsteller/in Verstehe ich es richtig, dass aus durchgeführten Selbst-, Schnell- bzw Laientests (egal ob…
Von
Gesundheitsamt Bielefeld
Betreff
AW: Testungen [#218480]
Datum
19. April 2021 09:26
Status
Sehr Antragsteller/in Verstehe ich es richtig, dass aus durchgeführten Selbst-, Schnell- bzw Laientests (egal ob positiv oder negativ), GA: hier summieren Sie ja nur Antigenteste, die eben nicht gemeldet werden. lediglich die daraus resultierenden positiven PCR Testungen an das RKI gemeldet werden und nicht die Auswertungen aller Test? GA: ja Angenommen es werden 100 Selbst-, Schnell- bzw Laientests durchgeführt und daraus ergeben sich 10 negative Testungen. Die anschließenden 10 negativen Testungen, werden nochmals durch einen PCR Test kontrolliert. GA: Die negativen Tests werden ja NICHT kontrolliert. Daraus entstehen dann eventuell 5 negative PCR-Tests. Dann werden lediglich diese an das RKI gemeldet? Die anderen Tests finden gar keine Beachtung? Ist das so richtig? GA: Es werden vom RKI nur die positiven Tests gezählt. Und werden die positiven PCR Tests dann nochmals einer zweiten Kontroll-Testung unterzogen, da auch diese falsch positiv sein können? GA: Nein, falsch - positive gibt es ja nur zu einem Anteil unter 1 %. Aus pragmatischen Gründen belässt man es dabei. Mit freundlichen Grüßen