TETRA-Digitalfunk-Netz des Friedrich-Loeffler-Instituts

Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7

Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC)

205 Friedrich-Loeffler-Institut

Frage 1):
Wird das oben genannte TETRA-Netz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?
Wenn ja, von welcher Dienststelle ?

Frage 2):
Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?
Ist dies die Autorisierte Stelle des Bundes für den Digitalfunk ?

Frage 3):
Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netz (ungefähre Größenordnung) ?

Frage 4):
Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netz (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ?

Frage 5):
Können deutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ?

Frage 6):
Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ?

Frage 7):
In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2019
  • Frist
    9. November 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesnetzagent…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TETRA-Digitalfunk-Netz des Friedrich-Loeffler-Instituts [#167871]
Datum
5. Oktober 2019 08:52
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7 Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC) 205 Friedrich-Loeffler-Institut Frage 1): Wird das oben genannte TETRA-Netz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Wenn ja, von welcher Dienststelle ? Frage 2): Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Ist dies die Autorisierte Stelle des Bundes für den Digitalfunk ? Frage 3): Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netz (ungefähre Größenordnung) ? Frage 4): Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netz (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ? Frage 5): Können deutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ? Frage 6): Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ? Frage 7): In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 5. Oktober 2019 möchten wir wie folgt antworten: zu Frage 1: J…
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Betreff
WG: TETRA-Digitalfunk-Netz des Friedrich-Loeffler-Instituts [#167871]
Datum
28. Oktober 2019 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 5. Oktober 2019 möchten wir wie folgt antworten: zu Frage 1: Ja, das TETRA-Netz des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wird vom technischen Dienst des FLI in Zusammenarbeit mit einer privaten Fachfirma selbst verwaltet. zu Frage 2: nicht zutreffend - siehe Frage 1. zu Frage 3: Das TETRA-Netz des FLI am Standort Insel Riems hat zur Zeit 227 Nutzer. Bei Bedarf (z.B. bei Feueralarm) kann das Netz zusätzlich von Einsatzkräften genutzt werden. zu Frage 4: Im Wesentlichen wird das Netz zur Kommunikation innerhalb der Betongebäude von folgenden Nutzergruppen genutzt: · Beschäftigte des FLI · externe Wartungsfirmen · bei Bedarf durch Einsatzkräfte zu Frage 5: Ja, die Feuerwehr kann im Bedarfsfall das TETRA-Netz des FLI mitbenutzen, und zwar über separat ausgegebene Handfunkgeräte. zu Frage 6: Ein solcher Bedarfsfall ist in Notfällen gegeben, z.B. im Falle eines Brandalarms, bei dem eine Kommunikation der Einsatzkräfte in den Gebäuden notwendig ist. zu Frage 7: Das TETRA-Netz des FLI ist im Wesentlichen auf das Gebiet der Insel Riems begrenzt – mit starker Begrenzung/Abschirmung zur Seeseite und zum Festland. Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen,

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das ausführliche Beantworten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüße…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: TETRA-Digitalfunk-Netz des Friedrich-Loeffler-Instituts [#167871]
Datum
28. Oktober 2019 12:57
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das ausführliche Beantworten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/167871