ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung"

Anfrage an: Stadt Jena

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Guten Tag,

in einer E-Mail an Frau Dassler vom 28. Apr. 2023 argumentierten Sie mit dem "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung", welcher generell einer Veröffentlichung von Protokollen nicht-öffentlicher Sitzungen verhindern würde. Offensichtlichen hat aber bereits ChatGPT (GPT-4 8. Mai 2023) eine ausgewogenere Sicht auf diesen Sachverhalt:

Das Argument "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung" (auch bekannt als Beratungsgeheimnis) bezieht sich auf den Schutz vertraulicher Informationen und Gespräche, die im Rahmen von Beratungsprozessen in öffentlichen Verwaltungen stattfinden. Der rechtliche Hintergrund für diesen Schutz ist in Deutschland im Grundgesetz verankert und wird durch verschiedene Gesetze und Regelungen konkretisiert, wie zum Beispiel das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Das Beratungsgeheimnis dient dazu, eine offene und unvoreingenommene Diskussion zwischen den beteiligten Parteien zu ermöglichen, ohne dass die Sorge besteht, dass die Informationen später an die Öffentlichkeit gelangen könnten. Dies soll den Entscheidungsprozess fördern und die Qualität von Entscheidungen verbessern.

Die Abwägung zwischen dem Schutz der Vertraulichkeit der Beratung und dem Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz und Information ist oft schwierig. Einerseits haben Bürgerinnen und Bürger ein berechtigtes Interesse daran, über die Entscheidungsprozesse und die Grundlagen von Entscheidungen informiert zu werden. Andererseits kann die Offenlegung von Informationen aus vertraulichen Beratungen die Qualität der Entscheidungsfindung beeinträchtigen und unter Umständen den sachlichen und politischen Diskurs stören.

In der Regel wird im Einzelfall geprüft, ob das Interesse der Öffentlichkeit an der Information gegenüber dem Schutz der Vertraulichkeit der Beratung überwiegt. Dabei spielen Faktoren wie die Relevanz der Information für die öffentliche Debatte, der Grad der Vertraulichkeit und der Zeitpunkt der Offenlegung eine Rolle. Hierbei sind auch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und Ausnahmen zu berücksichtigen.

Letztendlich ist die Abwägung zwischen dem Schutz der Vertraulichkeit der Beratung und der Transparenz ein Ausdruck der Balance zwischen demokratischen Grundwerten und der effektiven Funktion von öffentlichen Verwaltungen.

Meine Fragen hierzu:

1.) Nach welchen Maßstaben findet in der Stadt Jena eine Abwägung zwischen ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung" statt?

2.) Welche Anleitungen oder Dienstanweisungen zur richtigen Abwägung stellt die Stadt Jena ihren MitarbeiterInnen zur Verfügung? Sofern vorhanden senden Sie mir diese bitte zu.

3.) Welche Pläne bestehen die Verfahrensweise in den Stadtratsausschüssen an die genau in diesem Punkt geänderte ThürKO anzupassen?

4.) Wie gehen Sie mit der von Frau Dassler erwähnten häufigen Fehlinformation von StadträtInnen um? Wie stellen Sie sicher, dass Fehlinformationen, welche in einer öffentlichen Sitzung relativ einfach und schnell gelöst worden wären, nicht zu nachfolgenden Fehlentscheidungen im Stadtrat und weiteren Schäden am Rechtsstaat und der FDGO führen?

5.) Welche Statistiken über solche Fehlinformationen und den daraus (Intransparenz) entstandenen Mehraufwand und Verzögerungen im Verwaltungsablauf erstellen sie? Wo werden solche Informationen publiziert?

-----------------------

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Mai 2023
  • Frist
    10. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, in einer E-Mail an [geschwärzt] vom 28. Apr. 2023 argumentierten …
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung" [#278367]
Datum
8. Mai 2023 16:19
An
Stadt Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, in einer E-Mail an [geschwärzt] vom 28. Apr. 2023 argumentierten Sie mit dem "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung", welcher generell einer Veröffentlichung von Protokollen nicht-öffentlicher Sitzungen verhindern würde. Offensichtlichen hat aber bereits ChatGPT (GPT-4 8. Mai 2023) eine ausgewogenere Sicht auf diesen Sachverhalt: Das Argument "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung" (auch bekannt als Beratungsgeheimnis) bezieht sich auf den Schutz vertraulicher Informationen und Gespräche, die im Rahmen von Beratungsprozessen in öffentlichen Verwaltungen stattfinden. Der rechtliche Hintergrund für diesen Schutz ist in Deutschland im Grundgesetz verankert und wird durch verschiedene Gesetze und Regelungen konkretisiert, wie zum Beispiel das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das Beratungsgeheimnis dient dazu, eine offene und unvoreingenommene Diskussion zwischen den beteiligten Parteien zu ermöglichen, ohne dass die Sorge besteht, dass die Informationen später an die Öffentlichkeit gelangen könnten. Dies soll den Entscheidungsprozess fördern und die Qualität von Entscheidungen verbessern. Die Abwägung zwischen dem Schutz der Vertraulichkeit der Beratung und dem Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz und Information ist oft schwierig. Einerseits haben Bürgerinnen und Bürger ein berechtigtes Interesse daran, über die Entscheidungsprozesse und die Grundlagen von Entscheidungen informiert zu werden. Andererseits kann die Offenlegung von Informationen aus vertraulichen Beratungen die Qualität der Entscheidungsfindung beeinträchtigen und unter Umständen den sachlichen und politischen Diskurs stören. In der Regel wird im Einzelfall geprüft, ob das Interesse der Öffentlichkeit an der Information gegenüber dem Schutz der Vertraulichkeit der Beratung überwiegt. Dabei spielen Faktoren wie die Relevanz der Information für die öffentliche Debatte, der Grad der Vertraulichkeit und der Zeitpunkt der Offenlegung eine Rolle. Hierbei sind auch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und Ausnahmen zu berücksichtigen. Letztendlich ist die Abwägung zwischen dem Schutz der Vertraulichkeit der Beratung und der Transparenz ein Ausdruck der Balance zwischen demokratischen Grundwerten und der effektiven Funktion von öffentlichen Verwaltungen. Meine Fragen hierzu: 1.) Nach welchen Maßstaben findet in der Stadt Jena eine Abwägung zwischen ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung" statt? 2.) Welche Anleitungen oder Dienstanweisungen zur richtigen Abwägung stellt die Stadt Jena ihren MitarbeiterInnen zur Verfügung? Sofern vorhanden senden Sie mir diese bitte zu. 3.) Welche Pläne bestehen die Verfahrensweise in den Stadtratsausschüssen an die genau in diesem Punkt geänderte ThürKO anzupassen? 4.) Wie gehen Sie mit der von [geschwärzt] erwähnten häufigen Fehlinformation von StadträtInnen um? Wie stellen Sie sicher, dass Fehlinformationen, welche in einer öffentlichen Sitzung relativ einfach und schnell gelöst worden wären, nicht zu nachfolgenden Fehlentscheidungen im Stadtrat und weiteren Schäden am Rechtsstaat und der FDGO führen? 5.) Welche Statistiken über solche Fehlinformationen und den daraus (Intransparenz) entstandenen Mehraufwand und Verzögerungen im Verwaltungsablauf erstellen sie? Wo werden solche Informationen publiziert? ----------------------- Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 278367 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung"“ vo…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung" [#278367]
Datum
23. August 2023 20:46
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung"“ vom 08.05.2023 (#278367) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 75 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thüringen (ThürTG, UI…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung"“ [#278367]
Datum
23. August 2023 20:51
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thüringen (ThürTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/278367/ Diese Anfrage wurde bislang scheinbar gar nicht bearbeitet. Gleichzeitig scheint die Stadtverwaltung Geschäftspartner von Frau Dassler unter Druck zu setzen ihr mitzuteilen doch bitte von einer Kooperation bzgl. des Thüringer Transparenzgesetzes und meiner Person abzusehen. Einschüchterungsversuche und sozialer Druck gehört wohl nicht in den Werkzeugkasten eines rechtsstaatlichen Stadtverwaltung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde gerne nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 278367.pdf Anfragenr: 278367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278367/
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Stadt Jena
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen in der o.g. Anfrage genannte "E-Mail an Frau Dassler v…
Von
Stadt Jena
Betreff
Ihr Antrag nach dem ThürTG: ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung" [#278367]
Datum
15. September 2023 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen in der o.g. Anfrage genannte "E-Mail an Frau Dassler vom 28. Apr. 2023" ist mir nicht bekannt. Dem Zusammenhang glaube ich aber entnehmen zu können, dass es um die Veröffentlichung von Protokollen nicht-öffentlicher Sitzungen des Stadtrates geht. Dies unterliegt den Regelungen der Thüringer Kommunalordnung. Diese sieht in § 42 Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 Satz 2 vor, dass die Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen erst dann zugänglich sind, wenn der Stadtrat durch Beschluss entschieden hat, dass die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Wie Sie zu Recht feststellen, ist es immer eine Entscheidung im Einzelfall, ob das Interesse der Öffentlichkeit an der Information gegenüber dem Schutz der Vertraulichkeit der Beratung überwiegt. Diese durch die §§ 12 - 14 ThürTG vorgegebene Verfahrensweise entzieht sich bereits denklogisch einer pauschalen Festlegung in "Anleitungen oder Dienstanweisungen" o.ä. Zur Frage 3 verweise ich auf die geänderte Geschäftsordnung des Stadtrates und seiner Ausschüsse, die in § 37 Abs. 2 eine Regelung zur Umsetzung des § 43 Abs. 1 ThürKO enthält. Die Geschäftsordnung ist über die städtische Internetseite abrufbar. Zu den Fragen 4 und 5 kann ich Ihnen nur mitteilen, dass - meiner Kenntnis nach - alle Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung Jena alles dafür tun, Fehlinformationen - an wen auch immer - auszuschließen.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, "Diese sieht in § 42 Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 Satz 2 vor, dass die Niederschri…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem ThürTG: ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung" [#278367]
Datum
15. September 2023 19:30
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, "Diese sieht in § 42 Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 Satz 2 vor, dass die Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen erst dann zugänglich sind, wenn der Stadtrat durch Beschluss entschieden hat, dass die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind." bitte senden Sie mir eine Liste aller Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen zu welche in den letzten 3 Jahren nachträglich veröffentlicht wurden. Wo finden wir eine laufend aktualisierte Liste? Wann ist es ein Tagsordnungspunkt im Stadtrat gewesen den Status alter Niederschriften zu überprüfen und einige gegebenenfalls zu veröffentlichen? "Wie Sie zu Recht feststellen, ist es immer eine Entscheidung im Einzelfall, ob das Interesse der Öffentlichkeit an der Information gegenüber dem Schutz der Vertraulichkeit der Beratung überwiegt. Diese durch die §§ 12 - 14 ThürTG vorgegebene Verfahrensweise entzieht sich bereits denklogisch einer pauschalen Festlegung in "Anleitungen oder Dienstanweisungen" o.ä." Dies scheint mir eine rechte Ausrede zu sein. Wir kennen eine seitenlange Dienstanweisung wie mit "Studien im Auftrag der Stadt" umzugehen sei, um sie in der Regel trotz eines anderslautenden Stadtratsbeschlusses doch nicht veröffentlichen zu müssen. Ohne solche Dienstanweisungen passiert in der öffentlichen Verwaltung in der Regel rein gar nichts, da ansonsten der illegalen Vorteilsgewährung Tür & Tor geöffnet wäre. Wollen Sie bei Ihrer Ausführung bleiben, dass all diese Entscheidungen absichtlich _nicht nachträglich überprüfbar" sind? Dies wäre ja ein wichtiges Indiz für gelebte Korruption in der Stadtverwaltung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278367/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Jena
Sehr << Antragsteller:in >> leider war meine Antwort offenbar missverständlich, so dass ich meine Ant…
Von
Stadt Jena
Betreff
Re: Ihr Antrag nach dem ThürTG: ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung" [#278367]
Datum
18. September 2023 11:37
Status
Sehr << Antragsteller:in >> leider war meine Antwort offenbar missverständlich, so dass ich meine Antworten zum besseren Verständnis präzisere: 1. Der Stadtrat der Stadt Jena hat in nicht-öffentlicher Sitzung am 25.02.2015  beschlossen: 001 Die in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 1. Nr. 14/0021-BV „Ehrensold für Frau Marianne Scholz, Ortsteilbürgermeisterin Wöllnitz a. D.“; 2. Nr. 14/0169-BV „Ehrensold für Herrn Fridtjof Dossin, Ortsteilbürgermeister Jenaßrießnitz/Wogau a. D.“ 3. Beschluss Nr. 13/2335-BV „Bestellung des stellvertretenden Werkleiters für den städtischen Eigenbetrieb Kommunalservice Jena“ 4. Beschluss Nr. 14/2519-BV „Aufhebung Stadtratsbeschluss „Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung Eichplatz“ werden veröffentlicht. 002 Die in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 1. Beschluss Nr. 13/2182-BV „Bestellung Werkleiter Eigenbetrieb KIJ“, 2. Beschluss Nr. 14/2564-BV „Bestellung des stellvertretenden Leiters des Eigenbetriebes Kommunale Immobilien Jena (KIJ)“ und 3. Beschluss Nr. 14/0183-BV „Bestellung der stellvertretenden Werkleiterin des Eigenbetriebes Kommunalservice Jena (KSJ)“ werden ohne die der Beschlussvorlage beigefügten Anlagen veröffentlicht. 003 Die in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 1. Nr. 13/1985-BV „Vergabe von Planungsleistungen Umfeld Eichplatz“, 2. Nr. 13/2126-BV „Ergänzende Ausstattung der Staatlichen Grundschule Schule am Rautal“ 3. Nr. 13/2134-BV „Ausstattung des Staatlichen Gymnasiums „Otto Schott“ sowie der Staatlichen Gemeinschaftsschule, Karl-Marx-Allee 7, 07747 Jena“ 4. Nr. 13/2342-BV „Vergabe Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Jena“ 5. Nr. 14/0009-BV „Ergänzende Ausstattung mit Mobiliar – Staatliche Grundschule „Nordschule“, Dornburger Straße 31, 07743“ 6. Nr. 14/0178-BV: Vergabe Tanklöschfahrzeug TLF 4000 werden ohne die Begründung sowie die der Beschlussvorlage beigefügten Anlagen veröffentlicht. Der Stadtrat der Stadt Jena hat in nicht-öffentlicher Sitzung am 27.02.2013  beschlossen: *001* Der in nicht-öffentlicher Sitzung gefasste Beschluss Nr. 12/1819-BV „Ehrenbürgerwürde für Dr. Franz-Ferdinand von Falkenhausen“ wird veröffentlicht. *002* Die in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 1. Beschluss Nr. 13/1953-BV „Bestellung des stellvertretenden Leiters des Eigenbetriebes Kommunale Immobilien Jena (KIJ)“ 2. Beschluss Nr. 12/1750-BV „Bestellung Werkleiter Eigenbetrieb Kommunale Immobilien Jena“ 3. Beschluss Nr. 12/1675-BV „Bestellung eines Geschäftsführers der Stadtwerke Jena GmbH“ werden ohne die der Beschlussvorlage beigefügten Anlagen veröffentlicht. Der Stadtrat der Stadt Jena hat in nicht-öffentlicher Sitzung am 25.04.2012  beschlossen, die in er Anlage aufgeführten Beschlüsse aus den Jahren 2009 - 2012 zu veröffentlichen. Weitere Beschlüsse sind mir nicht bekannt. 2. Da mit dem Inkrafttreten des ThürTG zum 01.01.2020 in den §§ 12-14 eine Prüfungsreihenfolge detailliert vorgeben wird, wurde bislang keine Anleitung/Dienstanweisung dazu erstellt. Ihre Ansicht, dass dies der Korruption Vorschub leistet, teile ich nicht. Die von Ihnen genannte Dienstanweisung zur Veröffentlichung von Studien im Auftrag der Stadt wurde am 06.09.2016 erlassen, also vor den oben genannten Regelungen. Der Erlass beruhte auf einem Beschluss des Stadtrat vom 25.02.2015 (Vorlage Nr. 14/0219-BV). Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, man kann also zusammenfassend sagen, dass sich die Stadtverwaltung seit Jahren nicht an die Einhaltung…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Ihr Antrag nach dem ThürTG: ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung" [#278367]
Datum
18. September 2023 16:11
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, man kann also zusammenfassend sagen, dass sich die Stadtverwaltung seit Jahren nicht an die Einhaltung von Rechts hält und den Stadtrat dies ebenfalls nicht interessiert? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278367/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Jena
Sehr << Antragsteller:in >> nein, dies ist keine zutreffende Zusammenfassung der Informationen, die i…
Von
Stadt Jena
Betreff
Re: Fwd: Ihr Antrag nach dem ThürTG: ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung" [#278367]
Datum
19. September 2023 14:40
Status
Sehr << Antragsteller:in >> nein, dies ist keine zutreffende Zusammenfassung der Informationen, die ich Ihnen auf Ihre Anfrage hin übermittelt habe. Vielleicht sollten wir das persönliche Gespräch suchen, um die offenbar bestehenden Unklarheiten/Unstimmigkeiten zu erörtern. Sie können mich dazu gerne anrufen. Leider bin ich vom 21.09.2023 bis einschließlich 04.10.2023 dienstlich nicht zu erreichen. Ab dem 05.10.2023 stehe ich für ein Gespräch gerne zur Verfügung. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Göhring. Mi…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „ThürTG vs. "Schutz der Vertraulichkeit der Beratung"“ [#278367]
Datum
27. September 2023 09:04
Status
Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Göhring. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente