Thesenpapier: Künstliche Intelligenz in den Landstreitkräften

Im Rahmen einer journalistischen Recherche bitte ich Sie mir das Thesenpapier "Künstliche Intelligenz in den Landstreitkräften" zu übersenden. Gern in digitaler Form.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen einer j…
An Amt für Heeresentwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Thesenpapier: Künstliche Intelligenz in den Landstreitkräften [#238775]
Datum
25. Januar 2022 11:46
An
Amt für Heeresentwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen einer journalistischen Recherche bitte ich Sie mir das Thesenpapier "Künstliche Intelligenz in den Landstreitkräften" zu übersenden. Gern in digitaler Form.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238775/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Amt für Heeresentwicklung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage und Ihr Interesse an dem Positionspapier "Kü…
Von
Amt für Heeresentwicklung
Betreff
Antwort: Thesenpapier: Künstliche Intelligenz in den Landstreitkräften [#238775]
Datum
26. Januar 2022 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage und Ihr Interesse an dem Positionspapier "Künstliche Intelligenz in den Landstreitkräften". Anbei übersende ich Ihnen den Link unter dem Sie das Positionspapier direkt herunterladen können, eine Suchanfrage bei Google hätte Sie übrigens zielgerichtet auch dorthin geführt. https://www.bundeswehr.de/de/organisation/heer/aktuelles/kuenstliche-intelligenz-in-den-landstreitkraeften-156226 Bitte beachten Sie vor allem, dass es sich um eine Studienarbeit des Amtes für Heeresentwicklung aus dem Jahr 2019 handelt. Dieses Positionspapier spiegelt nicht die Position des Bundesministeriums der Verteidigung wider und präjudiziert keine Entscheidungen in Bezug auf die gesamtplanerische Verantwortung des Generalinspekteurs der Bundeswehr zur Weiterentwicklung der Bundeswehr. Eine Neuauflage ist nicht erfolgt und auch nicht in Planung. Mit freundlichen Grüßen