Thema Datenschutz und die Informationsfreiheit in der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz_

den Medien habe ich entnommen, dass die Medienordnung an die Gegebenheiten der digitalen Welt im Rahmen der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz [1] angepasst wird.

Bitte senden Sie mir Dokumente zu, die nachvollziehbar machen, ob der Landesbeauftragter für den Datenschutz Rheinland-Pfalz:

a) eine Notwendigkeit für die Beteiligung des Landesbeauftragter für den Datenschutz Rheinland-Pfalz bei der Erarbeitung der neuen Medienordnung im Rahmen der o.g. Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz sieht?
b) einen Handlugsbedarf sieht, um für eine Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz bei der Erarbeitung der neuen Medienordnung im Rahmen der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz zu sorgen?

[1] Moderne Medienregulierung - Bund und Länder einigen sich auf Schwerpunktthemen für die Arbeit der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz, 26.03.2015 - http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2015/03/2015-03-26-bkm-medienkonvergenz.html

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  • Datum
    16. September 2015
  • Frist
    20. Oktober 2015
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Gustav Wall
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Medien h…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Thema Datenschutz und die Informationsfreiheit in der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz_ [#11352]
Datum
16. September 2015 20:00
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Medien habe ich entnommen, dass die Medienordnung an die Gegebenheiten der digitalen Welt im Rahmen der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz [1] angepasst wird. Bitte senden Sie mir Dokumente zu, die nachvollziehbar machen, ob der Landesbeauftragter für den Datenschutz Rheinland-Pfalz: a) eine Notwendigkeit für die Beteiligung des Landesbeauftragter für den Datenschutz Rheinland-Pfalz bei der Erarbeitung der neuen Medienordnung im Rahmen der o.g. Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz sieht? b) einen Handlugsbedarf sieht, um für eine Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz bei der Erarbeitung der neuen Medienordnung im Rahmen der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz zu sorgen? [1] Moderne Medienregulierung - Bund und Länder einigen sich auf Schwerpunktthemen für die Arbeit der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz, 26.03.2015 - http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2015/03/2015-03-26-bkm-medienkonvergenz.html
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Thema Datenschutz und die Informationsfre…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: Thema Datenschutz und die Informationsfreiheit in der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz_ [#11352]
Datum
20. Oktober 2015 05:17
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Thema Datenschutz und die Informationsfreiheit in der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz_" vom 16.09.2015 (#11352) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 11352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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