THW-Abrechnungsverordnung - Kostensätze in THWin

Das BMI hat im Oktober 2021, vor ca 8 Monaten, die "Verordnung über die Abrechnung von Unterstützungsleistungen des Technischen Hilfswerks (THW- Abrechnungsverordnung - THWAbrV)"

siehe(https://www.gesetze-im-internet.de/thwabrv/BJNR466700021.html)

erlassen.

Zu welchem Zeitpunkt waren bzw. werden die entsprechende Kostensätze in die Abrechnungssoftware des THW (“THWin”) eingepflegt sein?

Zu welchem Zeitpunkt wurde die Planung der Integration der neuen Kostensätze in die Abrechnungssoftware des THW (“THWin”) aufgenommen?

Welchen zeitlichen Aufwand wird die Integration der neuen Kostensätze in die Abrechnungssoftware des THW (“THWin”) insgesamt verursachen?

Welchen monetären Aufwand wird die Integration der neuen Kostensätze in die Abrechnungssoftware des THW (“THWin”) insgesamt verursachen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
  • 2 Follower:innen
Maximilian Koch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das BMI hat im Ok…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
Maximilian Koch
Betreff
THW-Abrechnungsverordnung - Kostensätze in THWin [#250454]
Datum
2. Juni 2022 14:07
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BMI hat im Oktober 2021, vor ca 8 Monaten, die "Verordnung über die Abrechnung von Unterstützungsleistungen des Technischen Hilfswerks (THW- Abrechnungsverordnung - THWAbrV)" siehe(https://www.gesetze-im-internet.de/thwabrv/BJNR466700021.html) erlassen. Zu welchem Zeitpunkt waren bzw. werden die entsprechende Kostensätze in die Abrechnungssoftware des THW (“THWin”) eingepflegt sein? Zu welchem Zeitpunkt wurde die Planung der Integration der neuen Kostensätze in die Abrechnungssoftware des THW (“THWin”) aufgenommen? Welchen zeitlichen Aufwand wird die Integration der neuen Kostensätze in die Abrechnungssoftware des THW (“THWin”) insgesamt verursachen? Welchen monetären Aufwand wird die Integration der neuen Kostensätze in die Abrechnungssoftware des THW (“THWin”) insgesamt verursachen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maximilian Koch Anfragenr: 250454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250454/ Postanschrift Maximilian Koch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Koch
Maximilian Koch
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „THW-Abrechnungsverordnung - Kostensätze in THW…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
Maximilian Koch
Betreff
AW: THW-Abrechnungsverordnung - Kostensätze in THWin [#250454]
Datum
5. Juli 2022 23:05
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „THW-Abrechnungsverordnung - Kostensätze in THWin“ vom 02.06.2022 (#250454) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Maximilian Koch
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Ihre Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz bzgl. der THW-Abrechnungsverordnung Bundesanstalt Technisches Hilfs…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Ihre Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz bzgl. der THW-Abrechnungsverordnung
Datum
8. Juli 2022 11:46
Status
Warte auf Antwort
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Referat U6 - Recht Az.: U6/106-13/Koch ----------------------------------------------------- Sehr geehrter Herr Koch, mit E-mails vom 05.07.2022, 23:06 Uhr und 23:07 Uhr wandten Sie sich an die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Leitung, und erinnerten an Ihre angeblichen IFG-Anträge vom 02.07.2022 bzgl. der THW-Abrechnungsverordnung. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite "Frag den Staat" nicht sichergestellt. Um weiteren Schriftverkehr zu vermeiden, erfolgt die Beantwortung Ihres Informationsersuchens deshalb in Schriftform an Ihre Postanschrift. Ich bitte hierfür um Verständnis. Wenn Sie einer Zustellung von Schriftstücken per E-Mail zustimmen, bitte ich um Übermittlung einer privaten E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Koch
AW: Ihre Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz bzgl. der THW-Abrechnungsverordnung [#250454] Sehr << Anr…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
Maximilian Koch
Betreff
AW: Ihre Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz bzgl. der THW-Abrechnungsverordnung [#250454]
Datum
8. Juli 2022 11:55
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich hoffe der Grund der verfristeten Antwort auf meine Anfrage liegt nicht nur in der Laufzeit der Briefpost.... Gerne stimme ich der elektronischen Übermittlung zu: Antworten Sie gerne an die speziell für Sie angelegte private Email: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Maximilian Koch Anfragenr: 250454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250454/ Postanschrift Maximilian Koch << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Ihre Anfrage nach dem IFG; hier: THW-Abrechnungsverordnung (#250454) Sehr geehrter Herr Koch, in der Anlage übers…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG; hier: THW-Abrechnungsverordnung (#250454)
Datum
11. Juli 2022 15:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Koch, in der Anlage übersende ich die Eingangsbestätigung zu o.g. Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Ihre Anfrage nach dem IFG; hier: THW-Abrechnungsverordnung (#250455) Sehr geehrter Herr Koch, in der Anlage übers…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG; hier: THW-Abrechnungsverordnung (#250455)
Datum
11. Juli 2022 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Koch, in der Anlage übersende ich die Eingangsbestätigung zu o.g. Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Koch
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG; hier: THW-Abrechnungsverordnung (#250455) [#250454]
Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
Maximilian Koch
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG; hier: THW-Abrechnungsverordnung (#250455) [#250454]
Datum
11. August 2022 17:47
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „THW-Abrechnungsverordnung - Kostensätze in THWin“ vom 02.06.2022 (#250454) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie argumentieren das Nichterhalten der Originalanfrage vom 02.06.2022 - jedoch bestätigen Sie den Eingang der Anfrage zum 05.07.2022 (“ Nach eingehender hausinterner Recherche kann ein Eingang Ihrer o.g. Ursprungsanfrage nicht verzeichnet werden.[.,.]” ) Weiterhin liegt zur genannten IFG Anfrage keine Antwort von Ihnen vor. Aus gegebenem Anlass: Bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens! Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Leider erhärtet sich der Verdacht, dass die angebliche Nichtzustellung der Email eine Schutzbehauptung ist: Der email relay server des Bundes relay=mx1.bund.de[77.87.224.131] (offenbar betrieben durch die BSI ) hat um 14:07:46 den Eingang der Email bestätigt. (Siehe Protokollauszug der Emailübertragung) Sie können sich das etwas wie eine Fax-Sendebstätigung oder ein Post-Rückscheins vorstellen Handelt es sich im Vorliegen Fall um technisches oder menschliches Versagen? Kann ein CYBER SICHERHEITSFALL sicher ausgeschlossen werden? Wie wird die Integrität des Email-Verkehrs beim THW, insbesondere bezogen auf Verlust und das unrechtmäßige Löschen, sichergestellt? Beabsichtigen Sie für diesen konkreten Fall, die gesetzlich geforderten Maßnahmen nach TKG zu ergreifen? Sie haben sicher Verständnis, dass ich zur Datensicherheit ihres Mailserver unter Umständen eine separate IFG Anfrage stellen werde. Mit freundlichen Grüßen Maximilian Koch Anhang 1: Protokoll der E Mail Übertragung: Jun 2 14:07:46 mail postfix/smtpd[2159251]: 1B6E2A404C5: client=localhost.localdomain[127.0.0.1], sasl_method=PLAIN, sasl_username=<<E-Mail-Adresse>> Jun 2 14:07:46 mail postfix/cleanup[2159278]: 1B6E2A404C5: message-id=<<Name und E-Mail-Adresse>> Jun 2 14:07:46 mail opendkim[2754415]: 1B6E2A404C5: DKIM-Signature field added (s=mail, d=fragdenstaat.de) Jun 2 14:07:46 mail postfix/qmgr[2652777]: 1B6E2A404C5: from=<<Name und E-Mail-Adresse>>, size=4300, nrcpt=1 (queue active) Jun 2 14:07:46 mail postfix/smtp[2159283]: 1B6E2A404C5: to=<<Name und E-Mail-Adresse>>, relay=mx1.bund.de[77.87.224.131]:25, delay=0.42, delays=0.09/0.01/0.21/0.12, dsn=2.0.0, status=sent (250 2.0.0 Ok: queued as 4LDPsZ2vQjz1xp4)
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG; hier: THW-Abrechnungsverordnung (#250455) [#250454] Sehr geehrter Herr Koch, wunsc…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG; hier: THW-Abrechnungsverordnung (#250455) [#250454]
Datum
15. August 2022 07:12
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Koch, wunschgemäß bestätige ich hiermit den Eingang Ihrer E-Mail vom 11.08.2022, 17:47 Uhr. Durch ein Büroversehen wurde Ihre Anfrage, deren Eingang ich bereits bestätigt hatte, nicht fristgerecht bearbeitet. Hierfür möchte ich mich entschuldigen. Ihrem Verdacht, dass es sich bei der Nichtzustellung um eine Schutzbehauptung handelt, muss ich jedoch ausdrücklich widersprechen. Leider ist es in den vergangenen Wochen in einer anderen IFG-Anfrage ebenfalls zu einer fehlerhaften Zustellung gekommen. Seinerzeit bin ich jedoch von einem Einzelfall ausgegangen. Um für die Zukunft ähnliche Vorfälle zu verhindern, habe ich mein zuständiges IT-Referat entsprechend informiert und Ihre u.g. Fragen hierzu an die Ansprechpartner in meinem Hause weitergeleitet. Aber nun zu Ihrer Anfrage bezüglich der THW-Abrechnungsverordnung: Ich werde mich sehr zeitnah um die Recherche der für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen kümmern. Hierfür bin ich jedoch auf die Zuarbeit der originär zuständigen Stelle angewiesen. Ich muss Sie daher leider noch um ein wenig Geduld bitten. Für Ihr Verständnis bedanke ich mich bereits vorab. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, #250454; hier: THW-Abrechnungsverordnung (THWin/Kostensätze) Se…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, #250454; hier: THW-Abrechnungsverordnung (THWin/Kostensätze)
Datum
21. August 2022 13:03
Status
Sehr geehrter Herr Koch, in der Anlage übersende ich Ihnen mein Antwortschreiben auf Ihre o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: THW-Abrechnungsverordnung (Einsatzabrechnungen) Sehr geeh…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: THW-Abrechnungsverordnung (Einsatzabrechnungen)
Datum
21. August 2022 13:39
Status
Sehr geehrter Herr Koch, in der Anlage übersende ich Ihnen mein Antwortschreiben auf Ihre o.g Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Ihre Anfrage nach dem IFG; hier: Verwaltungsvorschrift zur THW-Abrechnungsverordnung (#250453) Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG; hier: Verwaltungsvorschrift zur THW-Abrechnungsverordnung (#250453)
Datum
2. September 2022 11:24
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Koch, ich beziehe mich auf Ihre o.g. Anfrage, deren Eingang ich bereits bestätigt hatte. Zwischenzeitlich liegt mir die Antwort des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf Ihre Anfrage #250452 vor. Hier geht das Referat Z II 4 des BMI auch auf Ihre Frage nach der Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift zur THW-Abrechnungsverordnung ein. Kann ich daher davon ausgehen, dass Ihre Anfrage #250453 inhaltlich beantwortet ist? Ich würde sodann davon ausgehen, dass Ihre Anfrage #250452 als erledigt zu betrachten ist. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
WG: Ihre Anfrage nach dem IFG; hier: Verwaltungsvorschrift zur THW-Abrechnungsverordnung (#250453) Sehr geehrter H…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
WG: Ihre Anfrage nach dem IFG; hier: Verwaltungsvorschrift zur THW-Abrechnungsverordnung (#250453)
Datum
20. September 2022 12:59
Status
Sehr geehrter Herr Koch, leider habe ich auf meine unten aufgeführte E-Mail vom 02.09.2022 keine Antwort erhalten. Ich möchte Sie daher noch einmal um kurze Rückmeldung bitten, ob Ihre IFG-Anfrage aus Ihrer Sicht inhaltlich beantwortet ist. Sollte ich bis zum 23.09.2022 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit erfolgte und der Vorgang als erledigt betrachtet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Koch
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem IFG; hier: Verwaltungsvorschrift zur THW-Abrechnungsverordnung (#250453) [#250454] S…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
Maximilian Koch
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem IFG; hier: Verwaltungsvorschrift zur THW-Abrechnungsverordnung (#250453) [#250454]
Datum
23. September 2022 22:59
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.09 in der Sie eine 4-tägige Frist zur Antwort setzen. Meine IFG Anfrage an die Bundesanstalt THW (#250453) wurde inhaltlich nicht beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 81 !!!! Tage überschritten. Ich halte meinen Antrag auf Informationszugang explizit aufrecht. Wenn Sie die IFG Anfrage formal ablehnen wollen, dann jedoch bitte mit Begründung, Rechtsbehelfsbelehrung und Frist zum Widerspruch. Bei Ihrer Antwort ziehen Sie bitte auch die Wirkung auf die ca 80.000 ehrenamtliche Helfende im THW in Erwägung. Mit freundlichen Grüßen Maximilian Koch Anfragenr: 250454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250454/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Verwaltungsvorschrift zur THW-Abrechnungsverordnung Sehr geehr…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Verwaltungsvorschrift zur THW-Abrechnungsverordnung
Datum
27. September 2022 08:43
Status
Sehr geehrter Herr Koch, in der Anlage übersende ich mein Antwortschreiben auf Ihre o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen