Testzentren an Schulen ab dem 08.03.2021 für "eigene" Lehrkräfte

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Corona-Testverordnung vom 08.03.2021 wurde ein Anspruch auf kostenlose Bürgertestung eingeführt. Danach konnten sich alle, auch asymptomatischen Personen, mindestens einmal pro Woche einem PoC-Antigentest unterziehen. Der Rahmen der Verfügbarkeit der kostenlosen PoC-Antigentests stand mit den Testkapazitäten sämtlicher Anbieter in Zusammenhang, die eine ordnungsgemäße Durchführung gem. § 6 Abs. 1 S. 2 TestV gewährleisten konnten (vgl. hierzu BSG, Beschluss v. 19.06.23 – B6 SF 1/23 R -, Rn. 19.).

1. An wie vielen Schulen in Baden-Württemberg wurden ab dem 08.03.2021 Testzentren eingerichtet, die Testungen mittels PoC-Antigentest ausschließlich an den „eigenen“ Lehrkräften durchführten?

2. Wer führte die Aufsicht über diese Testzentren?

3. Mit welcher verfassungsrechtlichen Begründung wurde der Einrichtung dieser Testzentren zugestimmt? (Hier im Hinblick auf die Verfügbarkeit, die für diese bestimmte Personengruppe drastisch erhöht wurde).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, mi…
An Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Testzentren an Schulen ab dem 08.03.2021 für "eigene" Lehrkräfte [#286591]
Datum
21. August 2023 21:26
An
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Corona-Testverordnung vom 08.03.2021 wurde ein Anspruch auf kostenlose Bürgertestung eingeführt. Danach konnten sich alle, auch asymptomatischen Personen, mindestens einmal pro Woche einem PoC-Antigentest unterziehen. Der Rahmen der Verfügbarkeit der kostenlosen PoC-Antigentests stand mit den Testkapazitäten sämtlicher Anbieter in Zusammenhang, die eine ordnungsgemäße Durchführung gem. § 6 Abs. 1 S. 2 TestV gewährleisten konnten (vgl. hierzu BSG, Beschluss v. 19.06.23 – B6 SF 1/23 R -, Rn. 19.). 1. An wie vielen Schulen in Baden-Württemberg wurden ab dem 08.03.2021 Testzentren eingerichtet, die Testungen mittels PoC-Antigentest ausschließlich an den „eigenen“ Lehrkräften durchführten? 2. Wer führte die Aufsicht über diese Testzentren? 3. Mit welcher verfassungsrechtlichen Begründung wurde der Einrichtung dieser Testzentren zugestimmt? (Hier im Hinblick auf die Verfügbarkeit, die für diese bestimmte Personengruppe drastisch erhöht wurde).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286591/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Eingangsbestätigung - Vorgangsnummer [#20230821-1982] Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage w…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Betreff
Eingangsbestätigung - Vorgangsnummer [#20230821-1982]
Datum
21. August 2023 21:27
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde entgegengenommen und befindet sich unter der im Betreff genannten Vorgangsnummer in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Zuständigkeit Corona-Verordnung des La…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Betreff
AW: Testzentren an Schulen ab dem 08.03.2021 für "eigene" Lehrkräfte [#286591]
Datum
22. August 2023 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Zuständigkeit Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg oblag dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, bitte wenden Sie sich daher mit Ihre Anfrage an das Ministerium. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, zu der ich eine Nachfrage habe. Der Richti…
An Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Testzentren an Schulen ab dem 08.03.2021 für "eigene" Lehrkräfte [#286591]
Datum
23. August 2023 13:20
An
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, zu der ich eine Nachfrage habe. Der Richtigkeit halber möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass es sich bei der Coronavirus-Testverordnung (TestV), um eine vom Bundesgesundheitsministerium erlassenen Rechtsverordnung handelte. Wie ist es möglich, dass die Kassenärztliche Vereinigung, über welche alle Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) sowie der Sachkosten für die PoC-Tests abgerechnet wurden, keine Kenntnis über die Anzahl der Testzentren hat, die PoC-Tests ausschließlich an Lehrkräften durchführten? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286591/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Eingangsbestätigung - Vorgangsnummer [#20230823-0950] Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage w…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Betreff
Eingangsbestätigung - Vorgangsnummer [#20230823-0950]
Datum
23. August 2023 13:22
Status
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde entgegengenommen und befindet sich unter der im Betreff genannten Vorgangsnummer in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ich darf darauf verweisen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen …
Von
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Betreff
AW: << Antragsteller:in >>/ Testzentren an Schulen ab dem 08.03.2021 für "eigene" Lehrkräfte [#286591]/ Erledigt - SL
Datum
4. September 2023 13:41
Status
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ich darf darauf verweisen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen ausdrücklich von Informationspflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen sind. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir die Fragen nicht beantworten. Mit freundlichem Gruß