TETRA-Digitalfunk-Netz des Autobahnamts Sachsen (MNC 178)

Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf

Konkret beziehen sich meine Fragen auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC):

MNC 178 Autobahnamt Sachsen

Frage 1):
Wird das oben genannten TETRA-Digitalfunknetz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems) ?
Wenn ja, von welcher Dienststelle ?

Frage 2):
Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems) ?

Frage 3):
Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netzes (ungefähre Größenordnung) ?

Frage 4):
Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ?

Frage 5):
Können deutsche Behörden (z.B. BOS) im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ?

Frage 6):
Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ?

Frage 7):
In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2023
  • Frist
    14. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gut…
An Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TETRA-Digitalfunk-Netz des Autobahnamts Sachsen (MNC 178) [#278713]
Datum
12. Mai 2023 10:12
An
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter:<< Antragsteller:in >> https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Konkret beziehen sich meine Fragen auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC):<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> MNC 178 Autobahnamt Sachsen<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Frage 1):<< Antragsteller:in >> Wird das oben genannten TETRA-Digitalfunknetz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems) ?<< Antragsteller:in >> Wenn ja, von welcher Dienststelle ?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Frage 2):<< Antragsteller:in >> Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems) ?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Frage 3):<< Antragsteller:in >> Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netzes (ungefähre Größenordnung) ?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Frage 4):<< Antragsteller:in >> Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Frage 5):<< Antragsteller:in >> Können deutsche Behörden (z.B. BOS) im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Frage 6):<< Antragsteller:in >> Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Frage 7):<< Antragsteller:in >> In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278713/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage der Email ist unsere Antwort auf Ihre Anfrage nach dem Säch…
Von
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
Betreff
TETRA-Digitalfunk-Netz des Autobahnamts Sachsen (MNC 178) [#278713]
Datum
16. Mai 2023 11:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage der Email ist unsere Antwort auf Ihre Anfrage nach dem Sächsischen Transparenzgesetz beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (1-0119/1560/9) und die damit verbund…
An Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: TETRA-Digitalfunk-Netz des Autobahnamts Sachsen (MNC 178) [#278713]
Datum
16. Mai 2023 20:45
An
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (1-0119/1560/9) und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278713/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
<<E-Mail-Adresse>>
Von
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Mai 2023
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>>
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Mai 2023 20:51
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesnetzage…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TETRA-Digitalfunk-Netz des Autobahnamts Sachsen (MNC 178) [#278713]
Datum
16. Mai 2023 20:52
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf Konkret beziehen sich meine Fragen auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC): MNC 178 Autobahnamt Sachsen Im Jahr 2021 ist die Zuständigkeit für die sächsischen Autobahnen an Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) übergegangen. Das digitale Betriebsfunknetz, vormals betrieben durch das Autobahnamt Sachsen, übergegangen an dessen Rechtsnachfolger Landesamt für Straßenbau und Verkehr, ist Bestandteil der Autobahnen und wird somit nun auch durch die AdB betrieben. Meine Fragen: 1) Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ? 2) Können deutsche Behörden (z.B. BOS) im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ? 3) Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ? 4) In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ? Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278713/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Anfragenr: 278713 Ihr Antrag AZ: 002/IFG/OST/2023 Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
Anfragenr: 278713
Datum
23. Mai 2023 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Ihr Antrag AZ: 002/IFG/OST/2023 Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> ihr Antrag ist bei uns eingegangen und wird unter dem oben angegebenen Aktenzeichen von uns bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr [geschwärzt], anbei sende ich Ihnen die Antworten, die mir Mitarbeitende meiner Abteilung IT Netzwerke mit E…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: TETRA-Digitalfunk-Netz des Autobahnamts Sachsen (MNC 178) [#278713]
Datum
24. Mai 2023 18:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], anbei sende ich Ihnen die Antworten, die mir Mitarbeitende meiner Abteilung IT Netzwerke mit Erfahrung in dieser Technologie dazu geben konnten. Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Frage 1): Wird das oben genannten TETRA-Digitalfunknetz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems) ? Wenn ja, von welcher Dienststelle ?       Ja, es wird von Der Autobahn GmbH des Bundes verwaltet und betrieben.       Dienststelle: Aktuell IT-Netzwerke << ?? Frage 2): Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems) ?       --- Frage 3): Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netzes (ungefähre Größenordnung) ?       - 230 Funkgeräte (Fahrzeugfunkgeräte + Handfunkgeräte)       - 450 Funkmodems        Frage 4): Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ?       - Die Autobahnmeistereien in Sachsen (AM Dresden Hellerau, AM Dresden Nickern, AM Döbeln, AM Weißenberg, AM Chemnitz, AM Leipzig) benutzen das TETRA-Netz für den Betriebsfunk       - Außerdem werden ca. 450 Modems betrieben, über welche Prismenwender (Wechselverkehrszeichen/Schilder) entlang der Autobahn in Sachsen angesteuert werden.        Frage 5): Können deutsche Behörden (z.B. BOS) im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ?       - Aktuell ist das nicht vorgesehen bzw. umgesetzt. Frage 6): Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ?       --- Frage 7): In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ?       - Das Netz wurde so aufgebaut, dass es entlang der Autobahnen in Sachsen zur Verfügung steht. Die Autobahn GmbH des Bundes Heidestraße 15 <x-apple-data-detectors://3/> · <x-apple-data-detectors://3/> 10557 Berlin<x-apple-data-detectors://3/> Besucheranschrift: Die Autobahn GmbH des Bundes Westerbachstraße 73-79, 60489 Frankfurt am Main [geschwärzt] Abteilungsleiter IT Netze/ Geschäftsbereich IT [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> www.autobahn.de<http://www.autobahn.de/> Geschäftsführung Stephan Krenz (Vorsitzender) · Gunther Adler · Anne Rethmann Aufsichtsratsvorsitz Oliver Luksic Sitz Berlin · AG Charlottenburg · HRB 200131 B ____________________________________________________________________________ Vertraulichkeitshinweis Diese Nachricht und jeder übermittelte Anhang beinhaltet vertrauliche Informationen und ist nur für die Personen oder das Unternehmen bestimmt, an welche sie tatsächlich gerichtet ist. Sollten Sie nicht der Bestimmungsempfänger sein, weisen wir Sie darauf hin, dass die Verbreitung, das (auch teilweise) Kopieren sowie der Gebrauch der empfangenen E-Mail und der darin enthaltenen Informationen gesetzlich verboten ist und gegebenenfalls Schadensersatzpflichten auslösen kann. Sollten Sie diese Nachricht aufgrund eines Übermittlungsfehlers erhalten haben, bitten wir Sie, den Sender unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Sicherheitswarnung: Bitte beachten Sie, dass das Internet kein sicheres Kommunikationsmedium ist. Obwohl wir im Rahmen unseres Qualitätsmanagements und der gebotenen Sorgfalt Schritte eingeleitet haben, um einen Computervirenbefall weitestgehend zu verhindern, können wir wegen der Natur des Internet das Risiko eines Computervirenbefalls dieser E-Mail nicht ausschließen. Confidentiality note This message (including any attachments) contains confidential information intended for a specific individual or entity as the intended recipient. If you are not the intended recipient, you are hereby notified that any distribution, any copying of this message in part or in whole, or any taking of action based on it, is strictly prohibited by law and may cause liability. In case you have received this message due to an error in transmission, we ask you to notify the sender immediately. Safety warning: Please note that the Internet is not a safe means of communication or form of media. Although we are continuously increasing our due care of preventing virus attacks as a part of our Quality Management, we are not able to fully prevent virus attacks as a result of the nature of the Internet
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags (AZ: 002/IFG/OST/2023) und Ihre sehr…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: TETRA-Digitalfunk-Netz des Autobahnamts Sachsen (MNC 178) [#278713]
Datum
25. Mai 2023 13:07
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags (AZ: 002/IFG/OST/2023) und Ihre sehr ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278713/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Die Autobahn GmbH des Bundes
AW: Anfragenr: 278713 Ihr Antrag AZ: 002/IFG/OST/2023 Sehr << Antragsteller:in >> wir haben von de…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Anfragenr: 278713
Datum
13. Juni 2023 11:45
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Ihr Antrag AZ: 002/IFG/OST/2023 Sehr << Antragsteller:in >> wir haben von der Abteilung IT Netzwerke die Information erhalten, dass Ihre Anfrage am 24.05.2023 beantwortet wurde. Das Aktenzeichen wir geschlossen. Mit freundlichen Grüßen