TETRA-Digitalfunk-Netz der US Army #3

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7

Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC)

198 US Army Heidelberg

Die US Army hat den Standort Heidelberg offensichtlich aufgegeben, denn unter
https://en.wikipedia.org/wiki/United_States_Army_Garrison_Heidelberg
heißt es:
"All military installations in Heidelberg were handed over to the German state by 2015 for conversion to civilian use."

Daher meine Fragen:

Frage 1):
Gibt es aktuell noch Frequenzzuteilungen für das TETRA-Netz mit der oben genannten MNC?

Frage 2):
Werden diese Frequenzzuteilungen aktuell noch in Anspruch genommen ?

Frage 3):
Werden für diese Frequenzzuteilungen aktuell noch Frequenzschutz-Beiträge und EMV-Beiträge entrichtet gemäß Frequenzschutzbeitragsverordnung - FSBeitrV ?
Ist der Nutzer ggf. von diesen Beiträgen befreit ?

Frage 4):
Wer ist der Inhaber der Frequenzzuteilung (wenn möglich ladungsfähige Anschrift) ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2019
  • Frist
    8. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesnetzagent…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TETRA-Digitalfunk-Netz der US Army #3 [#171574]
Datum
5. Dezember 2019 22:14
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7 Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC) 198 US Army Heidelberg Die US Army hat den Standort Heidelberg offensichtlich aufgegeben, denn unter https://en.wikipedia.org/wiki/United_States_Army_Garrison_Heidelberg heißt es: "All military installations in Heidelberg were handed over to the German state by 2015 for conversion to civilian use." Daher meine Fragen: Frage 1): Gibt es aktuell noch Frequenzzuteilungen für das TETRA-Netz mit der oben genannten MNC? Frage 2): Werden diese Frequenzzuteilungen aktuell noch in Anspruch genommen ? Frage 3): Werden für diese Frequenzzuteilungen aktuell noch Frequenzschutz-Beiträge und EMV-Beiträge entrichtet gemäß Frequenzschutzbeitragsverordnung - FSBeitrV ? Ist der Nutzer ggf. von diesen Beiträgen befreit ? Frage 4): Wer ist der Inhaber der Frequenzzuteilung (wenn möglich ladungsfähige Anschrift) ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171574 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171574 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „TETRA-Digitalfunk-Netz der US Army #3“ vom 05.12…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: TETRA-Digitalfunk-Netz der US Army #3 [#171574]
Datum
21. Februar 2020 23:01
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „TETRA-Digitalfunk-Netz der US Army #3“ vom 05.12.2019 (#171574) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171574 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171574 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 05.12.2019 und Ihre Erinnerung vom 21.02.2020 sind hier eingegangen…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
TETRA-Digitalfunk-Netz der US Army #3 [#171574] / Mein Zeichen: Z21d IFG 001/2020
Datum
5. März 2020 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 05.12.2019 und Ihre Erinnerung vom 21.02.2020 sind hier eingegangen. Für die verzögerte Bearbeitung bitte ich um Ihr Verständnis. Ihren Antrag werte ich als Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Sie stellten vier Fragen zur mobilen Netzkennung (MNC) 198 US Army Heidelberg. Frage 1. Gibt es aktuell noch Frequenzzuteilungen für das TETRA-Netz mit der oben genannten MNC? Frage 2. Werden diese Frequenzzuteilungen aktuell noch in Anspruch genommen ? Frage 3. Werden für diese Frequenzzuteilungen aktuell noch Frequenzschutz-Beiträge und EMV-Beiträge entrichtet gemäß Frequenzschutzbeitragsverordnung - FSBeitrV? Ist der Nutzer ggf. von diesen Beiträgen befreit ? Frage 4. Wer ist der Inhaber der Frequenzzuteilung (wenn möglich ladungsfähige Anschrift) ? Dazu kann ich Ihnen folgende Auskunft geben: Zu Frage 1. Nein, derzeit gibt es keine Frequenzzuteilung mit der MNC 198. Zu Frage 2. Nein, da es aktuell keine gültige Frequenzzuteilung gibt. Zu Frage 3. Nein, da es aktuell keine gültige Frequenzzuteilung gibt. Im Übrigen war die US Amy beitragsbefreit Zu Frage 4. Ein aktueller Ansprechpartner ist nicht bekannt. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre Recherchen. Mit freundlichen…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: TETRA-Digitalfunk-Netz der US Army #3 [#171574] / Mein Zeichen: Z21d IFG 001/2020 [#171574]
Datum
5. März 2020 13:05
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre Recherchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171574 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171574