Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1
Sehr
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Ihr Schreiben vom 11. September 2023 an
fragdenstaat.de ist über das Bundesministerium der Verteidigung zuständigkeitshalber an das Luftfahrtamt der Bundeswehr weitergeleitet worden. Als dem Bundesministerium der Verteidigung nachgeordnete Behörde sind wir zentral mit der Aufnahme und Bearbeitung aller Anfragen und Beschwerden zum Themenbereich „Militärischer Flugbetrieb“ in ganz Deutschland beauftragt. Darüber hinaus sind wir in der Lage, mit Hilfe der hier gespeicherten Radar- und Flugplandaten, militärische Flugbewegungen auf die Einhaltung von Flugbetriebsvorschriften zu überprüfen.
Aufgrund Ihres Schreibens wurde der gemeldete Flugbetrieb mit folgendem Ergebnis untersucht.
Die von Ihnen angegebene Adresse liegt am südlichen Rand innerhalb der Kontrollzone des Luftwaffenflugplatzes Wunstorf und ist somit von den Flugbewegungen im Rahmen der An- und Abflüge betroffen. Grundsätzlich ist innerhalb von Kontrollzonen sowohl militärischer, als auch ziviler Flugplätze mit einem erhöhten Flugaufkommen zu rechnen.
Die Auswertung der Radardaten vom 11.09.2023 zeigt um 13:08 Uhr Ortszeit ein Transportflugzeug der Bundeswehr vom Typ A400M, welches auf dem Luftwaffenflugplatz Wunstorf in Richtung Osten gestartet ist und im Bereich Harenberg in Richtung Süden abdrehte. Die Flughöhe im Bereich ihres Wohnortes betrug dabei rund 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund.
Nach den uns vorliegenden Daten erfolgte der Einsatz, welcher im Rahmen des täglichen Routineübungs- und Ausbildungsflugbetriebs durchgeführt wurde, unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen.
Ich möchte an dieser Stelle gerne die Gelegenheit nutzen und Ihnen noch einige Informationen und Hintergründe zum militärischen Flugbetrieb mit Transportflugzeugen verfügbar machen.
Der Flugbetrieb innerhalb von Kontrollzonen findet ausschließlich auf Anweisung und unter ständiger Überwachung der örtlichen Flugsicherungskontrollstelle statt.
Die Festlegung der An- und Abflugverfahren unterliegen strengen Vorgaben, die Faktoren wie Hindernisfreiheit, Leistungsdaten der Luftfahrzeuge, Genauigkeit der Navigationsmittel aber auch den Lärmschutz berücksichtigen müssen. Die unmittelbare Nähe zum zivilen Flughafen in Hannover mit seinem hohen Flugaufkommen lässt zudem aus Flugsicherheitsgründen keinen Spielraum für eine völlig freie Flugroutenführung der den Flugplatz Wunstorf an- und abfliegenden Luftfahrzeuge. Es ist daher unmöglich, jeden Anwohner in Flugplatznähe vollkommen von Fluglärm zu verschonen, auch wenn wir für diesen Wunsch größtes Verständnis haben.
Der auf dem Grundgesetz basierende Auftrag der Bundeswehr folgt politischen Vorgaben. Die Erfüllung des Auftrages zur Landes- und Bündnisverteidigung, die gerade unter den aktuellen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen im Fokus steht, kann nur durch reaktionsfähige, einsatzbereite und ständig verfügbare Luftstreitkräfte wirksam sichergestellt werden. Die Bundeswehr kann diese Aufgaben aber nur dann erfüllen, wenn sie den hierfür erforderlichen Leistungsstand erhält. Dazu gehören, auch unter dem Aspekt der Flugsicherheit, eine fundierte fliegerische Ausbildung und kontinuierliches Üben der Luftfahrzeugbesatzungen. Nur so können die Streitkräfte zur Aufrechterhaltung der Stabilität im Bündnisgebiet beitragen.
Das in Wunstorf bei Hannover beheimatete Lufttransportgeschwader der Bundeswehr leistet dabei seit Jahren einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des Auftrages der Streitkräfte. Neben der Durchführung von Transporten im Rahmen der humanitären Hilfe und des Katastropheneinsatzes, stehen zunehmend Einsätze im Rahmen der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung auf der Tagesordnung. Viele Menschen verdanken ihr Leben der Einsatzbereitschaft und Professionalität der fliegenden Besatzungen des Verbandes.
Den Streitkräften ist sehr wohl bewusst, dass der Flugbetrieb mit Beeinträchtigungen für die Bevölkerung verbunden ist. Das Bestreben, die Auswirkungen des militärischen Flugbetriebs zu minimieren, findet jedoch dann seine Grenze, wenn negative Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu erwarten sind. Zwar werden heute bereits große Teile der fliegerischen Aus- und Weiterbildung ressourcen- und umweltschonend unter Nutzung von Simulatoren durchgeführt. Allerdings bleibt die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld unumgänglich.
Die wichtigsten Informationen zum Themenbereich Militärischer Flugbetrieb können Sie auch im Internet unter der Adresse
www.luftfahrtamt.bundeswehr.de<
http://www.luftfahrtamt.bundeswehr.de/> einsehen. Hier finden Sie auch Informationen zur Flugbetriebs- und Informationszentrale an die Sie sich gerne wenden können, falls Sie Fragen zu weiterem Flugbetrieb haben.
Lassen Sie mich Ihnen abschließend versichern, dass das Bundesministerium der Verteidigung dafür Sorge trägt, dass der militärische Übungsflugbetrieb nur in dem für die sachgerechte Ausbildung und Einsatzbereitschaft der Luftfahrzeugbesatzungen erforderlichen Umfang durchgeführt wird und damit die Belastung der Bevölkerung auf das unvermeidbare Maß begrenzt bleibt.
Mit freundlichen Grüßen