Thüringer E-Government-Kongress und Transparenzgesetz

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großen Bedauern musste ich feststellen, dass der Thüringer CIO Hartmut Schubert auch dieses Jahr an einem intransparenten und bürgerInnenfeindlichen E-Government-Kongress festhalten will.

Angesichts der Tatsache, dass der Kongress allen Besuchern mit wirtschaftlichen Interessen offensteht erbitte ich doch eine genaue Aufklärung darüber warum BürgerInnen durch hohe Teilnahmegebühren von einer Teilnahme abgeschreckt werden sollten, wie dies mit dem Thüringer Transparenzgesetz vereinbar ist und, ob ein CIO einen öffentlichen Kongress einfach so auf Twitter zu einem "Arbeitstreffen der Thüringer Verwaltungen" umetikettieren darf, um mit Vertretern der Wirtschaft alleine sein zu können.

Aus § 1 Gesetzeszweck entnehme ich "(1) Leitlinie für das Handeln der Verwaltung ist die Öffentlichkeit, nach der Informationen grundsätzlich offen und transparent jedem zugänglich sind." Was könnte da weniger zu dieser Anforderung passen als ein öffentlicher Kongress? Ich bitte sie daher mir alle notwendigen Informationen für eine frei Teilnahme für sämtliche Veranstaltungen im Rahmen des E-Government-Kongress zuzusenden. Das ich hier primär als ehrenamtlicher Vertreter der Thüringer BürgerInnen agiere können sie gerne bei der Stadt Jena, Verwaltungsgericht Gera, der Grünen Landtagsfraktion, dem Thüringer Landtag, dem TLfDI erfragen und hier auf der Plattform Frag-den-Staat nachvollziehen. Auch in ihren eigenen Akten zum letzten Kongress werden sie mich finden. Vor Ort war ich der mit den vielen kritischen Fragen ;)

Ferner wäre eine öffentliche Einladung aller digitalaffiner BürgerInnen zum Kongress durch den CIO auf Twitter und anderen digitalen Plattformen inkl. einer Entschuldigung geboten.

Falls sie bei ihrer Interpretation des ThürTG bleiben wollen, so bitte ich sie mir dies bereits vor Ablauf der normalen Fristen mitzuteilen, damit ich noch rechtzeitig Rechtsmittel einlegen kann. Da das ThürTG keine Form für Transparenzanfragen vorsieht bitte ich sie auch bereits meinen ersten Tweet ( https://twitter.com/OffenesThuer/status/1523237402248105984 ) vom 8. Mai 2022 als Eröffnung des Verwaltungsvorgangs zu werten, immerhin nutzt der CIO Twitter ja für amtliche Informationen, ein Hinweis, dass dies alles nur sein privater Zeitvertreib wäre ist nicht erkennbar.

Im vorliegenden Fall nutzen sie (Teilnahme-)Gebühren zur Abschreckung der BürgerInnen vor einer Teilnahme an einem öffentlichen Kongress. Ähnliche Kritik gibt es immer wieder an den Gebühren innerhalb des ThürTGs. Welche Informationen liegen ihnen vor in wie weit transparenzpflichtige Stellen in Thüringen diese Gebühren gezielt zur Vermeidung einer Auskunftspflicht genutzt werden. Wie viele Anfragen wurden in ihrem Hause bislang nach Nennung einer Gebühr zurückgezogen? Wie haben sie in diesen Fällen die Gebühren begründet?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2022
  • Frist
    11. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mit großen Bedauern musste ich feststellen, d…
An Thüringer Finanzministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Thüringer E-Government-Kongress und Transparenzgesetz [#248610]
Datum
9. Mai 2022 16:18
An
Thüringer Finanzministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mit großen Bedauern musste ich feststellen, dass der Thüringer CIO Hartmut Schubert auch dieses Jahr an einem intransparenten und bürgerInnenfeindlichen E-Government-Kongress festhalten will. Angesichts der Tatsache, dass der Kongress allen Besuchern mit wirtschaftlichen Interessen offensteht erbitte ich doch eine genaue Aufklärung darüber warum BürgerInnen durch hohe Teilnahmegebühren von einer Teilnahme abgeschreckt werden sollten, wie dies mit dem Thüringer Transparenzgesetz vereinbar ist und, ob ein CIO einen öffentlichen Kongress einfach so auf Twitter zu einem "Arbeitstreffen der Thüringer Verwaltungen" umetikettieren darf, um mit Vertretern der Wirtschaft alleine sein zu können. Aus § 1 Gesetzeszweck entnehme ich "(1) Leitlinie für das Handeln der Verwaltung ist die Öffentlichkeit, nach der Informationen grundsätzlich offen und transparent jedem zugänglich sind." Was könnte da weniger zu dieser Anforderung passen als ein öffentlicher Kongress? Ich bitte sie daher mir alle notwendigen Informationen für eine frei Teilnahme für sämtliche Veranstaltungen im Rahmen des E-Government-Kongress zuzusenden. Das ich hier primär als ehrenamtlicher Vertreter der Thüringer BürgerInnen agiere können sie gerne bei der Stadt Jena, Verwaltungsgericht Gera, der Grünen Landtagsfraktion, dem Thüringer Landtag, dem TLfDI erfragen und hier auf der Plattform Frag-den-Staat nachvollziehen. Auch in ihren eigenen Akten zum letzten Kongress werden sie mich finden. Vor Ort war ich der mit den vielen kritischen Fragen ;) Ferner wäre eine öffentliche Einladung aller digitalaffiner BürgerInnen zum Kongress durch den CIO auf Twitter und anderen digitalen Plattformen inkl. einer Entschuldigung geboten. Falls sie bei ihrer Interpretation des ThürTG bleiben wollen, so bitte ich sie mir dies bereits vor Ablauf der normalen Fristen mitzuteilen, damit ich noch rechtzeitig Rechtsmittel einlegen kann. Da das ThürTG keine Form für Transparenzanfragen vorsieht bitte ich sie auch bereits meinen ersten Tweet ( https://twitter.com/OffenesThuer/status/1523237402248105984 ) vom 8. Mai 2022 als Eröffnung des Verwaltungsvorgangs zu werten, immerhin nutzt der CIO Twitter ja für amtliche Informationen, ein Hinweis, dass dies alles nur sein privater Zeitvertreib wäre ist nicht erkennbar. Im vorliegenden Fall nutzen sie (Teilnahme-)Gebühren zur Abschreckung der BürgerInnen vor einer Teilnahme an einem öffentlichen Kongress. Ähnliche Kritik gibt es immer wieder an den Gebühren innerhalb des ThürTGs. Welche Informationen liegen ihnen vor in wie weit transparenzpflichtige Stellen in Thüringen diese Gebühren gezielt zur Vermeidung einer Auskunftspflicht genutzt werden. Wie viele Anfragen wurden in ihrem Hause bislang nach Nennung einer Gebühr zurückgezogen? Wie haben sie in diesen Fällen die Gebühren begründet? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248610/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Finanzministerium
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen unser Antwortschreiben vom 3. Juni 2022…
Von
Thüringer Finanzministerium
Betreff
Thüringer E-Government-Kongress und Transparenzgesetz [#248610]
Datum
8. Juni 2022 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen unser Antwortschreiben vom 3. Juni 2022. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze T…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Thüringer E-Government-Kongress und Transparenzgesetz“ [#248610]
Datum
8. Juni 2022 11:04
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thüringen (ThürTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/248610/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil da es aus dem Gesetzeszweck des ThürTG eindeutig hervorgeht, dass das transparente Handeln der Verwaltungen und Ministerien gestärkt werden soll. Hierfür bietet es sich ja gerade zu an, dies nicht nur durch die Beantwortung konkreter Fragen der BürgerInnen und einem Transparenzportal zu erreichen, sondern auch durch eine grundlegende Öffnung solcher Veranstaltungen wie den Thüringer E-Government-Kongress für fachliche Vertreter aus der Zivilgesellschaft. Ich rede hier ja nicht von einem Volksfest mit Werbegeschenken und Luftballons für die mitgebrachten Kinder der zivilgesellschaftlichen BesucherInnen. Wir bitten Sie deshalb dem Finanzministerium das ThürTG und den Sinn & Zweck eines transparenten Staates nochmals näher zu bringen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 248610.pdf - 2022-06-08_1-antwortschreibenfragdenstaat-248610.pdf Anfragenr: 248610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248610/

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