Theater in Sachsen-Anhalt

eine Auflistung aller
- Staatstheater
- Landesbühnen
- Kommunaltheater
- Theater in privater Trägerschaft und
- Freien Theater
in Sachsen-Anhalt und in welchem Umfang diese jeweils pro Jahr gefördert werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2019
  • Frist
    14. Dezember 2019
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Theater in Sachsen-Anhalt [#170295]
Datum
12. November 2019 12:47
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung aller - Staatstheater - Landesbühnen - Kommunaltheater - Theater in privater Trägerschaft und - Freien Theater in Sachsen-Anhalt und in welchem Umfang diese jeweils pro Jahr gefördert werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 12. November 2019 stellen Sie einen Antrag auf Informationszugang nac…
Von
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Betreff
FW: [EXTERN] Theater in Sachsen-Anhalt [#170295]
Datum
28. November 2019 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 12. November 2019 stellen Sie einen Antrag auf Informationszugang nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) und bitten um Auflistung aller * Staatstheater * Landesbühnen * Kommunaltheater * Theater in privater Trägerschaft und * Freien Theater in Sachsen-Anhalt nebst Mitteilung zum Umfang der jeweiligen Förderung pro Jahr. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: * Staatstheater: keine * Landesbühnen: Theater der Altmark Stendal, Nordharzer Städtebundtheater in Halberstadt/Quedlinburg * Kommunaltheater: Theater Magdeburg und Puppentheater Magdeburg, Theater, Oper und Orchester GmbH Halle, Anhaltisches Theater Dessau, Nordharzer Städtebundtheater, Theater der Altmark, Theater Naumburg, Theater Eisleben Die kommunalen Theater werden durch Zuwendungsvertrag gefördert (Vertragszeitraum derzeit 2019 - 2023). Der Landesanteil ist im Einzelplan 17 Kapitel 1784 Titel 633 (Seite 78) unter folgendem Link einsehbar: https://mf.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MF/Dokumente/Haushalt/HHPL_2019/Einzelplan_17_-_Staatskanzlei_und_Ministerium_fuer_Kultur_-_Kultur.pdf * Theater in privater und freier Trägerschaft: Eine qualifizierte Aussage zur Landesförderung der freien Theater/Amateurtheater ist nicht möglich, da diese jährlich als Projekteinzelförderung vom Land gewährt wird, so dass die Zuwendungsnehmer, die landesseitigen Fördersummen, die Zeiträume der Förderung usw. ständig wechseln bzw. variieren. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Eine Auflistung der Theater in privater und freier Trägerschaft würde zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern und einen kostenpflichtigen Bescheid zur Folge haben. Ein Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) ist grundsätzlich kostenpflichtig (§ 10 Abs. 1 IZG LSA). Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) und wird nach dem tatsächlichen Zeitaufwand für die Bearbeitung berechnet. Die genaue Höhe der Kosten kann vorab nicht eingeschätzt und beziffert werden. Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage mit dieser Auskunft beantwortet ist. Mit freundlichen Grüßen