Textbausteinsammlung für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III (gefordertes Auswahlermessen zwischen fünf, abschließend aufgezählten Meldezwecken) werden seit mindestens 2002 deutschlandweit von AAs und JCs i.d.R. die gleichen drei Textbausteine verwandt: a) ‚Gespräch zur beruflichen Situation/Zukunft’; b) ‚Bewerberangebot’; c) ‚Leistungsangelegenheiten’. Bei a) handelt es sich um eine Passepartout-Begründung, die auf alle arbeitsfähigen Personen in Arbeit oder ohne Arbeit passt und die mindestens auf die Meldezwecke Nr. 1, 2 und 3 beziehbar ist. Begründung b) und c) sind unverständlich. Bezüglich b) ist nicht erkennbar, ob Inhalt des Meldetermins das Angebot von Stellenangeboten sein soll, dass die Behörde dem eingeladenen Leistungsempfänger machen will, oder ob die Behörde Bewerbungen sehen möchte, die der Leistungsempfänger verfasst und versandt hat, oder ob etwas ganz Anderes, Drittes gemeint ist.

Angesichts der Tatsache, dass deutschlandweit die gleichen drei Textbausteine für fünf verschiedene Meldezwecke (gemäß § 309 Abs. 2 SGB III) verwandt werden, ist davon auszugehen, dass es hierfür Textbausteinsammlungen gibt.

Bitte veröffentlichen Sie die Textbausteinsammlungen, die die Agentur für Arbeit Hamburg ihren Mitarbeitern/innen für die schriftliche Kommunikation zur Verfügung stellt. Bitte veröffentlichen Sie sie als Scans der Originale, damit erkennbar ist, welche Textbausteinbegründung welchem Meldezweck zugeordnet ist. Um Erledigung so schnell wie möglich, spätestens binnen eines Monats wird gebeten.

Ich gehe davon aus, dass § 2 Satz 2 IFGGebV einschlägig ist und somit grundsätzlich keine Gebühren erhoben werden. Bitte stellen Sie die Dokumente als Scans, d.h. einfache elektronische Kopien, zur Verfügung, die im übrigen in § 3 IFGGebV nicht bezeichnet und gemäß § 7 Nr. 3 BGebG kostenfrei zur Verfügung zu stellen sind.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2018
  • Frist
    18. August 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 A…
An Agentur für Arbeit Hamburg Details
Von
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Betreff
Textbausteinsammlung für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III [#32016]
Datum
17. Juli 2018 07:23
An
Agentur für Arbeit Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III (gefordertes Auswahlermessen zwischen fünf, abschließend aufgezählten Meldezwecken) werden seit mindestens 2002 deutschlandweit von AAs und JCs i.d.R. die gleichen drei Textbausteine verwandt: a) ‚Gespräch zur beruflichen Situation/Zukunft’; b) ‚Bewerberangebot’; c) ‚Leistungsangelegenheiten’. Bei a) handelt es sich um eine Passepartout-Begründung, die auf alle arbeitsfähigen Personen in Arbeit oder ohne Arbeit passt und die mindestens auf die Meldezwecke Nr. 1, 2 und 3 beziehbar ist. Begründung b) und c) sind unverständlich. Bezüglich b) ist nicht erkennbar, ob Inhalt des Meldetermins das Angebot von Stellenangeboten sein soll, dass die Behörde dem eingeladenen Leistungsempfänger machen will, oder ob die Behörde Bewerbungen sehen möchte, die der Leistungsempfänger verfasst und versandt hat, oder ob etwas ganz Anderes, Drittes gemeint ist. Angesichts der Tatsache, dass deutschlandweit die gleichen drei Textbausteine für fünf verschiedene Meldezwecke (gemäß § 309 Abs. 2 SGB III) verwandt werden, ist davon auszugehen, dass es hierfür Textbausteinsammlungen gibt. Bitte veröffentlichen Sie die Textbausteinsammlungen, die die Agentur für Arbeit Hamburg ihren Mitarbeitern/innen für die schriftliche Kommunikation zur Verfügung stellt. Bitte veröffentlichen Sie sie als Scans der Originale, damit erkennbar ist, welche Textbausteinbegründung welchem Meldezweck zugeordnet ist. Um Erledigung so schnell wie möglich, spätestens binnen eines Monats wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass § 2 Satz 2 IFGGebV einschlägig ist und somit grundsätzlich keine Gebühren erhoben werden. Bitte stellen Sie die Dokumente als Scans, d.h. einfache elektronische Kopien, zur Verfügung, die im übrigen in § 3 IFGGebV nicht bezeichnet und gemäß § 7 Nr. 3 BGebG kostenfrei zur Verfügung zu stellen sind. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Agentur für Arbeit Hamburg
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Aktuell erreichen uns vi…
Von
Agentur für Arbeit Hamburg
Betreff
Automatische Antwort Agentur für Arbeit: Textbausteinsammlung für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III [#32016]
Datum
17. Juli 2018 07:23
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Aktuell erreichen uns viele Anfragen. Bis wir uns wieder bei Ihnen melden, kann es deshalb bis zu 10 Arbeitstage dauern. Bitte geben Sie uns diese Zeit. Mit freundlichen Grüßen
Agentur für Arbeit Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in die Erstellung von Meldeaufforderungen erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit über …
Von
Agentur für Arbeit Hamburg
Betreff
AW: Textbausteinsammlung für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III [#32016]
Datum
7. August 2018 14:30
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in die Erstellung von Meldeaufforderungen erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit über das Fachverfahren ATV (Allgemeine Terminverwaltung). Für die Agentur für Arbeit ist nur der Einladungstyp "Vermittlung SGB III/ Beratung SGB III/ Reha" relevant (s. Screenshot in der Anlage). Bei der Vergabe eines Termins wird der Bearbeiter aufgefordert, einen Einladungsgrund zu nennen. Über ein Klappmenü werden dem Bearbeiter insgesamt 18 Möglichkeiten angeboten. Weitergehende Textbausteinsammlungen gibt es nicht. Sie haben sicherlich Recht mit der Einschätzung, dass der Einladungsgrund "Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen" für eine Vielzahl von Fallgestaltungen passend ist. Da ja aber auch oft in einem Beratungsgespräch mehrere Themen zu besprechen sind, ist dieser Grund eben auch sinnvoll. Einen Einladungsgrund "Bewerberangebot" bietet ATV nicht an und erschließt sich mir auch nicht auf den ersten Blick. Hier bräuchte ich ein konkretes Schreiben, um dazu nähere Angaben machen zu können. Unter dem Punkt "über Ihre Leistungsangelegenheiten sprechen" verbergen sich die Gespräche, in denen es um finanzielle Leistungen der Arbeitsagentur geht, also z.B. Arbeitslosengeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Insolvenzgeld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Beschreibung des ATV-Verfahrens und der darin …
An Agentur für Arbeit Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: AW: Textbausteinsammlung für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III [#32016]
Datum
8. August 2018 14:52
An
Agentur für Arbeit Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Beschreibung des ATV-Verfahrens und der darin enthaltenen achtzehn Einladungsgründe. Könnten Sie bitte einen Screenshot des Klappmenüs erstellen, so dass die vom System angebotenen Einladungsgründe einsehbar sind? Das würde mir sehr weiterhelfen. Ich kann Ihre Überlegung, dass der Einladungsgrund "Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen" deshalb häufig verwendet wird, weil er „auf eine Vielzahl von Fallgestaltungen“ passt und „oft in einem Beratungsgespräch mehrere Themen zu besprechen sind“, wie Sie schreiben, gut nachvollziehen. Ist Ihnen aufgefallen, dass der Einladungsgrund „Ihre aktuelle Situation besprechen“ nicht nur auf eine Vielzahl von Fallgestaltungen, sondern sogar auf alle Fälle passt - unabhängig davon, wie der konkrete Fall gelagert ist? Selbst mit einer Person, die nicht arbeitslos ist, könnte ein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Hamburg vorschlagen, ein Gespräch zu deren beruflichen Situation führen zu wollen. Der Mitarbeiter könnte mit dieser Begründung rechtmäßig klingende Meldeaufforderungen erlassen, ohne dass der Empfänger der Aufforderung sich gegen die unrechtmäßige Meldeaufforderung zur Wehr setzen könnte, indem er z.B. antwortet: „Vielen Dank für die Einladung. Hier liegt jedoch ein Irrtum vor. Ihre Begründung bezieht sich nicht auf meinen Fall.“ Verfügt die Agentur für Arbeit Hamburg über Steuerungs- oder Sicherungssysteme gegen die Gefahr, dass ein Mitarbeiter Meldeaufforderung mit der grundsätzlich immer passenden Begründung „Gespräch zur beruflichen Situation“ erlässt, ohne vorher zu überprüfen, ob überhaupt ein Meldegrund vorliegt? Ein solches Vorgehen läge m.E. nahe, wenn man möglichst zeitsparend vorgehen möchte. Wie sieht die Agentur für Arbeit Hamburg dies? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Agentur für Arbeit Hamburg
Ihre Anfrage zur Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III (#32016) Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend…
Von
Agentur für Arbeit Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage zur Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III (#32016)
Datum
19. September 2018 15:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 08. August 2018 verweise ich Sie hinsichtlich Ihres Informationsbegehrens auf Ihre Korrespondenz mit der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, bei der Sie ebenfalls einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz mit inhaltsgleichem Antragsgegenstand gestellt haben (vgl. dazu fragdenstaat.de, Vorgang: #29376). Es erfolgt keine Doppelbearbeitung Ihres Antrags innerhalb der Bundesagentur für Arbeit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zur Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III (#32016) [#32016] Sehr geehrte Damen und Herren…
An Agentur für Arbeit Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III (#32016) [#32016]
Datum
3. Januar 2019 13:45
An
Agentur für Arbeit Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben am 7. August 2018 die in Ihrer Geschäftsstelle verwendete Textbausteinsammlung für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III als Teil dieser Korrespondenz hochgeladen und erklärt, dass diese "18 Möglichkeiten" für Einladungen enthalte. Da der Upload Ihres Dokuments aus technischen Gründen nicht funktioniert und das Dokument daher nicht einsehbar ist, habe ich Sie gebeten, hiervon Screenshots anzufertigen. Am 18. Sept. 2018 haben Sie mir mitgeteilt, dass Sie hierzu nicht bereit seien, weil ich eine ähnliche Anfrage bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt habe und Sie somit keinen doppelten Verwaltungsaufwand auf sich nehmen wollen. Das kann ich gut nachvollziehen. Freilich liegt ein Missverständnis vor. Meinen Informationen nach stellen sich die Agenturen für Arbeit individuelle Textbausteinsammlungen aus den rund 50 Mustereinladungen zusammen, die ihnen die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung stellt. Sie erwähnten dementsprechend "18 Möglichkeiten". Es wird nochmals gebeten, die bei Ihnen Verwendung findende Textbausteinsammlung zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Agentur für Arbeit Hamburg
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Von
Agentur für Arbeit Hamburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Januar 2019 13:45
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Textbausteinsammlung für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III“ [#32016] [#32016]
Datum
17. März 2019 16:23
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32016 Ich würde mich freuen, wenn das Ziel der Anfrage erreicht werden könnte und die Agentur für Arbeit Hamburg die Datei, die sie am 7.8.2018 hochgeladen hat, nochmals hochlädt. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 32016.pdf - 2018-08-07_1-ATV.PDF Anfragenr: 32016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. April 2019 16:27
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 17. Juli 2018 bei der BA Agentur Hamburg # 15-720/003 II#0252 [#32016] Sehr geehrte Tibbe, …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 17. Juli 2018 bei der BA Agentur Hamburg # 15-720/003 II#0252 [#32016]
Datum
18. April 2019 09:28
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Tibbe, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mehrere Geschäfts-/Dienststellen der BA darum gebeten, die Textbausteine zur Verfügung zu stellen, die die angefragten Geschäfts-/Dienststellen als Begründungen für Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III verwenden. Die Mitteilung einer angefragten Geschäfts-/Dienststelle, sie verwende die Textbausteine, die ihr die BA zur Verfügung gestellt habe, genügt als Antwort auf meine Anfrage grundsätzlich nicht, weil aus dieser Antwort nicht erkennbar ist, welche Textbausteine, die angefragte Geschäfts-/Dienststelle tatsächlich verwendet. Erstens ist nicht auszuschließen, dass die BA unterschiedlichen Geschäfts-/Dienststellen unterschiedliche Textbausteine zur Verfügung stellt. Zweitens können die Geschäfts-/Dienststellen die von der BA zur Verfügung gestellten Textbausteinsammlungen (für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III) modifizieren und - so zeigt ein Einzelfall - sie tun dies auch. Auf diesen Sachverhalt habe ich Sie per Email bereits hingewiesen und Sie gebeten, meinem Wunsch gemäß jede Geschäfts-/Dienststelle einzeln zu bitten, die von der angefragten Stelle bisher grundlos verweigerten Information bereitzustellen. Meine Anrufung des BfDI im vorliegenden Fall richtet sich allerdings nicht darauf, die oben bezeichnete Textbausteinsammlung erstmalig vorzulegen, sondern die Datei, die die angefragte Stelle bereits vor Monaten technisch fehlerhaft hochgeladen hat, nochmals hochzuladen, damit deren Inhalt mir (endlich) zur Kenntnis gelangen kann. Dies ist nochmals ein anderer Sachverhalt. Ihre Frage, ob Sie der Behörde meinen Namen mitteilen dürfen, kann ich nicht nachvollziehen. Ich gehe davon aus, dass Sie den in der Anfrage enthaltenen Unterlagen entnommen haben, dass der Behörde mein Name bekannt ist. Sollte dies für das BfDI auf den FragdenStaat-Seiten nicht erkennbar sein, wird um Mitteilung gebeten. Es wird gebeten, die Anfrage nun zeitnah bei der Behörde zu stellen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Gerade um feststellen zu können, ob alle Deshalb ist von jeder der angefragten Geschäfts-/Dienststellen Ihre Mitteilung, dass BfDI intellektueder Umstand meine Anfrage an die verschiedenen Behörden ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Agentur für Arbeit Hamburg
Ihre Eingabe vom 17. März 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in Absprache mit dem BfDI übersende ich Ihnen die nac…
Von
Agentur für Arbeit Hamburg
Betreff
Ihre Eingabe vom 17. März 2019
Datum
29. April 2019 13:18
Status
188,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in Absprache mit dem BfDI übersende ich Ihnen die nachgefragten Screenshots zu den Meldeaufforderungen nach § 309 SGB III. Ich hatte ursprünglich von einer erneuten Versendung abgesehen, da ich nach Rücksprache mit der Zentrale der BA davon ausgegangen war, dass Sie diese bereits erhalten hatten. Es hat sich jetzt herausgestellt, dass dies offenbar ein Missverständnis war. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Eingabe vom 17. März 2019 [#32016] Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für die Bereitstel…
An Agentur für Arbeit Hamburg Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe vom 17. März 2019 [#32016]
Datum
12. Mai 2019 22:49
An
Agentur für Arbeit Hamburg
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für die Bereitstellung der Screenshots. Das hat mir sehr weitergeholfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>