TETRA-Digitalfunk-Netz der US Army #2

Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7

Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC)

198 US Army Heidelberg

Frage 1):
Wird das oben genannte TETRA-Netz von einer Ihrer Dienststellen verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?

Frage 2):
Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?

Frage 3):
Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netz (ungefähre Größenordnung) ?

Frage 4):
Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netz (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ?

Frage 5):
Kann das Bundesministerium der Verteidigung oder andere bundesdeutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ?

Frage 6):
Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ?

Frage 7):
In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ?

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesnetzagent…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TETRA-Digitalfunk-Netz der US Army #2 [#170753]
Datum
20. November 2019 20:15
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7 Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC) 198 US Army Heidelberg Frage 1): Wird das oben genannte TETRA-Netz von einer Ihrer Dienststellen verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Frage 2): Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Frage 3): Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netz (ungefähre Größenordnung) ? Frage 4): Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netz (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ? Frage 5): Kann das Bundesministerium der Verteidigung oder andere bundesdeutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ? Frage 6): Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ? Frage 7): In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170753 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1194 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20.11.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: "TETRA-Digitalfunk-Netz der US Army #2 [#170753]"
Datum
25. November 2019 16:07
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1194 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20.11.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 20. November 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1194 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1194 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 20.1…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: "TETRA-Digitalfunk-Netz der US Army #2 [#170753]"
Datum
4. Dezember 2019 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1194 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 20.11.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1194 vom 25.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 20. November 2019 (Bezug 1.), mit welchem Sie um Informationen zur "TETRA Mobile Netzkennung (MNC) 198 US Army Heidelberg" gebeten haben. Konkret baten sie um Beantwortung der Fragen: "Frage 1): Wird das oben genannte TETRA-Netz von einer Ihrer Dienststellen verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Frage 2): Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Frage 3): Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netz (ungefähre Größenordnung) ? Frage 4): Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netz (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ? Frage 5): Kann das Bundesministerium der Verteidigung oder andere bundesdeutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ? Frage 6): Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ? Frage 7): In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ?" Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: zu 1.) Nein zu 2. bis 7.) Hierzu ist im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) nichts bekannt, antragsgegenständliche amtliche Informationen liegen insoweit nicht vor. Ggf. könnte eine eine Abfrage bei der Bundesnetzagentur, wer diese Nutzerkennung beantragt hat und durch wen sie genutzt wird, zielführend sein. Außerhalb der o.g. Beantwortung rege ich daher an, sich - sofern nicht bereits geschehen - an die Bundesnetzagentur zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich werde mich an die Bundesnetzagent…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: "TETRA-Digitalfunk-Netz der US Army #2 [#170753]" [#170753]
Datum
4. Dezember 2019 12:57
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich werde mich an die Bundesnetzagentur wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170753