ThürGastG: Anzeigen wegen Diskriminierung

Anfrage an: Stadt Jena

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte stellen Sie mir folgende Informationen bereit:

1. Wie viele Anzeigen nach § 10 Abs. 1 Ziff. 12 ThürGastG sind seit der Einführung am 01.11.2017 bei der Stadt Jena eingegangen?

2. Falls es Anzeigen gab, schlüsseln Sie mir bitte für die einzelnen Fälle auf:
- Wann der angezeigte Vorfall stattgefunden hat.
- Wann die Anzeige eingegangen ist.
- Um welche Art von Gaststätte es sich handelt (Diskothek, Bar, Restaurant, etc.).
- Welche Art der Diskriminierung angezeigt wurde (Diskriminierung nach Religion und/oder nach ethnischer Herkunft).
- Wie der Stand des dazugehörigen Verfahrens ist.
- Falls das Verfahren abgeschlossen ist, mit welchem Ergebnis es geschlossen wurde.

3. Werden Kontrollen zur Durchsetzung des § 10 Abs. 1 Ziff. 12 ThürGastG durchgeführt? Wenn ja, wie häufig finden diese statt?
Falls keine Kontrollen durchgeführt werden, möchte ich fragen, warum nicht.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG).

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich möchte Sie um eine Antwort per E-Mail und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte stellen Sie mir folgende Informationen bereit: 1. Wie viele Anzeigen nach § 1…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ThürGastG: Anzeigen wegen Diskriminierung [#174888]
Datum
21. Januar 2020 17:28
An
Stadt Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte stellen Sie mir folgende Informationen bereit: 1. Wie viele Anzeigen nach § 10 Abs. 1 Ziff. 12 ThürGastG sind seit der Einführung am 01.11.2017 bei der Stadt Jena eingegangen? 2. Falls es Anzeigen gab, schlüsseln Sie mir bitte für die einzelnen Fälle auf: - Wann der angezeigte Vorfall stattgefunden hat. - Wann die Anzeige eingegangen ist. - Um welche Art von Gaststätte es sich handelt (Diskothek, Bar, Restaurant, etc.). - Welche Art der Diskriminierung angezeigt wurde (Diskriminierung nach Religion und/oder nach ethnischer Herkunft). - Wie der Stand des dazugehörigen Verfahrens ist. - Falls das Verfahren abgeschlossen ist, mit welchem Ergebnis es geschlossen wurde. 3. Werden Kontrollen zur Durchsetzung des § 10 Abs. 1 Ziff. 12 ThürGastG durchgeführt? Wenn ja, wie häufig finden diese statt? Falls keine Kontrollen durchgeführt werden, möchte ich fragen, warum nicht. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG). Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich möchte Sie um eine Antwort per E-Mail und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174888 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ThürGastG: Anzeigen wegen Diskriminierung“ vom 2…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ThürGastG: Anzeigen wegen Diskriminierung [#174888]
Datum
26. Februar 2020 18:40
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ThürGastG: Anzeigen wegen Diskriminierung“ vom 21.01.2020 (#174888) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174888 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Jena
Sehr geehrteAntragsteller/in  vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters und…
Von
Stadt Jena
Betreff
Re: ThürGastG: Anzeigen wegen Diskriminierung [#174888]
Datum
12. März 2020 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in  vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters und in Abstimmung mit dem Fachdienst Recht hiermit beantworte. *1. *Seit der Einführung am 01.11.2017 sind in der Stadt Jena keine Anzeigen nach § 10 Abs. 1 Ziff. 12 ThürGastG eingegangen. *2. *Eine Antwort entfällt mangels Anzeigen. *3.* In Gaststätten besitzt der jeweilige Betreiber das Hausrecht. Davon ist u.a. sein Recht umfasst, zu bestimmen, welche Personen sein Etablissement betreten dürfen. Er unterliegt dabei keiner Pflicht, einen Bewirtungsvertrag abzuschließen. Allerdings bestimmt § 19 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), dass Benachteiligungen u.a. aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft bei der Begründung, Durchführung und Beendigung von Schuldverhältnissen unzulässig sind. Diesen Grundsatz hat der Gastwirt zu beachten. Diskriminierende, fremdenfeindliche Verhaltensweisen bei Ausübung des Hausrechts gastronomischer Einrichtungen sind gänzlich inakzeptabel. Etwaige Verstöße gegen das Thüringer Gaststättengesetz werden bei Bekanntwerden von der Stadt Jena konsequent verfolgt und geahndet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Ich möchte kurz nachhaken, weil die Frage noch nicht beantwo…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: ThürGastG: Anzeigen wegen Diskriminierung [#174888]
Datum
12. März 2020 10:07
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Ich möchte kurz nachhaken, weil die Frage noch nicht beantwortet wurde: Führt die Stadt Jena Kontrollen zur Durchsetzung des § 10 Abs. 1 Ziff. 12 ThürGastG durch? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174888 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Jena
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben auch diese Frage beantwortet: "Etwaige Verstöße gegen das Thüringer G…
Von
Stadt Jena
Betreff
Re: ThürGastG: Anzeigen wegen Diskriminierung [#174888]
Datum
12. März 2020 13:25
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben auch diese Frage beantwortet: "Etwaige Verstöße gegen das Thüringer Gaststättengesetz werden bei Bekanntwerden von der Stadt Jena konsequent verfolgt und geahndet." Mit freundlichen Grüßen