Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen

Sie haben seit dem 03.02.2022 in Ihrem Landeshochschulgesetz den § 3 Abs. 12, welcher bestimmt, dass in Lehre und Prüfungen auf die Verwendung eigens dafür getöteter Tiere verzichtet werden soll, sofern zulässigerweise andere Lehrmethoden und -materialien eingesetzt werden können. Damit wird es Studierenden jedoch nicht zwingend ermöglicht, wie etwa vorbildlich in Bremen, ihr Studium völlig tier(versuchs)frei zu absolvieren.

Ich bitte Sie in diesem Kontext um die Übersendung von Informationen zu folgenden Fragen:

- Inwieweit werden seitens der Universitäten den Studierenden tier(versuchs)freie Praktika angeboten bzw. ein tier(versuchs)freier Abschluss ermöglicht?
- Sofern tier(versuchs)freie Optionen angeboten werden, wie viele Studierende haben bereits davon Gebrauch gemacht?
- In Bremen ist der Passus für ein tier(versuchs)freies Studium besonders fortschrittlich – ist vorgesehen, ihren Passus so zu modernisieren, dass er wenigstens diesem Beispiel entspricht oder gar noch besser vorlegt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2023
  • Frist
    20. Januar 2024
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Mika Levin Casper
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie haben seit dem 03.02.2022 in Ihre…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Mika Levin Casper
Betreff
Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen [#295132]
Datum
18. Dezember 2023 14:47
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie haben seit dem 03.02.2022 in Ihrem Landeshochschulgesetz den § 3 Abs. 12, welcher bestimmt, dass in Lehre und Prüfungen auf die Verwendung eigens dafür getöteter Tiere verzichtet werden soll, sofern zulässigerweise andere Lehrmethoden und -materialien eingesetzt werden können. Damit wird es Studierenden jedoch nicht zwingend ermöglicht, wie etwa vorbildlich in Bremen, ihr Studium völlig tier(versuchs)frei zu absolvieren. Ich bitte Sie in diesem Kontext um die Übersendung von Informationen zu folgenden Fragen: - Inwieweit werden seitens der Universitäten den Studierenden tier(versuchs)freie Praktika angeboten bzw. ein tier(versuchs)freier Abschluss ermöglicht? - Sofern tier(versuchs)freie Optionen angeboten werden, wie viele Studierende haben bereits davon Gebrauch gemacht? - In Bremen ist der Passus für ein tier(versuchs)freies Studium besonders fortschrittlich – ist vorgesehen, ihren Passus so zu modernisieren, dass er wenigstens diesem Beispiel entspricht oder gar noch besser vorlegt?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mika Levin Casper Anfragenr: 295132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295132/ Postanschrift Mika Levin Casper << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mika Levin Casper
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Bestätigung Eingang IZG-Anfrage, Tier(versuchs-)freies Studium an Hochschulen Sehr geehrter Herr Casper, hiermit …
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Bestätigung Eingang IZG-Anfrage, Tier(versuchs-)freies Studium an Hochschulen
Datum
21. Dezember 2023 13:38
Status
Warte auf Antwort
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6,1 KB


Sehr geehrter Herr Casper, hiermit bestätigte ich Ihnen den Eingang Ihrer obigen IZG Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Antwort IZG-Anfrage, Tier(versuchs-)freies Studium an Hochschulen vom 20.12.2023 Sehr geehrter Herr Casper, Ihre …
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Antwort IZG-Anfrage, Tier(versuchs-)freies Studium an Hochschulen vom 20.12.2023
Datum
17. Januar 2024 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Casper, Ihre IZG- Anfrage vom 20.12.2023 zum Tier(versuchs-)freien Studium an Hochschulen beantworte ich wie folgt: Ihre Fragen: 1. Inwieweit werden seitens der Universitäten den Studierenden tier(versuchs)freie Praktika angeboten bzw. ein tier(versuchs)freier Abschluss ermöglicht? 2. Sofern tier(versuchs)freie Optionen angeboten werden, wie viele Studierende haben bereits davon Gebrauch gemacht? Antwort: Zu beiden Punkten liegen im Wissenschaftsministerium keine Informationen vor. Die Auskunftserteilung nach dem IZG-SH bezieht sich nur auf bereits im Wissenschaftsministerium vorhandene Informationen. Ein Anspruch, darüber hinausgehende Informationen für die anfragende Person einzuholen, besteht nicht. Ebenso war eine Weiterleitung des Antrags gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 IZG-SH aufgrund der Vielzahl an informationspflichtigen Stellen nicht angezeigt. Vielmehr wird gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 IZG-SH auf andere informationspflichtige Stellen hingewiesen. Dies sind die jeweiligen Hochschulen 3. In Bremen ist der Passus für ein tier(versuchs)freies Studium besonders fortschrittlich - ist vorgesehen, ihren Passus so zu modernisieren, dass er wenigstens diesem Beispiel entspricht oder gar noch besser vorlegt? Antwort zu Nummer 3: Eine Änderung des Hochschulgesetzes Schleswig-Holstein ist aktuell nicht geplant. Rechtsbehelfsbelehrung: Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Bescheids schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel, Widerspruch einreichen. Mit freundlichen Grüßen