Testzentren an Schulen ab dem 08.03.2021 für "eigene" Lehrkräfte
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Corona-Testverordnung vom 08.03.2021 wurde ein Anspruch auf kostenlose Bürgertestung eingeführt. Danach konnten sich alle, auch asymptomatischen Personen, mindestens einmal pro Woche einem PoC-Antigentest unterziehen. Der Rahmen der Verfügbarkeit der kostenlosen PoC-Antigentests stand mit den Testkapazitäten sämtlicher Anbieter in Zusammenhang, die eine ordnungsgemäße Durchführung gem. § 6 Abs. 1 S. 2 TestV gewährleisten konnten (vgl. hierzu BSG, Beschluss v. 19.06.23 – B6 SF 1/23 R -, Rn. 19.).
1. An wie vielen Schulen in Baden-Württemberg wurden ab dem 08.03.2021 Testzentren eingerichtet, die Testungen mittels PoC-Antigentest ausschließlich an den „eigenen“ Lehrkräften durchführten?
2. Wer führte die Aufsicht über diese Testzentren?
3. Mit welcher verfassungsrechtlichen Begründung wurde der Einrichtung dieser Testzentren zugestimmt? (Hier im Hinblick auf die Verfügbarkeit, die für diese bestimmte Personengruppe drastisch erhöht wurde).
Anfrage abgelehnt
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Datum21. August 2023
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23. September 2023
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