Themenkomplex Registermodernisierung

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

- Gutachten & Studien,
- Stellungnahmen & Einschätzungen,
- Positions-, Grundsatz- und weitere Papiere und
- Dokumente mit ähnlichem bewertendem oder analysierndem Charakter

zum Themenkomplex Registermodernisierung, die

a) innerhalb Ihrer Organisation an Personen in Leitungsfunktion kommuniziert wurden oder
b) an andere Organisationen versandt wurden.

Zu a) Bitte teilen Sie mir mit, welchen Organisationseinheiten die adressierten Personen angehören.
Zu b) Bitte senden Sie mir ebenfalls sämtliche im Kontext dieser Dokumente entstandene externe E-Mail-, Fax- und postalische Kommunikation inkl. Adressatenkreis sowie zu den Dokumenten zugehörigen Anschreiben zu.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    24. April 2023
  • Frist
    26. Mai 2023
  • 4 Follower:innen
Lilith Wittmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Gutachten & Studien, - Stellung…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Themenkomplex Registermodernisierung [#277077]
Datum
24. April 2023 08:18
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Gutachten & Studien, - Stellungnahmen & Einschätzungen, - Positions-, Grundsatz- und weitere Papiere und - Dokumente mit ähnlichem bewertendem oder analysierndem Charakter zum Themenkomplex Registermodernisierung, die a) innerhalb Ihrer Organisation an Personen in Leitungsfunktion kommuniziert wurden oder b) an andere Organisationen versandt wurden. Zu a) Bitte teilen Sie mir mit, welchen Organisationseinheiten die adressierten Personen angehören. Zu b) Bitte senden Sie mir ebenfalls sämtliche im Kontext dieser Dokumente entstandene externe E-Mail-, Fax- und postalische Kommunikation inkl. Adressatenkreis sowie zu den Dokumenten zugehörigen Anschreiben zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 277077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277077/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lilith Wittmann
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann
Bundesverwaltungsamt
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 24.04.2023 Bundesverwaltungsamt 50728 Köln …
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 24.04.2023
Datum
23. Mai 2023 08:45
Status
Warte auf Antwort
Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Az: ZI5-i-161/23 #277077 Berlin, 23.05.2023 Sehr geehrte/r << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihre Anfrage zum Themenkomplex Registermodernisierung nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.04.2023. Aufgrund des Umfangs der zu prüfenden Dokumente und vorzunehmender interner Abstimmungs- und Prüfungsprozesse dauert die Bearbeitung derzeit noch an. Die Verzögerung bitten wir zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesverwaltungsamt
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 24.04.2023 Bundesverwaltungsamt 50728 Köln …
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 24.04.2023
Datum
23. Juni 2023 10:44
Status
Warte auf Antwort
Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Az: ZI5-i-161/23 #277077 Berlin, 23.06.2023 Sehr geehrte/r << Adresse entfernt >>, ich komme zurück auf Ihre Anfrage zum Themenkomplex Registermodernisierung nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.04.2023. Bei der Prüfung der von Ihrer Anfrage umfassten Dokumente wurden auch Dokumente identifiziert, vor deren potenzieller Herausgabe Drittbetroffene nach § 8 Abs. 1 IFG anzuhören sind. Den Drittbetroffenen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats gegeben. Diese Frist läuft derzeit noch, daher dauert die Bearbeitung Ihrer Anfrage noch an. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesverwaltungsamt
ZI5-i-161/23, #277077, hier: Bitte um Begründung oder Einverständnis mit Schwärzung personenbezogener Daten Az: Z…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
ZI5-i-161/23, #277077, hier: Bitte um Begründung oder Einverständnis mit Schwärzung personenbezogener Daten
Datum
29. Juni 2023 14:05
Status
Az: ZI5-i-161/23 #277077 Berlin, 29.06.2023 Sehr geehrte/r << Adresse entfernt >>, wie bereits in meiner Zwischennachricht vom 23.06.2023 kurz erläutert, waren für die Bearbeitung Ihrer Anfrage Drittbetroffene nach § 8 Abs. 1 IFG anzuhören. Ein drittbetroffenes Unternehmen hat sich in der Zwischenzeit grundsätzlich mit der Herausgabe eines vom ihm erstellten Dokuments einverstanden erklärt, jedoch um die Schwärzung personenbezogener Daten (hier Namen) von Mitarbeitenden gebeten. Sind Sie mit der Schwärzung der Namen einverstanden? Anderenfalls müsste ich Sie bitten, Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens zu begründen. Zwar bedürfen Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter im Sinne der §§ 5 und 6 IFG berührt. Sofern die/der Drittbetroffene ihr/sein Einverständnis nicht erteilt hat, die Behörde aber dem Antrag auf Informationszugang ganz oder teilweise stattgeben will, ist der/dem Drittbetroffenen ein entsprechender Bescheid zu erteilen. Die Information darf erst erteilt werden, wenn der Bescheid bestandskräftig ist. Die Information darf ferner erteilt werden, wenn die sofortige Vollziehung des Bescheids angeordnet worden ist und seit der Bekanntgabe der Anordnung an die/den Dritten zwei Wochen verstrichen sind (§ 8 Abs. 2 IFG). Eine Schwärzung der Namen würde das Verfahren also beschleunigen und eine Begründung Ihrerseits obsolet machen. Es steht Ihnen frei, für welche Variante Sie sich entscheiden. Mit freundlichen Grüßen
Lilith Wittmann
AW: ZI5-i-161/23, #277077, hier: Bitte um Begründung oder Einverständnis mit Schwärzung personenbezogener Daten [#…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
AW: ZI5-i-161/23, #277077, hier: Bitte um Begründung oder Einverständnis mit Schwärzung personenbezogener Daten [#277077]
Datum
4. Juli 2023 15:56
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Rückmeldung! Ich bin mit der Schwärzung der personenbezogenen Daten von Mitarbeiter*innen einverstanden, möchte sie allerdings bitten zu Prüfen, ob es möglich ist, zumindest die Organisationseinheiten, in denen die Menschen jeweils tätig sind, offenzulegen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 277077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277077/
Bundesverwaltungsamt
ZI5-i-161/23/#277077 Ihre Anfrage vom 24.04.2023, hier: Zwischennachricht Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Az: Z…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
ZI5-i-161/23/#277077 Ihre Anfrage vom 24.04.2023, hier: Zwischennachricht
Datum
28. Juli 2023 11:13
Status
Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Az: ZI5-i-161/23 #277077 Berlin, 28.07.2023 Sehr geehrte/r << Adresse entfernt >>, auf Grund urlaubs- und krankheitsbedingter Abwesenheiten hat sich die finale Abstimmung mit dem Fachbereich über die herauszugebenden Dokumente leider verzögert und dauert derzeit noch an. Dies bitte ich zu entschuldigen. Damit sich die Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage nicht weiter verzögert, beabsichtige ich einen Teilbescheid mit den herausgabefähigen Dokumenten zu erlassen, sobald mir diese vorliegen, voraussichtlich in der zweiten Augustwoche. In Bezug auf die Dokumente, die auf Grund von Ausnahmegründen nicht herausgegeben werden können, wird voraussichtlich bis Ende August eine Bescheidung erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesverwaltungsamt
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Von
Bundesverwaltungsamt
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Betreff
Datum
25. August 2023 17:39
Status
200,7 KB
Bundesverwaltungsamt
ZI5-i-161/23, Ihre Anfrage vom 24.04.2023, hier: Zwischennachricht Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Az: ZI5-i-16…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
ZI5-i-161/23, Ihre Anfrage vom 24.04.2023, hier: Zwischennachricht
Datum
22. September 2023 16:54
Status
Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Az: ZI5-i-161/23 #277077 Berlin, 22.09.23 Sehr geehrte/r << Adresse entfernt >>, derzeit erreichen das Bundesverwaltungsamt verschiedenste zum Teil sehr umfangreiche Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Mit Bescheid vom 24.08.2023 wurde Ihnen teilweiser Zugang zu den begehrten Informationen gewährt. Die finale Beantwortung Ihrer Anfrage wird sich leider noch ein wenig verzögern. Dies bitten wir zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesverwaltungsamt
Z I 5 - i - 161/23 / #277077, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.04.2023, hier: zweiter Besc…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Z I 5 - i - 161/23 / #277077, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.04.2023, hier: zweiter Bescheid
Datum
11. April 2024 13:31
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
1-bericht-transportprotokolle.pdf
583,3 KB
2-bericht-teilweises-inkrafttreten-regmog.pdf
162,3 KB
3-technische-erprobung-nwr-anforderung-stellungnahme.pdf
140,5 KB
4-technische-erprobung-nwr-stellungnahme.pdf
311,4 KB
5-technische-erprobung-nwr-schreiben-bmi.pdf
535,3 KB
6-technische-erprobung-nwr-bericht-bva.pdf
254,8 KB
anlage2organisationseinheitenherausgebenedokumente.pdf
100,0 KB
anlage3herausgabeabgelehnt.pdf
103,7 KB
zi5-161-23-bescheid2.pdf
248,5 KB
Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Az: Z I 5 - i - 161/23 #277077 Berlin, 11.04.2024 Sehr geehrte/r << Adresse entfernt >>, mit E-Mail vom 24.04.2023 beantragten Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung von verschiedenen Informationen zum Themenkomplex Registermodernisierung. Ihrem Antrag wurde in dem Teilbescheid vom 24.08.2023 teilweise stattgegeben. Auf Grund der teilweise inzwischen abgeschlossen Entscheidungsfindung der Behörde können weitere Dokumente herausgegeben werden. Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt. Für die Details verweise ich auf den Bescheid im Anhang nebst Anlagen. Die lange Bearbeitungsdauer bitten wir zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen