Themenfeldkatalog PMK

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Den Themenfeldkatalog PMK

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
  • 5 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Themenfeldka…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Themenfeldkatalog PMK [#196118]
Datum
27. August 2020 15:24
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Themenfeldkatalog PMK
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 196118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196118/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Themenfeldkatalog PMK“ vom 27.08.2020 (#…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Themenfeldkatalog PMK [#196118]
Datum
18. Oktober 2020 20:15
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Themenfeldkatalog PMK“ vom 27.08.2020 (#196118) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 196118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196118/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Themenfeldkatalog PMK“ vom 27.08.2020 (#…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Themenfeldkatalog PMK [#196118]
Datum
17. Dezember 2020 09:13
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Themenfeldkatalog PMK“ vom 27.08.2020 (#196118) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 79 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 196118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196118/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Themenfeldkatalog PMK“ vom 27.08.2020 (…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Themenfeldkatalog PMK [#196118]
Datum
30. Januar 2021 21:00
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Themenfeldkatalog PMK“ vom 27.08.2020 (#196118) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 124 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 196118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196118/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Themenfeldkatalog PMK“ [#196118]
Datum
5. April 2021 13:24
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/196118/ Das BKA reagiert nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 196118.pdf Anfragenr: 196118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196118/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-725/003 II#0584 Sehr geehrter Her…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Themenfeldkatalog PMK“ [#196118] # 25-725/003 II#0584
Datum
7. April 2021 11:06
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
662,1 KB
signature.asc
1,5 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-725/003 II#0584 Sehr geehrter Herr Semsrott, angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskriminalamt
IFG - 2020-0009306154 Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätigt das Bundeskriminalamt Ihnen den Eingang Ihres…
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
IFG - 2020-0009306154
Datum
16. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätigt das Bundeskriminalamt Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrages auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.08.2020. Mit Ihrer E-Mail bitten Sie unter Bezugnahme auf das IFG um Zusendung des „Themenfeldkatalogs PMK". Das BKA möchte Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich der Informationsanspruch nach § 1 Abs. 1 !FG gemäß § 2 Nr. 1 IFG nur auf tatsächliche im BKA vorhandene Informationen, z.B. aus eigenen Bedürfnissen erstellte ,,Aufzeichnungen, unabhängig von der Art der Speicherung" erstreckt. Eine Informationsbeschaffungs- oder Erstellungspflicht (auch im Sinne einer Beantwortung von Fragen) ist hingegen nicht gegeben. Wären die beantragten Informationen beim BKA nicht vorhanden, würde es an einem tauglichen Gegenstand des Informationszugangsanspruchs fehlen (vgl. Schach, Kommentar zum !FG, 2. Auflage, 2016, § 1, Rn. 29). Gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 IFG entscheidet über den Antrag auf Informationszugang die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Der Gesetzesbegründung nach besteht die Verfügungsberechtigung bei eigenen, von der Behörde selbst erhobenen Informationen. Bei von anderen Personen erhaltenen Informationen sei maßgebend, ob die Behörde ein eigenes Verfügungsrecht erhalte (BT-Drs. 15/4493, S. 14). Grundsätzlich besteht insbesondere in sicherheitssensiblen Bereichen wie der Kommunikation zwischen polizeilichen Stellen ein generelles Interesse des Versenders von Informationen, dass diese Informationen auch nur demjenigen bekannt werden, für den sie bestimmt sind. Bei der begehrten Information handelt es sich um ein Dokument, dessen Herausgabe - abgesehen von der Tatsache, dass es aktuell eingestuft ist - auch vom Votum der beteiligten Behörden/Gremien abhängig ist. Diese erforderlichen Beteiligungsverfahren wurden zwar initiiert, werden aber voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich mache Sie daher darauf aufmerksam, dass die Bearbeitung Ihres Antrages mit hohen Arbeitsaufwänden verbunden ist und letztlich voraussichtlich zu einer Kostenpflicht führen wird. Daher wird an dieser Stelle insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Bei der Beantwortung eines !FG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der gemäߧ 41 Abs. 1 S. 1 Verwaltul).gsverfahrensgesetz (VwVfG) demjenigen bekanntzugeben ist, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt - insbesondere bei einer (Teil-)Ablehnung oder einer Kostenpflicht - eine Rechtsmittelfrist in Gang. Bei der von Ihnen angegebenen Kontaktadresse handelt es sich lediglich um eine E-MailAdresse. Die Bekanntgabe an Sie persönlich wäre insofern nicht gewährleistet. Aufgrund des gemäß §§ 29, 30 VwVfG bestehenden Rechtsverhältnisses zwischen Antragsteller und der Behörde besteht erst nach Mitteilung der Personalien und zustellungsfähiger Postadresse - insbesondere wenn die Möglichkeit in Betracht zu ziehen ist, dass dem Antrag nicht vollurnfassen stattgegeben wird und/oder der Informationszugang nicht kostenfrei gewährt werden kann - ein Rechtsanspruch auf Beantwortung des !FG-Antrags. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen, bitten wir um entsprechende Mitteilung bzw. eine Bestätigung der Kostenübernahme. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende Hinweise: 1. Vorgangsnummer und Aktenzeichen: • Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte das Aktenzeichen an. • Behalten Sie bei E-Mails bitte die Betreffzeile bei, damit Ihre EMail korrekt zugeordnet wird. 2. mögliche Gebühren • Gemäߧ 10 Abs. l lFG sind für Amtshandlungen nach dem IFG Gebühren zu erheben. Die Gebührentatbestände und -sätze richten sich nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. • Eine einfache Anfrage, die somit kostenfrei beantwortet werden kann, liegt dann vor, wenn deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt. • Für die Erteilung schriftlicher Auskünfte samt Herausgabe von Abschriften im Teil Ader Anlage zu§ 1 Abs. 1 IFGGebV sind Gebühren zwischen 15,00 € bis 500.00 € vorgesehen. • Die Gebühren werden auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten auf Basis folgender, festgelegter pauschalen Personalkostensätze des Bundes unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes erhoben • EUR 60 pro Stunde für Mitarbeiter des höheren Dienstes • EUR 45 pro Stunde für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes • EUR 30 pro Stunde für Mitarbeiter des mittleren Dienstes Damit trägt das Bundeskriminalamt sowohl der Gewährleistung einer einheitlichen Außenwirkung der Bundesregierung als auch der Rechtsprechung Rechnung. • Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann derzeit noch nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand und den Regelungen der IFGGebV berechnet wird. Es ist jedoch bereits jetzt absehbar, dass ein kostenfreier Informationszugang nicht gewährt werden kann. • Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände, so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: IFG - 2020-0009306154 [#196118] Sehr << Anrede >> ich halte an meiner Informationsfreiheitsanfrag…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG - 2020-0009306154 [#196118]
Datum
21. Juni 2021 12:43
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich halte an meiner Informationsfreiheitsanfrage „Themenfeldkatalog PMK“ vom 27.08.2020 (#196118 - Ihr Zeichen: IFG - 2020-0009306154) fest. Sie schreiben, Sie stünden mir für Fragen gerne zur Verfügung, aber ich habe weder einen Namen noch eine Durchwahl von Ihnen. Es drängt sich der Eindruck auf, das BKA nehme das IFG nicht ernst. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 196118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196118/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: IFG - 2020-0009306154 [#196118] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Themenfeld…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG - 2020-0009306154 [#196118]
Datum
28. September 2021 19:09
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Themenfeldkatalog PMK“ vom 27.08.2020 (#196118) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 365 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 196118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196118/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Antrag vom 10.06.2020 baten Sie unter Bezugnahme auf das IFG um …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
10. Januar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
5,8 MB
geschwärzt
816,5 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Antrag vom 10.06.2020 baten Sie unter Bezugnahme auf das IFG um Zusendung "sämtlich vorliegender Informationen in Bezug auf die Entwicklung des Themenfelds "Deutschfeindlichkeit" in der polizeilichen Kriminalstatistik für 2019, darunter -Vermerke, Vorlagen, Gutachten und Schriftverkehr. Aus ihnen soll hervorgehen, welche Informationen der Entscheidung zugrunde lagen, das Themenfeld in die PKS aufzunehmen". Mit Bescheid vom 16.06.2021 wurde Ihnen der begehrte Zugang durch die Übersendung des Schreibens vom LKA Mecklenburg-Vorpommern (MV), datiert vom 21.02.2018 sowie des Ergebnisses des Umlaufbeschlussverfahrens vom 09.05.2018 (beide Dokumente teilweise geschwärzt) gewährt. Im Übrigen wurde Ihr Antrag in Bezug auf den begehrten Themenfeldkatalog zur KPMD-PMK bis zum Abschluss des Beteiligungsverfahrens zurückgestellt. Mit Antrag vom 28.08.2020 baten Sie unter Bezugnahme auf das IFG konkret um Zusendung des Themenfeldkatalogs PMK. Über Ihren noch offenen Teilantrag vom 10.06.2020/ Antrag vom 28.08.2020 wird gemäß §§ 1 Abs. 1S.1,2 Nr. 1,7 Abs. 3 IFG wie folgt entschieden: 1. Der begehrte Zugang wird durch Übersendung des "Themenfeldkatalogs zur KTA-PMK" gewährt. 2. Es werden keine Kosten geltend gemacht. Das IFG regelt den grundsätzlichen Zugang zu amtlichen Informationen einer Behörde, soweit keine Versagungsgründe vorliegen (vgl. §§ 3-6 IFG). Da das entsprechende Beteiligungsverfahren mit den betroffenen Behörden und Gremien nunmehr abgeschlossen ist, wird Ihnen der Zugang durch Übersendung der beigefügten Anlage "Themenfeldkatalog zur KTA-PMK" gewährt. Zu 2.: Gemäß §10 Abs. 1 IFG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz grundsätzlich Gebühren erhoben. Allerdings ist bei einfachen schriftlichen Auskünften, der Ablehnung oder bei Zurücknahme eines Antrags keine Gebührenerhebung vorgesehen (vgl. Nr. 9 lit.g der Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz - Bek. d. BMI v. 21.11.2005 -V 5a-130 250/16). Mit freundlichen Grüßen

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