Testzentren an Schulen in Baden-Württemberg ab dem 08.03.2021 für "eigene" Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler
Sehr geehrte Damen und Herren,
gem. § 16 der Coronavirus-Testverordnung in den jeweils gültigen Fassungen vom 08.03.21, 29.03.21 und 03.05.21 sollten Sie über die nötigen Informationen verfügen, um mir die unten aufgeführten Fragen zu beantworten.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass ich diesbezüglich bereits bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg nachgefragt habe.
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg wies mich darauf hin, dass "die Kassenärztlichen Vereinigungen ausdrücklich von Informationspflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen" seien.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg hingegen leitete meine Anfrage an das "fachlich zuständige Kultusministerium" weiter, welches mir eine vollkommen abwegige Antwort zukommen ließ.
Mir liegt eine Vielzahl von schriftlichen Aussagen einer Schulleitung einer Schule in Baden-Württemberg vor, aus denen hervorgeht, das diese Schulleitung auf eine angeblichen Anfrage der Stadt, in welcher sich die Schule befand bzw. befindet, ab Mitte März 2021, ein Testzentrum an seiner Schule einrichtete. Dort wurden durch die Schulleitung ausschließlich "eigene" Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler mittles Antigen-Schnelltests getestet. Dabei handelte es sich ausdrücklich nicht um die (angeleiteten) Selbsttests, welche jedoch später selbstverständlich ebenfalls durchgeführt wurden.
Ferner organisierte bzw. plante diese Schulleitung regelmäßige Testtermine und informierte die "entsprechenden Schüler und Kollegen". Die Testungen fanden vormittags, z. T. auch während den Unterrichtszeiten, statt.
1. An wie vielen Schulen in Baden-Württemberg wurden ab dem 08.03.2021 Testzentren eingerichtet, die Testungen mittels PoC-Antigentest ausschließlich an den „eigenen“ Lehrkräften und Schülerinnen und Schüler durchführten?
2.Welche Behörde versorgte diese Testzentren mit den entsprechenden Testkits und Geräten?
3. An wie vielen dieser Testzentren wurden die Tests durch die Schulleitung selbst oder den Lehrkräften durchgeführt?
4. Wer führte die Aufsicht über diese Testzentren und wie und mit wem wurden die dort erbrachten Leistungen und Sachkosten abgerechnet? Da scheinbar weder die Kassenärztliche Vereinigung noch das Landesgesundheitsamt darüber Kenntnis haben.
Information nicht vorhanden
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Datum5. November 2023
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8. Dezember 2023
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