TETRA-Digitalfunk-Netz der Stadtwerke Osnabrück AG

Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7

Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC)

202 Stadtwerke Osnabrück AG

Frage 1):
Wird das oben genannte TETRA-Netz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?
Wenn ja, von welcher Dienststelle ?

Frage 2):
Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?
Ist dies die Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen (ASDN) ?

Frage 3):
Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netz (ungefähre Größenordnung) ?

Frage 4):
Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ?

Frage 5):
Können deutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ?

Frage 6):
Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ?

Frage 7):
In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ?

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Oktober 2019
  • Frist
    16. November 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Hessisches Umweltinformationsgesetz, Verbrau…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TETRA-Digitalfunk-Netz der Stadtwerke Osnabrück AG [#168560]
Datum
14. Oktober 2019 14:49
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Hessisches Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7 Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC) 202 Stadtwerke Osnabrück AG Frage 1): Wird das oben genannte TETRA-Netz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Wenn ja, von welcher Dienststelle ? Frage 2): Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Ist dies die Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen (ASDN) ? Frage 3): Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netz (ungefähre Größenordnung) ? Frage 4): Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ? Frage 5): Können deutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ? Frage 6): Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ? Frage 7): In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019 und des Hessisches Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Kein Nachrichtentext
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die Antwort per Post. Mit freundl…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: TETRA-Digitalfunk-Netz der Stadtwerke Osnabrück AG [#168560]
Datum
25. November 2019 13:05
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die Antwort per Post. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168560