Thematischer Schwerpunkt und Zeitraum der Frauengesundheitskonferenz 2023

- eine Auskunft über den thematischen Schwerpunkt und den geplanten Zeitraum der Frauengesundheitskonferenz 2023. Sollte der Schwerpunkt nicht feststehen bitte ich um Auskunft über einen Zeitraum, in dem der Schwerpunkt veröffentlicht werden soll.
- eine Auskunft über die teilnehmenden Patientenorganisationen und Selbsthilfeorganisationen der Frauengesundheitskonferenz 2023, sofern diese bereits feststehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2023
  • Frist
    11. Februar 2023
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Javed Lindner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auskunft über den thematischen…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
Javed Lindner
Betreff
Thematischer Schwerpunkt und Zeitraum der Frauengesundheitskonferenz 2023 [#267201]
Datum
7. Januar 2023 14:21
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Auskunft über den thematischen Schwerpunkt und den geplanten Zeitraum der Frauengesundheitskonferenz 2023. Sollte der Schwerpunkt nicht feststehen bitte ich um Auskunft über einen Zeitraum, in dem der Schwerpunkt veröffentlicht werden soll. - eine Auskunft über die teilnehmenden Patientenorganisationen und Selbsthilfeorganisationen der Frauengesundheitskonferenz 2023, sofern diese bereits feststehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Javed Lindner Anfragenr: 267201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267201/ Postanschrift Javed Lindner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Javed Lindner

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrter Herr Lindner, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 07.01.2023 beantworten wir im …
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: Thematischer Schwerpunkt und Zeitraum der Frauengesundheitskonferenz 2023 [#267201]
Datum
12. Januar 2023 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lindner, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 07.01.2023 beantworten wir im Auftrag der Leitung wie folgt: Für das Jahr 2023 ist seitens der BZgA keine Frauengesundheitskonferenz geplant. Eine Auskunft über die teilnehmenden Patientenorganisationen und Selbsthilfeorganisationen der Frauengesundheitskonferenz 2023, sofern diese bereits feststehen, erübrigt sich daher. Mit freundlichen Grüßen