THW Einsatz in der Grenzkontrolle

- das Rechtsgutachten, das den Einsätzen des THW Dippoldiswalde im Bereich Migrationskontrolle/ Unterstützung Bundespolizei zugrunde liegt
- die Anzahl der bisherigen Einsätze im Rahmen der Migrationskontrolle durch das THW
- Auskunft über zukünftige Planungen des THW im Bereich der Grenzsicherung und der Migrationskontrolle tätig zu werden
- Auskunft über rechtlichen Grenzen, die sich aus Sicht des Bundesinnenministeriums für das THW ergeben (Einsatz von technischer Hilfe/ Personaleinsatz etc.)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. November 2023
  • Frist
    15. Dezember 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das Rechtsgutachten, das den Einsät…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
THW Einsatz in der Grenzkontrolle [#292214]
Datum
13. November 2023 17:52
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Rechtsgutachten, das den Einsätzen des THW Dippoldiswalde im Bereich Migrationskontrolle/ Unterstützung Bundespolizei zugrunde liegt - die Anzahl der bisherigen Einsätze im Rahmen der Migrationskontrolle durch das THW - Auskunft über zukünftige Planungen des THW im Bereich der Grenzsicherung und der Migrationskontrolle tätig zu werden - Auskunft über rechtlichen Grenzen, die sich aus Sicht des Bundesinnenministeriums für das THW ergeben (Einsatz von technischer Hilfe/ Personaleinsatz etc.)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 292214 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
231115, [geschwärzt], [geschwärzt], THW Einsatz im Kontext Grenzkontrolle [#292214](#652) Az: PKII4.12017/1#1 - [g…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
231115, [geschwärzt], [geschwärzt], THW Einsatz im Kontext Grenzkontrolle [#292214](#652)
Datum
28. November 2023 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4.12017/1#1 - [geschwärzt], [geschwärzt] geehrte Frau [geschwärzt], in Ihrer Anfrage vom 13.11.2023 nehmen Sie auf von Ihnen nicht näher konkretisierte Einsätze des THW Dippoldiswalde zur Unterstützung der Bundespolizei im Bereich Grenzschutz Bezug. Zu Ihren in diesem Kontext erwähnten Punkten antworte ich wie folgt: 1) „Bitte senden Sie mir die Anzahl der bisherigen Einsätze im Rahmen der Migrationskontrolle durch das THW.“ In der bundesweiten Einsatzstatistik des THW zu Amtshilfeeinsätzen wird ausschließlich erfasst, welche technischen Aufgaben durch das THW im Rahmen der jeweiligen Amtshilfe übernommen werden. Eine statistische Aufschlüsselung, welche der äußerst vielfältigen technischen Aufgabenwahrnehmungen durch das THW jeweils konkreten Bezug zu bestimmten polizeilichen Verantwortungsbereichen und/oder Tätigkeiten hatten (z. B. Grenzschutz) erfolgt nicht. Eine diesbezügliche zentrale Auswertung der dezentralen Einsatztagebücher in den 668 THW-Ortsverbänden ohne rechtlich zwingenden Grund wäre angesichts des damit verbundenen Verwaltungsaufwands unverhältnismäßig. 2) „Bitte senden Sie mir Auskunft über zukünftige Planungen des THW im Bereich der Grenzsicherung und der Migrationskontrolle tätig zu werden.“ Es erfolgt keine anlasslose Planung von THW-Einsätzen zur Unterstützung der Bundespolizei. Jedes an das THW gerichtete Unterstützungsersuchen wird im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften daraufhin geprüft, ob und in welcher Weise seitens des THW technische Unterstützung geleistet werden kann. 3) „Bitte senden Sie mir Auskunft über rechtlichen Grenzen, die sich aus Sicht des Bundesinnenministeriums für das THW ergeben (Einsatz von technischer Hilfe/ Personaleinsatz etc.).“ Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) leistet nach Maßgabe des Gesetzes über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz - THWG) technische Unterstützung. In diesem Rahmen arbeitet das THW mit seinen bundesweit 668 ehrenamtlich getragenen THW-Ortsverbänden auch mit den verschiedenen Polizeibehörden des Bundes und der Länder eng und vertrauensvoll zusammen. Die technische Unterstützung durch das THW erfolgt dabei in der Regel im Rahmen der Amtshilfe, deren Umfang und rechtliche Grenzen in den §§ 4 bis 8 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt sind. § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 THWG konkretisiert diesen allgemeinen Grundsatz der Amtshilfe u. a. für Ersuchen von für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, zu denen auch die Bundespolizei mit ihrem bereiten Aufgabenspektrum zählt. Amtshilfe durch das THW ist also auch bei einem entsprechenden polizeilichen Ersuchen grundsätzlich zu leisten, es sei denn, die engen Ausnahmen des § 5 Abs. 2 und 3 des VwVfG stünden einem Ersuchen entgegen. Für die Art und Weise der Durchführung der Amtshilfe ist das THW verantwortlich. Es liegt somit im Ermessen der THW-Führungskraft vor Ort, mit welchen Mitteln, welchen Kräften und welcher Taktik sie die ersuchende Stelle bei der Durchführung von deren Aufgaben technisch unterstützt. Dass das THW auch Polizeibehörden (hier: Bundespolizei) technisch unterstützt, ändert nichts an der Rechtstatsache, dass sich aus der Amtshilfe keine polizeirechtlichen Befugnisse für THW-Einsatzkräfte ergeben. Dies gilt auch hinsichtlich der polizeilichen Bereiche Grenzschutz und Strafverfolgung. So darf von THW-Einsatzkräften grundsätzlich kein unmittelbarer Zwang gegen Sachen ausgeübt werden, - die Ausübung unmittelbaren Zwangs gegenüber Personen ist THW-Einsatzkräften schon allein durch Bundesgesetz generell untersagt (§ 1a Abs. 3 Satz 2 THW-Gesetz). Notwehr- bzw. Nothilferechte bleiben davon selbstverständlich unberührt. 4) „Bitte senden Sie mir das Rechtsgutachten, das den Einsätzen des THW Dippoldiswalde im Bereich Migrationskontrolle/ Unterstützung Bundespolizei zugrunde liegt.“ Ein solches „Rechtsgutachten“ existiert schon deshalb nicht, weil die Rechtslage nicht neu und im Übrigen überschaubar geregelt ist (s. o.). Der THW-Ortsverband Dippoldiswalde hat sich lediglich rein vorsorglich bei der zuständigen THW-Regionalstelle in rechtlicher Hinsicht rückvergewissert. Ich hoffe, dass die Informationen zur Einordnung hilfreich sind und wünsche Ihnen alles Gute! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] ****[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ( [geschwärzt] )[geschwärzt]