Tiefflug über Wohngebiet

heute beobachtete ich ein Flugzeug der Bundeswehr das in extrem niedriger Höhe unmittelbar über einige Wohngebäude der Ortschaft Seelze OT Harenberg hinweg flog. Bitte teilen Sie mir den Zweck dieses Tiefflugs mit bzw. warum dieser unumgänglich war und ob Maßnahmen vorgesehen sind, militärische Tiefflüge über Wohngebäuden zu vermeiden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. September 2023
  • Frist
    13. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: heute beobachtete ich ein Flugzeug de…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tiefflug über Wohngebiet [#288067]
Datum
11. September 2023 13:45
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
heute beobachtete ich ein Flugzeug der Bundeswehr das in extrem niedriger Höhe unmittelbar über einige Wohngebäude der Ortschaft Seelze OT Harenberg hinweg flog. Bitte teilen Sie mir den Zweck dieses Tiefflugs mit bzw. warum dieser unumgänglich war und ob Maßnahmen vorgesehen sind, militärische Tiefflüge über Wohngebäuden zu vermeiden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288067/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5 Betreff: Informationsfreiheitsg…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Tiefflug über Wohngebiet [#288067]
Datum
13. September 2023 09:56
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 11. September 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende IFG-Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Luftfahrtamt der Bundeswehr übergeben. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Schreiben vom 11.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
BA-2023-038/814 Tiefflug über Wohngebiet [#288067]
Datum
9. Oktober 2023 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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12,1 KB
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3,9 KB


Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Schreiben vom 11. September 2023 an fragdenstaat.de ist über das Bundesministerium der Verteidigung zuständigkeitshalber an das Luftfahrtamt der Bundeswehr weitergeleitet worden. Als dem Bundesministerium der Verteidigung nachgeordnete Behörde sind wir zentral mit der Aufnahme und Bearbeitung aller Anfragen und Beschwerden zum Themenbereich „Militärischer Flugbetrieb“ in ganz Deutschland beauftragt. Darüber hinaus sind wir in der Lage, mit Hilfe der hier gespeicherten Radar- und Flugplandaten, militärische Flugbewegungen auf die Einhaltung von Flugbetriebsvorschriften zu überprüfen. Aufgrund Ihres Schreibens wurde der gemeldete Flugbetrieb mit folgendem Ergebnis untersucht. Die von Ihnen angegebene Adresse liegt am südlichen Rand innerhalb der Kontrollzone des Luftwaffenflugplatzes Wunstorf und ist somit von den Flugbewegungen im Rahmen der An- und Abflüge betroffen. Grundsätzlich ist innerhalb von Kontrollzonen sowohl militärischer, als auch ziviler Flugplätze mit einem erhöhten Flugaufkommen zu rechnen. Die Auswertung der Radardaten vom 11.09.2023 zeigt um 13:08 Uhr Ortszeit ein Transportflugzeug der Bundeswehr vom Typ A400M, welches auf dem Luftwaffenflugplatz Wunstorf in Richtung Osten gestartet ist und im Bereich Harenberg in Richtung Süden abdrehte. Die Flughöhe im Bereich ihres Wohnortes betrug dabei rund 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund. Nach den uns vorliegenden Daten erfolgte der Einsatz, welcher im Rahmen des täglichen Routineübungs- und Ausbildungsflugbetriebs durchgeführt wurde, unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen. Ich möchte an dieser Stelle gerne die Gelegenheit nutzen und Ihnen noch einige Informationen und Hintergründe zum militärischen Flugbetrieb mit Transportflugzeugen verfügbar machen. Der Flugbetrieb innerhalb von Kontrollzonen findet ausschließlich auf Anweisung und unter ständiger Überwachung der örtlichen Flugsicherungskontrollstelle statt. Die Festlegung der An- und Abflugverfahren unterliegen strengen Vorgaben, die Faktoren wie Hindernisfreiheit, Leistungsdaten der Luftfahrzeuge, Genauigkeit der Navigationsmittel aber auch den Lärmschutz berücksichtigen müssen. Die unmittelbare Nähe zum zivilen Flughafen in Hannover mit seinem hohen Flugaufkommen lässt zudem aus Flugsicherheitsgründen keinen Spielraum für eine völlig freie Flugroutenführung der den Flugplatz Wunstorf an- und abfliegenden Luftfahrzeuge. Es ist daher unmöglich, jeden Anwohner in Flugplatznähe vollkommen von Fluglärm zu verschonen, auch wenn wir für diesen Wunsch größtes Verständnis haben. Der auf dem Grundgesetz basierende Auftrag der Bundeswehr folgt politischen Vorgaben. Die Erfüllung des Auftrages zur Landes- und Bündnisverteidigung, die gerade unter den aktuellen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen im Fokus steht, kann nur durch reaktionsfähige, einsatzbereite und ständig verfügbare Luftstreitkräfte wirksam sichergestellt werden. Die Bundeswehr kann diese Aufgaben aber nur dann erfüllen, wenn sie den hierfür erforderlichen Leistungsstand erhält. Dazu gehören, auch unter dem Aspekt der Flugsicherheit, eine fundierte fliegerische Ausbildung und kontinuierliches Üben der Luftfahrzeugbesatzungen. Nur so können die Streitkräfte zur Aufrechterhaltung der Stabilität im Bündnisgebiet beitragen. Das in Wunstorf bei Hannover beheimatete Lufttransportgeschwader der Bundeswehr leistet dabei seit Jahren einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des Auftrages der Streitkräfte. Neben der Durchführung von Transporten im Rahmen der humanitären Hilfe und des Katastropheneinsatzes, stehen zunehmend Einsätze im Rahmen der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung auf der Tagesordnung. Viele Menschen verdanken ihr Leben der Einsatzbereitschaft und Professionalität der fliegenden Besatzungen des Verbandes. Den Streitkräften ist sehr wohl bewusst, dass der Flugbetrieb mit Beeinträchtigungen für die Bevölkerung verbunden ist. Das Bestreben, die Auswirkungen des militärischen Flugbetriebs zu minimieren, findet jedoch dann seine Grenze, wenn negative Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu erwarten sind. Zwar werden heute bereits große Teile der fliegerischen Aus- und Weiterbildung ressourcen- und umweltschonend unter Nutzung von Simulatoren durchgeführt. Allerdings bleibt die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld unumgänglich. Die wichtigsten Informationen zum Themenbereich Militärischer Flugbetrieb können Sie auch im Internet unter der Adresse www.luftfahrtamt.bundeswehr.de<http://www.luftfahrtamt.bundeswehr.de/> einsehen. Hier finden Sie auch Informationen zur Flugbetriebs- und Informationszentrale an die Sie sich gerne wenden können, falls Sie Fragen zu weiterem Flugbetrieb haben. Lassen Sie mich Ihnen abschließend versichern, dass das Bundesministerium der Verteidigung dafür Sorge trägt, dass der militärische Übungsflugbetrieb nur in dem für die sachgerechte Ausbildung und Einsatzbereitschaft der Luftfahrzeugbesatzungen erforderlichen Umfang durchgeführt wird und damit die Belastung der Bevölkerung auf das unvermeidbare Maß begrenzt bleibt. Mit freundlichen Grüßen