Testzentren der Landesregierung

wie hoch sind die kosten der Testzentren der Landesregierung für das Jahr 2021 und wie schlüsseln sich die kosten auf.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Februar 2022
  • Frist
    26. März 2022
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie hoch sind …
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Testzentren der Landesregierung [#241851]
Datum
24. Februar 2022 19:13
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie hoch sind die kosten der Testzentren der Landesregierung für das Jahr 2021 und wie schlüsseln sich die kosten auf.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241851/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich Ihnen gerne bestätige. Nach Bear…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Betreff
AW: Testzentren der Landesregierung [#241851]
Datum
25. Februar 2022 14:03
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich Ihnen gerne bestätige. Nach Bearbeitung Ihrer Anfrage setzen wir uns erneut mit Ihnen in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Sehr Antragsteller/in mit Antrag vom 24.02.2022, der per E-Mail am gleichen Tag hier eingegangen ist, bitten Sie…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Betreff
AW: Testzentren der Landesregierung [#241851]
Datum
14. März 2022 11:02
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in mit Antrag vom 24.02.2022, der per E-Mail am gleichen Tag hier eingegangen ist, bitten Sie um Auskunft zu folgender Frage: „Wie hoch sind die kosten der Testzentren der Landesregierung für das Jahr 2021 und wie schlüsseln sich die kosten auf“ Hierzu kann Ihnen zunächst mitgeteilt werden, dass im Rahmen des Betriebs der landeseigenen Testzentren keine Kosten für das Land anfallen, da diese auf Grund der Testverordnung des Bundes von diesem vollständig übernommen werden. Bzgl. Ihrer Anfrage würden wir Sie zwecks weitergehender Bearbeitung um eine Konkretisierung Ihrer Frage zu den genauen Punkten, welche die Auskunft beinhalten soll, bitten. Nach erster Sichtung und einer Vorab-Einschätzung des Arbeitsaufwandes können wir Sie aber bereits jetzt darauf hinweisen, dass es sich Vorliegend aller Voraussicht nach nicht um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft handeln wird. Es ist nach derzeitigem Stand von einem erhöhten Verwaltungsaufwand auszugehen. Nach § 9 SIFG i. V. m. § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG) i. V. m. Nr. 455 der Anlage zu § 1 der Verordnung über den Erlass eines Allgemeinen Gebührenverzeichnisses (GebVerz) ist bei der Erteilung von schriftlichen Auskünften nach Punkt 1.2 eine Rahmengebühr von 30 bis 250 Euro festgesetzt. Sollten Sie die beantragte Auskunft weiterhin beantragen wollen, bitten wir Sie daher zudem uns mitzuteilen, ob Ihr Antrag trotz anfallender Kosten bzw. trotz Gebührenpflichtigkeit aufrechterhalten werden soll. Sollten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitten wir um Übersendung einer zustellungsfähigen Postanschrift, an welche sodann der formelle und kostenpflichtige Bescheid nach dem SIFG versendet werden kann. Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen