Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen

Sie haben seit dem 14.12.2009, geändert am 30.11.2015 in Ihrem Landeshochschulgesetz den § 17, welcher es Studierenden unter Umständen ermöglicht, eine Abschlussprüfung abzulegen, ohne zuvor Tiere für die Leistungserbringung verwendet haben zu müssen.
Ich bitte Sie in diesem Kontext um die Übersendung von Informationen zu folgenden Fragen auf Grundlage des HDSIG:
- Ist bekannt, wie oft Studierende bereits von der Möglichkeit des tierfreien Studiums Gebrauch gemacht haben?
- Welche Nachweise/Begründungen müssen Studierende erbringen, um tier(versuchs)frei studieren zu dürfen? Entstehen ihnen dadurch Nachteile? Wenn ja, welche? Wer entscheidet und nach welchen Kriterien, ob dem Wunsch einer tier(versuchs)freien Durchführung des Studiums stattgegeben wird?
- Welche anderweitigen Studien- und Prüfungsleistungen mussten die Studierenden in diesem Fall stattdessen erbringen?
- Unternehmen das Land/Unis etwas, um die tier(versuchs)freie Möglichkeit unter Studierenden bekannt(er) zu machen? Wenn nicht, ist etwas dergleichen vorgesehen?
- Werden eigens Alternativkurse/Praktika angeboten?
- In Bremen ist der Passus für ein tier(versuchs)freies Studium besonders fortschrittlich – ist vorgesehen, ihren Passus so zu modernisieren, dass er wenigstens diesem Beispiel entspricht oder gar noch besser vorlegt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
Mika Levin Casper
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie haben seit dem 14.12.2009, geä…
An Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland Details
Von
Mika Levin Casper
Betreff
Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen [#294219]
Datum
5. Dezember 2023 12:53
An
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie haben seit dem 14.12.2009, geändert am 30.11.2015 in Ihrem Landeshochschulgesetz den § 17, welcher es Studierenden unter Umständen ermöglicht, eine Abschlussprüfung abzulegen, ohne zuvor Tiere für die Leistungserbringung verwendet haben zu müssen. Ich bitte Sie in diesem Kontext um die Übersendung von Informationen zu folgenden Fragen auf Grundlage des HDSIG: - Ist bekannt, wie oft Studierende bereits von der Möglichkeit des tierfreien Studiums Gebrauch gemacht haben? - Welche Nachweise/Begründungen müssen Studierende erbringen, um tier(versuchs)frei studieren zu dürfen? Entstehen ihnen dadurch Nachteile? Wenn ja, welche? Wer entscheidet und nach welchen Kriterien, ob dem Wunsch einer tier(versuchs)freien Durchführung des Studiums stattgegeben wird? - Welche anderweitigen Studien- und Prüfungsleistungen mussten die Studierenden in diesem Fall stattdessen erbringen? - Unternehmen das Land/Unis etwas, um die tier(versuchs)freie Möglichkeit unter Studierenden bekannt(er) zu machen? Wenn nicht, ist etwas dergleichen vorgesehen? - Werden eigens Alternativkurse/Praktika angeboten? - In Bremen ist der Passus für ein tier(versuchs)freies Studium besonders fortschrittlich – ist vorgesehen, ihren Passus so zu modernisieren, dass er wenigstens diesem Beispiel entspricht oder gar noch besser vorlegt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mika Levin Casper Anfragenr: 294219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294219/ Postanschrift Mika Levin Casper << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mika Levin Casper
Mika Levin Casper
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen“ vom 05.12.2023 (#2942…
An Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland Details
Von
Mika Levin Casper
Betreff
AW: Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen [#294219]
Datum
11. März 2024 20:38
An
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen“ vom 05.12.2023 (#294219) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mika Levin Casper
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Sehr geehrter Herr Caspar, entschuldigen Sie bitte, dass wir Ihnen bisher noch keine Antwort auf Ihre Anfrage zul…
Von
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Betreff
AW: Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen [#294219]
Datum
13. März 2024 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Caspar, entschuldigen Sie bitte, dass wir Ihnen bisher noch keine Antwort auf Ihre Anfrage zuliefern konnten. Da Sie die Mail an <<E-Mail-Adresse>> gesendet haben, ist diese zunächst nicht bei uns auf der Pressestelle angekommen, weshalb eine Bearbeitung bisher nicht möglich war. Wir sind nun aber über Ihre Anfrage informiert und werden diese schnellstmöglich beantworten. Ich bitte Sie, diese Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Zudem möchte ich gerne darauf hinweisen, dass künftige Anfragen bitte an <<E-Mail-Adresse>> zu richten sind. So können Sie auch sicher sein, dass diese an der richtigen Stelle ankommen und umgehend bearbeitet werden können. Herzliche Grüße
Mika Levin Casper
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Mitteilung und den Hinweis. Ich werde es vermerken. Mit freund…
An Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland Details
Von
Mika Levin Casper
Betreff
AW: Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen [#294219]
Datum
13. März 2024 11:51
An
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Mitteilung und den Hinweis. Ich werde es vermerken. Mit freundlichen Grüßen Mika Levin Casper Anfragenr: 294219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294219/ Postanschrift Mika Levin Casper << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Sehr geehrter Herr Casper, zunächst ist festzustellen, dass die von ihnen gemachten Angaben zum Landeshochschulge…
Von
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Betreff
AW: Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen [#294219]
Datum
2. April 2024 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Casper, zunächst ist festzustellen, dass die von ihnen gemachten Angaben zum Landeshochschulgesetz des Saarlandes, dieses Gesetz enthalte seit dem 14.12.2009, geändert am 30.11.2025, einen § 17, welcher es Studierenden unter Umständen ermöglicht, eine Abschlussprüfung abzulegen, ohne zuvor Tiere für die Leistungserbringung verwendet haben zu müssen, unzutreffend sind. Diese Angaben treffen vielmehr auf das hessische Hochschulgesetz zu, so dass ich vermute, dass das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes nicht der eigentliche Zieladressat Ihrer Anfrage ist. Gleichwohl informiere ich Sie gerne über die saarländische Regelung. Das Saarländische Hochschulgesetz vom 30. November 2016 weist in § 3 Abs. 15 nachfolgende Regelung zur Thematik Verwendung von lebenden oder eigens hierfür getöteten Tieren in der Lehre sowie der Entwicklung von alternativen Methoden zur Verwendung von Tieren auf: „(15) Hochschulen fördern die Entwicklung von Methoden und Materialien, die die Verwendung von lebenden oder eigens hierfür getöteten Tieren verringern oder ganz ersetzen können. Sofern es die mit dem Studium bezweckte Berufsbefähigung zulässt, andere Lehrmethoden und -materialien einzusetzen, soll in der Lehre auf die Verwendung von eigens hierfür getöteten Tieren verzichtet werden. Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall zulassen, dass einzelne in der Prüfungsordnung vorgeschriebene Studien- und Prüfungsleistungen ohne die Verwendung eigens hierfür getöteter Tiere erbracht werden können.“ Diese Regelung bezieht sich auf in der Prüfungsordnung der Hochschule vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen und nicht auf eine Abschlussprüfung des Medizinstudiums. Inhalt und Ablauf der Abschlussprüfungen (Staatsexamina) sind bundeseinheitlich in der ärztlichen Approbationsordnung festgelegt. Dabei geht das Saarländische Hochschulgesetz von einer regelhaften tierfreien Lehre aus. Die genannten Studien- und Prüfungsordnungen enthalten dementsprechend keine weitergehenden Einzelfallregelungen. Die Universität des Saarlandes, die im Saarland als einzige Hochschule ein Medizinstudium anbietet, hat bestätigt, dass das Studium seit 2016 generell als "tierfrei" absolviert werden kann. Die Aufnahme einer insofern mit dem Hochschulgesetz Bremen vergleichbaren Formulierung in Absatz 15 ist daher nicht vorgesehen. Herzliche Grüße