THC-Grenzwert im Straßenverkehr
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die interdisziplinäre Expertengruppe für die Festlegung eines THC-Grenzwertes im Straßenverkehr hat einen sehr konservativen Grenzwert von 3,5ng/ml THC im Blutserum empfohlen, der auf eine Konsumentengruppe zugeschnitten ist, die einmal wöchentlich konsumiert. Dieser empfohlene Grenzwert wird mit einem Alkoholwert von 0,2 Promille verglichen. Gleichzeitig wird in der Empfehlung an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass es bei einem Wert kleiner 7ng/ml THC im Blutserum kein erhöhtes Risiko gibt, einen Unfall zu verursachen.
Die von der Expertengruppe avisierte Konsumentengruppe, die einmal wöchentlich konsumiert, entspricht nicht den Lebensrealitäten. Wie ein Feierabendbier ist ein Feierabendjoint eher verbreitet.
Die Expertengruppe schreibt zu dieser intensiver konsumierenden Gruppe, die Mitglieder „würden bei diesem Vorgehen (Grenzwert von 3,5ng/ml THC im Blutserum) durchgängig als "beim Führen eines Kfz im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss stehend" betrachtet werden.
Der Research Report „Developing limits for driving under cannabis“ (https://norml.org.nz/downloads/Grotenhermen_2007.pdf) kommt als Schluss zu folgender Empfehlung: „Der vorgeschlagene Grenzwert im Bereich von 7-10 ng/ml verhindert sicher eine falsche Einstufung von Fahrern, die THC-Rückstände von früherem Cannabiskonsum aufweisen.“ und das ohne das erhöhte Risiko einen Unfall zu verursachen.
Fragen:
1. Wenn es einen Grenzwert für Alkohol von 0,5 Promille gibt, sollte es dann nicht auch einen vergleichbaren Grenzwert für THC geben, um eine Diskriminierung von Cannabiskonsumenten zu vermeiden?
2. Wenn es wissenschaftlich erwiesen ist, dass ein THC-Grenzwert im Bereich von 7-10 ng/ml sicher eine falsche Einstufung von Fahrern verhindert, sollte ein solcher Grenzwert nicht entsprechend gesetzlich verankert werden, anstatt eines zu geringen Grenzwertes?
3. Deutschland ist ein mobiles Land der Pendler und Autofahrer, die täglich zur Arbeit fahren müssen und auf ihr Auto angewiesen sind. Können wir es uns als Gesellschaft leisten, dass mit einem unangemessen niedrig festgelegten Grenzwert diese Bürger bewusst aus dem Verkehr gezogen werden, in der Folge den Führerschein verlieren und wahrscheinlich ihre Arbeit, obwohl sie nicht verkehrsgefährdend unterwegs waren?
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Datum8. April 2024
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11. Mai 2024
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