ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung"
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG
Guten Tag,
in einer E-Mail an Frau Dassler vom 28. Apr. 2023 argumentierten Sie mit dem "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung", welcher generell einer Veröffentlichung von Protokollen nicht-öffentlicher Sitzungen verhindern würde. Offensichtlichen hat aber bereits ChatGPT (GPT-4 8. Mai 2023) eine ausgewogenere Sicht auf diesen Sachverhalt:
Das Argument "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung" (auch bekannt als Beratungsgeheimnis) bezieht sich auf den Schutz vertraulicher Informationen und Gespräche, die im Rahmen von Beratungsprozessen in öffentlichen Verwaltungen stattfinden. Der rechtliche Hintergrund für diesen Schutz ist in Deutschland im Grundgesetz verankert und wird durch verschiedene Gesetze und Regelungen konkretisiert, wie zum Beispiel das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Das Beratungsgeheimnis dient dazu, eine offene und unvoreingenommene Diskussion zwischen den beteiligten Parteien zu ermöglichen, ohne dass die Sorge besteht, dass die Informationen später an die Öffentlichkeit gelangen könnten. Dies soll den Entscheidungsprozess fördern und die Qualität von Entscheidungen verbessern.
Die Abwägung zwischen dem Schutz der Vertraulichkeit der Beratung und dem Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz und Information ist oft schwierig. Einerseits haben Bürgerinnen und Bürger ein berechtigtes Interesse daran, über die Entscheidungsprozesse und die Grundlagen von Entscheidungen informiert zu werden. Andererseits kann die Offenlegung von Informationen aus vertraulichen Beratungen die Qualität der Entscheidungsfindung beeinträchtigen und unter Umständen den sachlichen und politischen Diskurs stören.
In der Regel wird im Einzelfall geprüft, ob das Interesse der Öffentlichkeit an der Information gegenüber dem Schutz der Vertraulichkeit der Beratung überwiegt. Dabei spielen Faktoren wie die Relevanz der Information für die öffentliche Debatte, der Grad der Vertraulichkeit und der Zeitpunkt der Offenlegung eine Rolle. Hierbei sind auch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und Ausnahmen zu berücksichtigen.
Letztendlich ist die Abwägung zwischen dem Schutz der Vertraulichkeit der Beratung und der Transparenz ein Ausdruck der Balance zwischen demokratischen Grundwerten und der effektiven Funktion von öffentlichen Verwaltungen.
Meine Fragen hierzu:
1.) Nach welchen Maßstaben findet in der Stadt Jena eine Abwägung zwischen ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung" statt?
2.) Welche Anleitungen oder Dienstanweisungen zur richtigen Abwägung stellt die Stadt Jena ihren MitarbeiterInnen zur Verfügung? Sofern vorhanden senden Sie mir diese bitte zu.
3.) Welche Pläne bestehen die Verfahrensweise in den Stadtratsausschüssen an die genau in diesem Punkt geänderte ThürKO anzupassen?
4.) Wie gehen Sie mit der von Frau Dassler erwähnten häufigen Fehlinformation von StadträtInnen um? Wie stellen Sie sicher, dass Fehlinformationen, welche in einer öffentlichen Sitzung relativ einfach und schnell gelöst worden wären, nicht zu nachfolgenden Fehlentscheidungen im Stadtrat und weiteren Schäden am Rechtsstaat und der FDGO führen?
5.) Welche Statistiken über solche Fehlinformationen und den daraus (Intransparenz) entstandenen Mehraufwand und Verzögerungen im Verwaltungsablauf erstellen sie? Wo werden solche Informationen publiziert?
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Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
-
Datum8. Mai 2023
-
10. Juni 2023
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung" [#278367]
- Datum
- 8. Mai 2023 16:19
- An
- Stadt Jena
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- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung" [#278367]
- Datum
- 23. August 2023 20:46
- An
- Stadt Jena
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung"“ [#278367]
- Datum
- 23. August 2023 20:51
- An
- Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 29. August 2023 08:53
- Status
- Warte auf Antwort
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Stadt Jena
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- Ihr Antrag nach dem ThürTG: ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung" [#278367]
- Datum
- 15. September 2023 14:30
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Ihr Antrag nach dem ThürTG: ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung" [#278367]
- Datum
- 15. September 2023 19:30
- An
- Stadt Jena
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Re: Ihr Antrag nach dem ThürTG: ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung" [#278367]
- Datum
- 18. September 2023 11:37
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- AW: Re: Ihr Antrag nach dem ThürTG: ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung" [#278367]
- Datum
- 18. September 2023 16:11
- An
- Stadt Jena
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Re: Fwd: Ihr Antrag nach dem ThürTG: ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung" [#278367]
- Datum
- 19. September 2023 14:40
- Status
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- Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Vermittlung bei Anfrage „ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung"“ [#278367]
- Datum
- 27. September 2023 09:04
- Status
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