Tibet und Ostturkestan

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Warum ist es VW erlaubt in besetzten Ostturkestan in unmittelbarer Nähe der Umerziehungslager, in denen gefoltert und gemordet wird, sich niederzulassen? Warum kann man Tibet und Ostturkestan nicht als annektierte Länder auf der Landkarte sehen? Warum wird die Annexion Tibets und Ostturkestans nicht offen angesprochen? Was hat Deutschland aus der eigenen Geschichte gelernt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum ist es VW e…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tibet und Ostturkestan [#237856]
Datum
17. Januar 2022 20:19
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum ist es VW erlaubt in besetzten Ostturkestan in unmittelbarer Nähe der Umerziehungslager, in denen gefoltert und gemordet wird, sich niederzulassen? Warum kann man Tibet und Ostturkestan nicht als annektierte Länder auf der Landkarte sehen? Warum wird die Annexion Tibets und Ostturkestans nicht offen angesprochen? Was hat Deutschland aus der eigenen Geschichte gelernt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237856/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Anfrage Kontaktformular Informationsfreiheitsgesetz [3c63ef04-c94b-49c3-816f-737527bfb7fe] Sehr Antragsteller/in
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage Kontaktformular Informationsfreiheitsgesetz [3c63ef04-c94b-49c3-816f-737527bfb7fe]
Datum
8. Februar 2022 14:31
Status
Warte auf Antwort
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2,5 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email an das Auswärtige Amt. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Menschenrechtslage in den Autonomen Gebieten Xinjiang und Tibet der Volksrepublik China mit großer Sorge. Deutschland und die Europäische Union (EU) fordern die Volksrepublik China nachdrücklich und regelmäßig auf, die willkürliche Inhaftierung hunderttausender Angehöriger der uigurischen und anderer Bevölkerungsgruppen zu beenden sowie deren Menschenrechte zu achten und zu schützen. Die Repressionen gegen Minderheiten nehmen daher in unseren Gesprächen mit der chinesischen Regierung eine wichtige Rolle ein, zuletzt z.B. im Rahmen der Deutsch-Chinesischen Regierungskonsultationen Ende April 2021. Bundesaußenminister Maas forderte China in seiner Rede vor dem Menschrechtsrat der Vereinten Nationen am 13.09.2021 der Hohen Kommissarin für Menschenrechte ungehinderten Zugang zu den Regionen zu gewähren. Deutschland schloss sich ebenso der am 21.10.2021 von Frankreich im 3. Ausschuss der Vereinten Nationen verlesenen Erklärung von 43 Nationen an, in der große Besorgnis über die Menschenrechtslage in Xinjiang ausgedrückt wurde und ebenfalls ungehinderter Zutritt für unabhängige Beobachter gefordert wurde. Die Bundesregierung erwartet - wie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte festgehalten - von allen deutschen Unternehmen, dass sie in ihren geschäftlichen Aktivitäten entlang der Lieferketten ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht angemessen nachkommen. Im Juni 2021 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet. Es verpflichtet ab 1.1.2023 Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und ab 2024 die Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten, ein angemessenes Risikomanagement einzuführen. Die Kontrolle erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zur Stärkung der Menschenrechte im Wirtschaftskontext und zur Begünstigung von gleichen Wettbewerbsbedingungen setzt sich die Bundesregierung darüber hinaus für eine verbindliche Regelung auf europäischer Ebene ein. Ich versichere Ihnen, dass der Schutz der Menschenrechte ein Kernelement der europäischen und deutschen Außenpolitik ist und bleibt. Wir werden die Entwicklungen in der Volksrepublik China auch auf diesem Gebiet weiterhin genau verfolgen und uns gegenüber der chinesischen Seite, aber auch multilateral zusammen mit Partnern, für eine Verbesserung der Menschenrechtslage einsetzen. Mit freundlichen Grüßen