ThürGastG: Anzeigen wegen Diskriminierung

Anfrage an: Stadt Weimar

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte stellen Sie mir folgende Informationen bereit:

1. Wie viele Anzeigen nach § 10 Abs. 1 Ziff. 12 ThürGastG sind seit der Einführung am 01.11.2017 bei der Stadt Weimar eingegangen?

2. Falls es Anzeigen gab, schlüsseln Sie mir bitte für die einzelnen Fälle auf:
- Wann der angezeigte Vorfall stattgefunden hat.
- Wann die Anzeige eingegangen ist.
- Um welche Art von Gaststätte es sich handelt (Diskothek, Bar, Restaurant, etc.).
- Welche Art der Diskriminierung angezeigt wurde (Diskriminierung nach Religion und/oder nach ethnischer Herkunft).
- Wie der Stand des dazugehörigen Verfahrens ist.
- Falls das Verfahren abgeschlossen ist, mit welchem Ergebnis es geschlossen wurde.

3. Werden Kontrollen zur Durchsetzung des § 10 Abs. 1 Ziff. 12 ThürGastG durchgeführt? Wenn ja, wie häufig finden diese statt?
Falls keine Kontrollen durchgeführt werden, möchte ich fragen, warum nicht.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG).

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich möchte Sie um eine Antwort per E-Mail und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
  • Kosten dieser Information:
    32,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte stellen Sie mir folgende Informationen bereit: 1. Wie viele Anzeigen nach § 1…
An Stadt Weimar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ThürGastG: Anzeigen wegen Diskriminierung [#174884]
Datum
21. Januar 2020 17:18
An
Stadt Weimar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte stellen Sie mir folgende Informationen bereit: 1. Wie viele Anzeigen nach § 10 Abs. 1 Ziff. 12 ThürGastG sind seit der Einführung am 01.11.2017 bei der Stadt Weimar eingegangen? 2. Falls es Anzeigen gab, schlüsseln Sie mir bitte für die einzelnen Fälle auf: - Wann der angezeigte Vorfall stattgefunden hat. - Wann die Anzeige eingegangen ist. - Um welche Art von Gaststätte es sich handelt (Diskothek, Bar, Restaurant, etc.). - Welche Art der Diskriminierung angezeigt wurde (Diskriminierung nach Religion und/oder nach ethnischer Herkunft). - Wie der Stand des dazugehörigen Verfahrens ist. - Falls das Verfahren abgeschlossen ist, mit welchem Ergebnis es geschlossen wurde. 3. Werden Kontrollen zur Durchsetzung des § 10 Abs. 1 Ziff. 12 ThürGastG durchgeführt? Wenn ja, wie häufig finden diese statt? Falls keine Kontrollen durchgeführt werden, möchte ich fragen, warum nicht. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG). Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich möchte Sie um eine Antwort per E-Mail und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174884 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ThürGastG: Anzeigen wegen Diskriminierung“ vom 2…
An Stadt Weimar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ThürGastG: Anzeigen wegen Diskriminierung [#174884]
Datum
27. Februar 2020 10:58
An
Stadt Weimar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ThürGastG: Anzeigen wegen Diskriminierung“ vom 21.01.2020 (#174884) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174884 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Weimar
Sehr geehrteAntragsteller/in leider erreichte Ihre E-Mail die Stadtverwaltung Weimar erst am 27.02.2020, der Eing…
Von
Stadt Weimar
Betreff
AW: ThürGastG: Anzeigen wegen Diskriminierung [#174884]
Datum
6. März 2020 07:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in leider erreichte Ihre E-Mail die Stadtverwaltung Weimar erst am 27.02.2020, der Eingang Ihrer ursprünglichen Anfrage vom 21.01.2020 konnte leider nicht nachgewiesen werden, die Recherche im Haus blieb erfolglos. Daher bitte ich den Terminverzug zu entschuldigen. Die Gewerbebehörde ist die zuständige Stelle für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage. Diese Anfrage wird behandelt nach dem Thüringer Transparenzgesetz, konkret nach dem 3. Abschnitt (Informationszugang auf Antrag) i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 2. Grundsätzlich können die von Ihnen angefragten Informationen unter Beachtung der §§ 12 - 14 Thüringer Transparenzgesetz bereitgestellt werden, der Auskunftsbescheid ergeht jedoch kostenpflichtig, die Gebühr wird ca. 32,00 € betragen. Bitte informieren Sie mich, ob Sie in Kenntnis der Kostenpflicht an der Ausfertigung der Auskunft interessiert sind. Erst nach Ihrer Rückmeldung wird der Bescheid Ihrem Anliegen entsprechend ausgefertigt. Sollte ich von Ihnen bis zum 20.03.2020 nichts hören, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin überrascht, dass die Anfrage Geld kostet. Einerseits weil andere Thüringer S…
An Stadt Weimar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ThürGastG: Anzeigen wegen Diskriminierung [#174884]
Datum
19. März 2020 11:31
An
Stadt Weimar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin überrascht, dass die Anfrage Geld kostet. Einerseits weil andere Thüringer Städte wie Jena, Schmalkalden, Gera und Erfurt die gleiche Anfrage kostenlos bearbeitet haben. Andererseits weil mir die Stadt Weimar vor 1 1/2 Jahren eine fast gleich lautende Anfrage noch kostenfrei beantwortet hat. Macht es einen Unterschied, wenn ich die Anfrage als Journalist stelle? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174884 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Weimar
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezugnehmend auf die unten beigefügte Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: 1) Sei…
Von
Stadt Weimar
Betreff
AW: ThürGastG: Anzeigen wegen Diskriminierung [#174884]
Datum
30. April 2020 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezugnehmend auf die unten beigefügte Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: 1) Seit der Änderung des § 10 Abs. 1 ThürGastG (Einführung der Ziff. 12) zum 01.11.2017 gab es bei der Gewerbebehörde der Stadt Weimar 1 Anzeige nach § 10 Abs. 1 Ziff. 12 ThürGastG. 2) Die Anzeige zu diesem Vorfall ging bei der Stadtverwaltung Weimar im Februar 2020 ein und befindet sich in Bearbeitung. Es handelt sich hierbei um einen Vorfall aus Dezember 2019 mit dem Vorwurf, aufgrund der Hautfarbe/Ethnie keinen Zugang zu einer Tanzveranstaltung bekommen zu haben. 3) Ein Gastwirt besitzt in seiner Gaststätte das Hausrecht. Das bedeutet u. a., er kann bestimmen, welcher Gast das Restaurant betreten darf. Es besteht für ihn keine Pflicht, einen Bewirtungsvertrag abzuschließen. Jedoch sind dem Gastwirt Grenzen gesetzt: gemäß § 19 Absatz 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft bei einem Vertragsabschluss verboten. Die Stadt Weimar versteht sich als offene Stadt für Bewohner und Gäste, egal welchen Alters, welcher Herkunft oder Religionszugehörigkeit. Bisher gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass diese allgemeinen Gleichheitsgrundsätze nicht beachtet werden. Da mit dem o. g. Vorfall erstmals ein Vorwurf nach § 10 Abs. 1 Ziffer 12 ThürGastG an unsere Behörde herangetragen wurde, gab es bislang keine Veranlassung, dies schwerpunktmäßig zu kontrollieren. Würden im Zuge der allgemein stattfindenden Kontrollen Auffälligkeiten festgestellt, dann würden diese zur Anzeige gebracht werden. Zu Ihrer Anfrage zu den Kosten muss auf den § 15 Thüringer Transparenzgesetz verwiesen werden, nach welchem in Abs. 1 für öffentliche Leistungen nach dem dritten Abschnitt Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben sind. Ihre Anfrage 2018 wurde über die offiziellen Kanäle der Pressearbeit innerhalb der Stadtverwaltung an die Gewerbebehörde gestellt. Dass Zuarbeiten an unsere eigene Pressestelle kostenfrei erfolgen, sollte nachvollziehbar sein. Ihre aktuelle Anfrage erfolgte durch Sie jedoch über eine Informationsplattform, welcher sich jede Person bedienen kann. Aufgrund der aktuellen Situation und dem damit verbundenen Interesse, das Verfahren in dieser Angelegenheit zu verkürzen, wird ausnahmsweise auf die Erhebung von Gebühren verzichtet. Auf Grund der aktuellen Situation wird gebeten, auf persönliche Vorsprachen zu verzichten. Unterlagen können Sie gern per Post, per Fax oder per Mail einreichen. Sie erreichen die Gewerbebehörde auch telefonisch. Mit freundlichen Grüßen